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Amis- und ZntelligenzBlatl

für den OberamtsBezirk

Neuenbürg.

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Enthält zugleich Nachrichten für den OberamtsBezirk Calw. 2A. Samstag den 28. März 1846.

Amtliches.

N e n e n b ü r g.

Polizeiliche Warnung an Flößer.

Es kommt manchmal vor, daß Flöße auf dem rechten Ufer der Enz hiesiger Markung an­gebunden werden und dadurch den Besitzern der Güter Schaden geschieht. Da nun eine solche Handlung unberechtigt ist und überdiß zum An- bindeu der Flöße auf dem linken Enzufer von Seiten des Staats die erforderlichen, Vor­richtungen getroffen sind, so werden künftig die­jenigen Floßführer, welche das Anbinden am rechten Ufer nicht unterlassen, zur Strafe gezogen und zum SchadeusErsa; angc- halicn werten.

Dieses wollen die betreffenden Drtsvorftände den in ihren Gemeinden befindlichen Flößern bekannt machen.

Den 24. März 1846.

StadtSchuldheissenamt.

F i s ch e r.

W i l d b a d.

Glärr bigerR u fr uf.

Johann Jakob Treiber, Mezger dahier, hat seine Liegen chaft verkauft. Um den Kauf- schilling mit Sicherheit verweisen zu können, werden alle Diejenigen, welche Forderungen an denselben zu machen haben, aufgefordert, solche bis zum 4. April d.J. bei der Unterzeichneten Stelle anzuzeigcn, und nachzuwcifen, widrigen­falls sic sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie bei der Verweisung des Kaufschillings, in wel­

chem das meiste Vermögen des Schuldners be­steht, unberücksichtigt bleiben.

Den 24. März 1846.

StadtSchuldheissenamt.

S e e g e r.

W i l d b a d. Nonnenmiß.

GlänbigerAufruf

Carl Friedrich Schrafft, Bauer in Non­nenmiß, hat sein Gut Verkauft. Um den Kauf­schilling mit Sicherheit verweisen zu können, werden alle Diejenigen, welche Forderungen an denselben zu machen haben, aufgefordert, solche binnen 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle anzuzcigen und nachzuweisen, widrigenfalls sie sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie bei der Verweisung des Kaufschillings, in welchem das ganze Vermögen des Schuldners besteht, unbe­rücksichtigt bleiben.

Den 21. März 1846.

StadtSchuldheissenamt.

Seeger.

Rothen sohl.

Bei der hiesigen Gemeinde sind ungefähr 1300 laufende Schuh steinerne BrunnenKandel entbehrlich, welche sich sehr zweckmäßig zu Wasser- Ableitungen, (unter Dachtraufe oder in Bier- kcller) eignen würden, in Stücken von 4> bis 8^ lang, 10" breit und eine Aushölung von 2" Tiefe und 3" Weite haben; die Stoßfugen sind gut zusammen gefügt und auf der obern Seite sauber behauen. Dieselben werden am Donner­stag den 9. April d.J. Vormittags nach dem Gottesdienst auf dem Nathhaus dahier an den