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Das Ergebniß ihrer Berathungen haben die Gemeinderäthe binnen 8 Tagen dem Oberamts­gerichte vorzulegen.

Neuenbürg, den 7. Juli 1848.

Oberamtsrichter Oberamtmann.

Lindauer. Akt. Ackermann. A.V.

Neuenbürg.

An die Ortsvorsteher.

Die Schuldheissenämter Neuenbürg, Biesels­berg, Birkenfeld, Calmbach, Enzklösterle, Feld- rennach, Herrenalb, Loffenau, Neusaz, Schöm­berg, Schwann, Schwarzenberg, Wildbad, wer­den erinnert, die Berichte über die zur gericht­lichen Erkenntnis gekommenen Verträge über Liegenschaften des Staats unfehlbar mit nächstem Bolen zu erstatten.

Den 5. Juli 1848.

K. Oberamtsgericht.

Lindauer.

Oberamtsgericht Neuenbürg.

Schuld en-Liquidation.

In der Gantsache des Wilhelm Friedrich Bau mann, Bürgers von Herrenalb, Sägers ans der Eiiensurthsägmühle in Neuenbürg, wer­den die Schuldenliquidation und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am Donnerstag den 27. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,

aus dem Rathhause in Herrenalb vorgenommen werden.

Den Schuldheissenämtern wird aufge- gcben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen erfolgte Vorladung mit den dort be­zeichnten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehö­rigen gehörig bekannt zu machen.

Neuenbürg, den 23. Juni 1848.

K. Oberamtsgericht.

Lindauer.

Neuenbürg.

Aufforderung zur Anzeige der Hunde.

Die hiesigen Einwohner, welche am 1. Juli d. I. im Besize von Hunden waren, werden hiemit aufgefordert, am

Dienstag den 11. Juli d. I., Vormittags von 7 bis 12 Uhr, Anzeige hievon zu machen.

Der Besizstand vom 1. Juli entscheidet für die Entrichtung der Abgabe vom ganzen Jahr. Wer nach dem 1. Juli einen Hund anschafft, oder die Zahl seiner Hunde vermehrt, hat in­nerhalb 14 Tagen die Anzeige davon zu machen.

Wer bei der jährlich vorzunehmenden Auf­nahme der Hunde seinen Hund nicht anzeigt, hat den vierfachen Betrag der schuldigen Ab­gabe zu bezahlen. Gleiche Strafe trifft den, welcher die Anzeige des in der Zwischenzeit er­worbenen Hundes unterläßt.

Die Anzeige muß selbst dann jedes Jahr geschehen, wenn gleich der Hund bisher ver­steuert wurde. i

Alle Hunde, für welche keine der ermäßigten Klassen angesprochen wird, werden als in die erste Klaffe gehörig angenommen.

Neuenbürg, den 7. Juli 1848.

Stadt-Schuldheifsenamt. A.V.

L i e b e n z e l l.

Liegenschafts-Verkauf.

AuS der Gantmaffe des Wundarzts Pfänder ^

LLLLZ dahier wird das in

dieses Blattes vom

vorigen Jahr beschriebene Anwesen, bestehend in Haus und Feldern zum Dritten-und Leztenmale au den Meistbietenden verkauft werden.

Kaufsliebhaber, denen vorläufig der Güter­pfleger, Bierbrauer Stottele, die näheren Be­dingungen eröffnen kann, werden auf Montag den 17. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr, auf das hiesige Rathhaus eingeladen.

Den 4. Juli 1848.

Stadt-Schuldheissenamt.

S ch ö n l e n.

L i e b e n z e l l.

Fahrniß - Auktion.

Aus der Gantmasse des Wundarzts Pfän­der wird am

Mittwoch den 19. Juli d. I. eine Fahrniß-Auktion durch alle Rubriken abge­halten werden, wobei namentlich vorkommt: Etwas Bett und Bettgewand, Schreinwerk, Kuchengeschirr aller Art, gemeiner Hausrath, Wirthschaftsgeräthe, Fuhr- und Neitgeschirr, etwas Wein und Obstmost, sowie ein großes Quantum Heu.

Liebhaber werden eingeladen, sich an gedach­tem Tage

Morgens 8 Uhr

in der Pfänder'schen Behausung einzufinden.

Den 4. Juli 1848.

Stadt-Schulvheissenamt. Sch önlen.

Privatnachrichten.

Neuenbürg.

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Neuenbürg.

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