- 139 -

menden Pflanzungen verwendet werden können. Man hüte sich aber, solche Pflanzen für diesen Zweck auszu­heben, welche bis jezt sehr gedrängt und im Schatten gestanden find.

Nicht selten können Gemeinden solche Stellen in den Waldungen oder außerhalb derselben aufweisen, wo die bisherigen Anbauversuche, namentlich Saaten, miß­lungen find. Diese ungünstigen Verhältnisse lassen fich in unserem Lande fast allenthalben überwinden, dadurch insbesondere, daß die Auspflanzung mit einer größeren als der gewöhnlichen Sorgfalt vollführt wird. Man sorge unter solchen Umständen für Bereitung von guter Dung- oder Füllerde, verschaffe fich junge, gesunde, besonders in der Wurzelbildung kräftige und dem Standort angemessene Pflanzen, seze dieselben in die mit Kulturerde theilweise gefüllten Pflanzenlöcher mit Sorgfalt fest ein und der Erfolg wird ferner kein un­günstiger seyn. Als Dungerde empfiehlt fich Dammerde, Compost und Rasenafche, welch leztere durch Verbren­nen von getrocknetem Rasen zuvor gewonnen werden muß, und wieder eine nuzbringende Beschäftigung für Waldarbeiter zuläßt.

4) In diesem Jahre möchte in Gegenden, wo der Nie­derwaldbetrieb in den Gemeinde- und Privatwaldungen herrschend ist, der Fruchtanbau zwischen den Stö­cken sich empfehlen, eine Betriebsweise, welche in ei­nigen Theilen von Preußen, Nassau, im Odenwald und badischen Schwarzwald schon seit mehreren Jahr­hunderten besteht (Hackwald betrieb).

Sogleich nach der möglichst zu beschleunigenden Schlagräumung lasse man die Unkräuter flach vom Bo­den abschälen, mit dem schwächeren Holze, das nicht mehr in das Reissach gebunden worden ist, auf Haufen oder kleine Meiler bringen, unter gehöriger Vor­sicht zu Asche verbrennen, die anzubauende Fläche mit dieser Asche düngen, hierauf behacken und noch in dem­selben Jahr im Monat Juni Buchweizen, von welchem zur Saat in Hohenheim abgegeben werden kann, ein­säen. Nach ciuigen Monaten ist dieses Korn zur Ernte rief, so daß nach dieser entweder eine Wintersaat mit Roggen, Einkorn oder der vierzeiligen Gerste folgen oder im nächsten Frühjahre Haber oder vielleicht auch Kartoffeln angebaut werden können.

5) Ebenso empfehlenswerth erscheint mir unter den jezigen Zeitverhältniffcn die Ergreifung des Wald­feldbetriebs, worüber im Wochenblatt schon früher Mittheilungen gemacht worden find, auch der Waldbau von I)r. Gwinner Belehrung gibt.

In durch Streurechen entkräfteten Buchenbeständen, wo die natürliche Verjüngung schwierig und eine Nach­hülfe auf künstlichem Wege ohnedieß unvermeidlich wird, in Gegenden, wo das Stockholz wenigstens so viel Werth hat, als der Lohn für die Aufbereitung beträgt, wo die Lage nicht allzu steil, der Boden mcht allzu steinig, die Wiederbestockung mit edlen Holzarten ohne «chuz von Mutterbäumen und ohne großen Auf­wand möglich ist, in den meisten Gegenden unseres Vaterlandes, wenn wir die rauhen und steilen Theile der schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes ausneh­men, kann die kahle Abholzung des haubaren Wald­bestandes, die Rodung der Stöcke und Wurzeln und als vorübergehende Maßregeln die ein- oder zwei-, höchst selten dreijährige Benuzung des Bodens zu landwirthschaftlichen Zwecken stattfinden, worauf dann die Fläche znm Wicderanbau mit Holz bestimmt wird, übrigens anfangs zwischen den Pflanzenreihen noch eine landwirthschaftliche Benuzung eintreten kann. Ein solches Unternehmen ist indessen nur durchführbar, wenn der Waldbefizer, die Gemeinde rc. den festen Willen hat, nach Berfluß der zur landwirthsaftlichen Benuzung des Walvbodens bestunmten Zeit zur Aus­pflanzung des Waldfeldes unabänderlich zu schrei­ten, und der Besitzer mit der Abholzung des Bestandes alsbald die Heranziehung von Pflänzlingen in Saat- und Pflanzschulen betreibt.

Ich bin übrigens nicht gemeint, die Einführung ei­ner ständigen Waldfeldwirthschaft hier anznrathen; dieß eine aenaue Erwäauna vom politikchökonomi-

schen Standpunkte aus. Es fragt fich, ob derartige landwirthschaftliche Betriebsunternehmungen später nicht ebenso zu Vermehrung einer armen Bevölkerung bei­tragen, wie Güterzerstücklung, Waldstreubenuzung und andere derartige Verhältnisse. Wie bemerkt, nur als eine vorübergehende Maßregel bitte ich diesen und den vorigen Punkt zu betrachten. (Schluß folgt.)

Oberamtsgerichl Neuenbürg. SchuldenLiquidationen.

In den hienach benannten Gantsachen wer­den die Schuldenliquidationen und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an nachbemerkten Tagen vorgenommen werden; und zwar:

1) in der Gantsache des Anton Storz, Bürgers und Schmids von Forbach, groß­herzoglich badischen Bezirksamts Gerns­bach, und Lammwirths in Nothensohl, am

Freitag den 21. Mai d. I.,

Morgens 9 Uhr,

auf dem Rathhause in Nothensohl;

2) in der Gantsache des Ludwig ^Friedrich Weiß, Schreiners von Neusaz, am

Samstag den 22. Mai d. I.,

Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;

3) in der Gantsache des Friedrich Ehnis, Bauers und Wittwers von Schwarzen­berg, am

Dienstag den 25. Mai d. I.,

Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhause daselbst;

Den Schuldheiffenämtern wird nun aufge­geben, die in den Stuttgarter allgemeinen An­zeigen erfolgten Vorladungen mit den dort be­zeichnten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehöri­gen gehörig bekannt zu machen.

Neuenbürg, den 17. April 1847.

K. Oberamtsgericht.

L i n d a u e r.

Forst amt Neuenbürg.

Revier Schwann.

Holzversteigernng.

In dem Staatswald Hundlöch, nahe bei Neusaz kommen

Dienstag den 27. April 1847,

Morgens 9 Uhr zum AufstreichsVerkaufe: tannenes Langholz, meist Dop­pelstämme ...... 248 Stämme.

tannene Sägklöze 16' lang . 58 Stück.

Die Kaufsliebhaber haben sich früh 9 Uhr auf dem Kirchenweg im Schlage einzusinden. Die Ortsvorsteher werden mit der Bekanntma­chung beauftragt.

Neuenbürg, den 20. April 1847.

K. Forstamt. v. M o l t k e.

Neuenbürg.

HausVerkauf.

In Folge Beschlusses der Amtsversammlung wird das rweistockiat? KleemeistereiK '"