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Der Enzchüler.

Anzeiger un- Unterhaltungs-Natt

für das ganze Euzthal und dessen Umgegend^

38 . Neuenbürg, Samstag den 22. Juli 1848 .

Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig Ist.; auch bei den entfernteren Postämtern nicht höher als l ff. 6 kr. In Neuenbürg und Umgegend abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei ihren Post­ämtern ; Bestellungen werden fortwährend angenommen. Einrückungsgebühr die Zeile aus gewöhnl. Schrift 2 kr.

Amtliches.

In Betreff der Ertheilung der Erlaubniß zu Ausbesserungen von Strohdächern ist unterm "/-? Juni d. I. folgender Erlaß des Ministeriums des Innern ergangen:

In der Absicht, in Ansehung der Erlhei­lung der Erlaubniß zu Ausbesserungen von Strohdächern in Orten, welche nicht rauh gelegen sind, und wo daher die Herstellung von Strohbedachungen verboten ist, die Be­handlung zu vereinfachen und dadurch den be­treffenden Hauscrgenthirmrrn Erleichterung zu- zuwendcn, wird Nachstehendes verfügt:

11 Da in Orten, welche nach dem Erkennt­nisse der Kreisregierung nicht rauh gelegen sind, Strohbedachungen überhaupt unzulässig sind, so können Ausbesserungen an denselben nur ge­stattet werden, wenn das Zimmerwerk des Daches die Bedeckung mit Ziegeln nicht zuläßt.

Würde die Ausbesserung von bedeutendem Umfang seyn, und der Hauseigenthümer in gün­stigen Vermögensperhältnifsen sich befinden, so ist die Ausbesserung keinenfalls zu erlauben, son­dern die Herstellung eines andern Dachstuhls und Bedeckung mit Ziegeln vorzuschreiben. Was als bedeutende Ausbesserung anzusehen, ist im einzelnen Falle nach Umständen zu bemessen, wobei auch darauf Rücksicht zu nehmen ist, ob das Haus eine freie Lage hat, so daß Feuerlöschgeräth- schaften leicht angewendet werden können. Je­denfalls ist die Ausbesserung der Hälfte des ganzen Daches oder einer ganzen Dachseite als bedeutend zu betrachten.

2) Zur Ausbesserung ist Lehmstroh zu ver­wenden.

3) Bei allen Ausbesserungen ist dahin zu wirken, daß die Dachfläche um die Kamine herum wenigstens 2' breit mit Ziegeln eingedeckt wird. Bei Ausbesserungen nächst den Kaminen muß solches geschehen.

4) Darüber, ob und wie die Ausbesserung zulässig sey, ist von dem Bezirk Samte zu

erkennen, welches zuvor Gutachten von der Bau­schau oder nöthigenfalls einem besondern Sach­verständigen Oberfeuerschauer re. einzuziehen hat.

Hievon werden die Ortsvorsteher in Kennt- niß gesezt.

Neuenbürg den 17. Juli 1648.

K> Oberamt.

L e y p o l d.

Ne u e nb ü r g.

Die für die Finanzperiode 184"/«» stattge- fundene AuHbesferunA der Schullehrer- Gehalte wird vermöge höchsten Dekrets vom 4. d. M. in der bisherigen Weise vorläufig bis zur Verabschiedung des neuen Haupt-Finanz- Etats fortdaucrn.

Hievon werden die betreffenden Herren Schullehrer in Kenntniß gesezt.

Den 20. Juli 1848.

K. Decanatamt.

N. Eisenbach.

Forstamt Neuenbürg.

Revier Schwann.

Holz-Berka« f.

Aus dem Staatswalde Fahrenberg werden am

Montag und Dienstag d. 1. u. 2. August, nachstehende Holzguantitäten, im öffentlichen Auf­streich unter den gewöhnlichen Bedingungen verkauft:

67V« Klafter buchene Scheiter,

74'/, buchene Prügel,

413 tannene Scheiter; ferner

35 V, tannene Prügel, und

45V« tannene Reisprügel, welche als

heimgesallen wiederholt zur Steigerung kommen.

Am ersten Tag kommt sämmtliches Bu­chenholz zum Verkauf. Am zweiten werden aus dem Staatswald Schwabhausen circa

36 Klafter birkene und tannene Reispru- gel wiederholt versteigert.