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Amts- und IrrtelligenzDlatt

für den OberamtsBezirk

Neuenbürg.

Enthält zugleich Nachrichten für den OberamtsVezirk Calw.

AF 27. Mittwoch den 7. April 1847.

Amtliches.

Durch Dekret des K. SteuerCollegiums ck.ä. 10. März 1847 wurde der Geometer Reichstett er von Höfen als Oberamtsgeome­ter für den Oberamtsbezirk Neuenbürg in pro­visorischer Eigenschfat aufgestellt. Derselbe wird nun in den nächsten Tagen sein Geschäft mit Untersuchung der GüterbuchsProtokolle, sowie der von den Eigenthümern beigebrachten Hand­risse und Meßurkunden beginnen. Die Gemein­deräche werden hievon mit der Weisung in Kenntniß gesezt, den Anordnungen des Ober­amtsgeometers, die er in seinem Wirkungskreis erläßt, Folge zu leisten und ihm überhaupt bei seinem Geschäft die erforderliche Unterstüzung zu leisten.

Neuenbürg, den 3. April 1847.

K. Oberamt.

Leypold.

Oberamtsgericht Neuenbürg.

SchulderiLiquidation.

In der Gantsache des Johann Friedrich Jäger, Taglöhners in Calmbach, werden die Schuldenliquidation und die gesezlich damit Verbundenen weiteren Verhandlungen am Samstag den 24. April 1847,

Morgens 8 Uhr,

auf dem Rathszimmer in Calmbach vorge­nommen werden.

Den Schuldheiffcnämtern wird nun aufge­geben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen erfolgte Vorladung mit den dort be- zeichneten Rechtsnachtheilen ihren Ortsangehö­rigen gehörig bekannt zu machen.

Neuenbürg, den 24. März 1847.

K. Oberamtsgericht.

L i n d a u e r.

Wildb ad.

G l ä u b i g e r A u f r n f.

Alle Diejenigen, welche an den Vermögens- Nachlaß des gestorbenen Johann Friedrich Kap- pelmann, Glasers dahier, Ansprüche zu ma­chen haben, werden hiedurch aufgefordert, solche binnen des Termins von 21 Tagen bei dem Amtsnotariat anzumclden und genügend nach­zuweisen, widrigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß sie bei der vorzunehmenden Ver- laffenschaftstheilung und Verweisung des Lie­genschafts- und FahrnißErlöses unberücksichtigt bleiben.

Den 26. März 1347.'

Für die Theilungsbehörde:

Amtsnotar Eisen mann.

Maisenbach.

Für Confirmanden, welche an Georgi in ! Lehren bei Profeffionisten treten sollen, werden ^ die betreffenden Meister, gegen angemessene j Lehrgelder, gesucht und zwar ein Schmidmeister und zwei Webermeister. Diejenigen, welche zur Annahme der Jungen geneigt sind, werden er­sucht, ihre Bedingungen der Unterzeichneten Stelle bald mitzutheilen.

Den 31. März 1847.

Das gemeinschastl. Amt.

Dobel.

LiegenschaftsBerkanf.

Nachbeschriebene, zur Gantmasse des Johann Friedrich Bodamer, Fuhrmanns dahier, ge­hörige Liegenschaft wird am

Donnerstag den 29. d. M.

Vormittags 9 Uhr ,''

auf hiesigem Rathhaus zum öffentlichen Verkauf gebracht; und zwar: