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Amts- und ZntelligenzBlatt

für den OberamtsBezirk

Neuenbürg.

Enthält zugleich Nachrichten für den OberamtsBezirk Calw.

Mittwoch den 1. April 18AG.

Amtliches.

Neuenbürg. Die Ortsvorsteher derjeni­gen Gemeinden, in welchen der Flachsbau be­trieben wird, werden hirmit auf die Bekannt­machung betreffend die Aussezung von Preisen für die Erzeugung vorzüglichen Flachs, s im Jahr 1846 im Regierungsblatt vom 25. d.M. mit dem Aufträge hingewiescn, ihre Gemeindeange­hörigen hienach zu bescheiden.

Den 27. März 1846.

K. Oberamt.

Leppold.

Da nach einer Nachricht des K. Oberamts Calw die sogen. Badstraße zwischen Teinach ! und Röthenbach wegen Errichtung einer Stüz- ! mauer an der Nöthenbacher Steige auf 3 Wo- ^ chen und zwar bis 12. April d. I. gesperrt § werden muß, so wird dies den Ortsvorstchern mit der Anweisung mitgetheilt, ihre Amtöunter- gebenen hievon in Kenntniß zu sezen.

Neuenbürg den 30. März 1846.

K. Oberamt.

Leypolv.

An nachstehenden Tagen werden folgende Zunftversammlungen dahier abgehalten werden, und zwar:

a. d e r Dr e her Mon t ag d e« 6 . April d . J. k. der Schneider Dienstag den 7. April d.J.

der Leineweber Mittwoch den 15. April d.J.

Hiebei kommen folgende Gegenstände zur Derathung:

1) die Abhör der leztgestellten ZunftRechnung von 1842 45.

2) die Wahl der Zunstvorsteher für die nächste RechnungsPeriode.

Sämmtliche Meister dieser Gewerbe werden daher aufgefordert, je an dem bestimmten Tage Morgens präcis 8 Uhr auf dem hiesigen Rath­haus zu erscheinen.

Zur Wahl der Zunftvorsteher wird die Ab­stimmung von wenigstens ^/z der stimmberechtig­ten Meister erfordert; die Abstimmung kann je­doch auch ohne persönliches Erscheinen durch Einsendung eines von dem betreffenden Orts- Vorsteher beglaubigten Stimmzettels geschehen, nur muß in diesem Fall der Stimmzettel noch vor dem Schluffe der Wahlhandlung dem Vor- sizeuden übergeben werden.

Derjenige Meister, welcher ohne gültigen Grund weder schriftlich noch mündlich gültig abstimmt, wird mit einer Ordnungsstrafe von 1 fl. belegt.

Die Ortsvorsteher werden mit der rechtzei­tigen Bekanntmachung des Vorstehenden beauf­tragt.

Neuenbürg den 30. März 1846.

K. Oberamt.

Le pp old.

Oberamtsgericht Neuenbürg. SchuldenLiquidatiori.

In der Ganntsache des Georg Friedrich Kult, Daubenhauers von Rothensohl werden die SchuldenLiquidation und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am Sam­stag den 25. April, Morgens 6 Uhr, auf dem Rathhaus daselbst vorgenommen werden.

Die Schuldheissenämter erhallen nun den Auftrag, die in den Stuttgaxter allgemeinen