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Die Frankfurter Lebrns-Verfichernngs-Gesellschast
versichert zu äußerst billigen Prämien Kapitalien und Renten, so daß Jedermann Ln den Stand gesezt ist, mittelst eines kleinen Opfers den Seinigen eine Erbschaft zu sichern und sie dadurch vor Sorgen und Notb zu schüzen. Die Prämien können in halb- oder vierteljährigen Raten bezahlt werden. Die Gescllss aft übernimmt auch Kapitalien zur Constiluirung von Leibrenten. Prospektus und Tarife können bei dem Unterzeichneten Agenten gratis in Empfang genommen werden.
Wildbad, den 10. Juni 1848.
Der Agent
Neuenbürg.
Beschlüsse
des
ZRterläNdLschett Kereins
vom 10. Juni 1848.
1) Die seitherige Thätigkeit des Hauptvereins in Stuttgart ist dem Vereine bekannt, er theilt die Anerkennung, welche die Wirksamkeit desselben bei allen wahren Freunden des Vaterlandes gefunden hat; er hat die Aufgabe desselben auch zu der seinigen gemacht und betrachtet namentlich als erste Grundlage, auf welche der künftige Bau der Verfassung eines einigen und freien Vaterlandes aufgcrichtet werden solle, die Machtvollkommenheit des Volkes und wird den Grundsaz der Volkssouveränetät als das leitende Princip in allen seinen Folgerungen zu Verwirklichen streben.
Der Verein erklärt demnach den Wunsch, mit dem Stuttgarter Hauptverein in enge Verbindung zu treten.
2) der Verein tritt bezüglich des aus den Antrag des Abgeordneten Raveaur von der National-Bersammlung m Frankfurt am 27. Mai d. I. gefaßten Beschlusses in einer Erklärung an die National-Versammlung der Adresse des Stuttgarter Hauptvereins vom 9. d. Mts. ihrem ganzen Inhalte nach bei, in welcher er zugleich mit Rücksicht auf die neuesten Zeitereignisse die Erwartung beifügt, die Nationalversammlung werde die Angelegenheiten des deutschen Bundeslandes Schleswig auf die der Ehre der deutschen Nation würdigste Weise zu Ende führen. (Siehe unten.)
3) der Verein schließt sich der Schweikhardt- schen Riesenpetition an, betreffend die kräftige Sorge der National-Versammlung für Hebung des Handels und der Gewerbe.
4) der Verein drückt aus Veranlassung einer der lezten Erklärungen des Stuttgarter Hauptvereins gegen diesen den Wunsch aus, die vaterländischen Vereine möchten sich in allen ihren Erklärungen, Eingaben und Beschlüssen durchaus der deutschen Sprachsormen bedienen und alle fremdartigen, dem Volke unverständlichen Ausdrücke möglichst zu vermeiden suchen.
Adresse des vaterländischen Vereins in Reuenbürg an die Rational- Versammlüng in Frankfurt.
Neuenbürg, den 10. Juni 1848.
Hohe National-Versammlung!
Der vaterländische Hauptverein in Stuttgart hat bezüglich des auf den Antrag des Abgeordneten Raveaur von einer hohen - Versammlung am 27. Mai d. I. gefaßten, von dem ganzen deutschen Volke mit ungetheiltem Jubel aufgenommenen, Beschlusses am 8. d. M. eine Adresse an eine hohe National-Versammlung gerichtet.
Indem wir uns derselben ihrem ganzen Inhalte nach anschließen, erklären wir uns dahin: wir gestehen dem Reichstage in Frankfurt ausschließlich das Recht zu, als Organ des Ge- sammtwillens des zur Freiheit wiedergeborenen deutschen Volkes, die Verfassung Deutschlands festzustellen. Wir treten damit der Erklärung des württembergischen Bundestags-Gesandten, welcher die Verfassung auf dem Wege des Vertrags begründet wissen will, bestimmt entgegen und sprechen die Hoffnung aus, daß die hohe Versammlung den Beschluß vom 27. Mai d. I. mit allen daraus hervorgehenden Folgerungen entschieden und kräftig durchführen möge, im Vertrauen auf das Volk, als ihrer thatkräftigen Stüze.
Endlich fügen wir mit Rücksicht auf die neuesten Ereignisse die Erwartung bei, daß eine hohe Versammlung die Angelegenheiten des deutschen Bundeslandes Schleswig auf die der Ehre der deutschen Nation würdigste Weise zu Ende führen werde.
Ehrfurchtsvoll:c.
Der provisorische Ausschuß.
Unterl enge nh ardt.
Aus dem hiesigen Schulkeller werden 7 Eimer 1846er und 6 Eimer 1847er reine Neckarweine mit oder ohne Fässer um billige Preise abgegeben.
S r o n i k.
In der 14. Sizung des Reichstages erstattete v. RadoWitz Bericht des Marineausschusses. Es gibt nach seiner Ansicht kein die Einheit Deutschlands nach Innen und Außen mächtiger verkündendes Zeichen als die Gründung einer deutsch en ^ Flotte; es sey Dies ein Zeugniß, das in die