101
Der Enzthüler.
---LSS-d-ÄLS»--
Anzeiger und Unterhaltungs-Matt str das ganze Enzthat und dessen Umgegend.
26. Neuenbürg, Mittwoch den 3. April 18Ä6.
Dieses S'latt erscheint ie Mittwochs und Samstags. Preis halbjährlich hier und bei allen Postämtern 1 fl. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsgcbühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtlich e s.
Neuenbürg.
Nach einer von der Bundcs-Central-Com- miffion in Frankfurt der K. Württeinb. Regierung gemachten Mittheilung erfordert der Festungsbau von Ulm für die dießj'ährigen Arbeiten, welche in der Vollendung von Erdarbeiten und des inneren Ausbaues bestehen, nicht mehr die große Anzahl von Arbeitern, wie in den früheren Jahren; ebenso ist in Rastatt in diesem Jahre nur weniges zu bauen, so daß nach dem Dafürhalten der Bundcs-Central-Commission in der Umgebung dieser beiden Festungen schon sezt eine hinlängliche Anzahl bereits eingeübter Arbeiter vorhanden ist.
Um nun den bedeutenden Uebelständen bei Zeiten zu begegnen, welche für die Festungen und deren Umgebung durch den Zudrang auswärtiger Arbeiter, deren Beschäftigung unmöglich wäre, entstehen könnten, werden in Gemäsheit einer Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 13. d. Mts. die Ortsbehörden aus diese Lage der Sache aufmerksam gemacht und angewiesen, Personen, welche bei dem Bau der genannten Festungen Arbeit suchen wollen und zu dem Ende Pässe oder Vorweise nachsuchen, durch entsprechende Belehrung davon abzuhalten.
Den 20. März 1850.
K. Oberamt. Baur.
Neuenbürg.
Mundtv-t-Erklärung.
Alt Ludwig Berweck von Arnbach ist durch Beschluß des Oberamtsgerichts vom 15. d. M. für mundtodt erklärt worden und es ist ihm in der Person des Jakob Fieß, Wagners in Arnbach ein Curaror bestellt.
Dies wird hiemit unter dem Anfügen veröffentlicht, daß alle Geschäfte und Verträge, welche Berweck ohne Zustimmung seines Cura- tors abschließen würde, als ungültig erklärt werden würden.
Den 23. März 1850.
K. Oberamts-Gericht.
L i n d a u e r.
Neuenbürg.
Fifchwassev - Verpachtung.
Das Fischwaffer im Grösselthal und Rothen- bächlen wird wegen erfolgter Nachgebote Freitag den 5. d. M. Morgens 10 Uhr wiederholt im öffentlichen Aufstreich verpachtet werden.
Neuenbürg, den 2. April 1850.
K. Kameralamt.
Greiß.
Forstamt Wildberg.
Revier Altburg.
Holz-Verkauf.
An nachstehenden Tagen wird folgendes Material unter den bekannten Bedingungen zum Verkauf gebracht werden:
am 3., 4. und 5. April se von Morgens 9 Uhr an in dem Staatswald Lüzcnhardt, Distrikte Lüzen- hardter Ebene und Kohlberg 495 Glücke for- chene und weißtannene Sägklöze, 122 Stämme ditto Langholz vom 50ger abwärts, 7 Werkbuchen, 50 Stücke tannene Stangen, zu Baumpfählen geeignet, 51 Klafter buchene Scheiter, 71'/- Klafter dltto Prügel, 114'/» Klafter Nadelholzscheiter, 36'/, Klafter ditto Prügel, 2662'/, Stücke buchene und 10562'/, Stücke Nadelholzwellen; ferner
am 8. April von Morgens 9 Uhr an in dem Staatswald Lüzenhardt, Distrikt Bruderberg 1'/, Klafter buchene Scheiter, 13'/» Klafter ditto Prügel, '/» Klafter eichene Prügel, '/, Klafter Ahornprügel, '/» Klafter birkene Scheiter, 2 Klafter aspene Prügel, 72'/» Klafter Nadelholzscheiter, 12 Klafter ditto Prügel, 3162'/ Stücke buchene, 25 Stücke eichene und 5125 Stücke Nadelholzwellen.
Die Zusammenkunft findet zur bezeichneten Stunde in den betreffenden Schlägen statt, und zwar am 1. Tag auf der Lüzenhardter Ebene. Sollte ungünstige Witterung den Verkauf im Freien nicht gestatten, so begiebt man sich zur Vornahme desselben am 1. Tag nach Oberkoll- bach, am 2., 3. und 4. Tag nach Hirsau, und