Die zu den Akten zu bringenden Zeug­nisse und Auszüge müssen gehörig beur­kundet seyn.

Die Gemeinderäthe werden hievon in Kennt- niß gesezt, um diejenigen, welche solche Gesuche Vorbringen, hienach zu belehren, auch selbst für die Beibringung der unter Nro. 1 bis 5 ver­langten Belege, mit Ausnahme des unter Nro. 2 genannten Auszugs, der vom Oberamt beigelegt wird, Sorge zu tragen.

Neuenbürg den 22. September 1645.

K. Oberamt.

Leypold.

Neuenbürg. (Sperrung der Enzfloß- straße.) Behufs des Einbaus des zur Eisen- furthSägmühle gehörigen Wehrs kann die Floß­gasse daselbst nicht befahren werden, weßhalb durch Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 19. d. M. eine Sperrung auf zwei Wo­chen angeordnet ist.

Die Ortsvorsteher haben dies den Flößern sogleich bekannt zu machen.

Am 22. September 1845.

K. Oberamt.

Leypold.

Da der Oberfeuerschauer Walter nicht mehr' im Stande ist, die dießjährige SpätjahrsVisita- tion so zeitig in allen Gemeinden vorzunehmen, daß die Defekte noch vor Eintritt des Winters erledigt werden können, so hat man den Mau­rermeister Jauch von Höfen beauftragt, die Visitation in den Gemeinden Calmbach, Enzklö- sterlen, Neuenbürg, Jgelsloch, Maisenbach, Bein­berg, Oberlängenhardt, Bieselsberg, Schwarzen­berg, Schömberg, Unterlängenhardt, Kapfenhardt, vorzunehmen, wovon die Ortsvorsteher hiemit in Kenntniß gesezt werden.

Neuenbürg, den 22. September 1845.

K. Oberamt.

Leypold.

Zwilchene SäckeLieferung.

Zum Gebrauche bei der WaldsaamenDörre bedarf das Forstamt 18 Stück zwilchene Säcke zu 8 Sri. und 18 Stück zu 6 Sri. deren Lie­ferung

Samstag den 27. September Nachmittags 2 Uhr dahier verabstreicht wird.

Diejenigen Personen, welche die Lieferung über­nehmen möchten, haben Muster von ungebleich­tem Zwilch vorzulegen.

Neuenbürg, den 17. September 1845.

K. Forstamt. v. Moltke.

WegbarrAkkord.

Forstamt Neuenbürg. Revier Langenbrand.

In den Staatswaldungen dieses Reviers wer­den nachstehende Wegarbciten im künftigen Früh­jahr und Sommer bewerkstelligt

1) Im Hengstberg werden 410 Ruthen pla- nirter Weg mit einem 12^ breiten Stein- geschläge versehen und eine Dohle gebaut.

2) In dem neuen Weg durch den Hörnles- berg gegen Calmbach werden 17 Stück DeckelDohlen gefertigt und

3) Im Hirschgarten bei Waldrennach ein neuer

! Waldweg mit 310 Rüchen angelegt und

1 mit einem Steingeschläge versehen.

Diejenigen Personen, welche im WegbauGe- ^ schäfte und Dohlenbau erfahren sind und die ! nöthige Bürgschaft beizubringen vermögen, ha-

! ben sich zur Vorzeigung der Arbeiten im Hengst­berg,

Dienstag den 10. Oktober, früh 9 Uhr auf dem Bühl und zur Vorzeigung der Weglinie im Hirschgarten an obigem Tag früh 8 Uhr in Waldrennach, und zur Akkords- Verhandlung hierauf Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhause in Langenbrand einzufinden.

Die Ortsvorsteher werden mit der Bekannt­machung beauftragt.

Neuenbürg, den 20. September 1845.

K. Forstamt. v. Moltke.

Neuenbürg.

Verlorenes.

Es gieng am 20. d. M. auf dem Weg von Schwann gegen Pforzheim eine silberne Ta- backsdose verloren. Der Finder, welchem als Geschenk der volle Silberwerth zugesichert wird, wolle dieselbe an das StadtSchuldheissen- amt Neuenbürg abgeben.

Neuenbürg, den 22. September 1845.

StadtSchuldheiß Fischer.