Amts- und JntelligenzBlatt

für den OberamtsBezirk

Neuenbürg.

Enthält zugleich Nachrichten für den OberamtsBezirk Calw. IS. Mittwoch den S. März 18LS.

Amtliches.

Nach der MinisterialVerfügung vom 12. No­vember 1840 8- 21 müssen dieHandrisse und Meß- Urkunden, welche von den Grundeigenthümern über die Veränderungen in der Vercheilung der Bodenfläche und in der Bodencultur beigebracht und dem GüterbuchsProtokoll beigeschlossen wer­den sollen, von geprüften und befähigten Geome­tern gefertigt werden. Dieser Vorschrift zuwider sind aber viele solche Handrisse und Meßurkun­den von nicht geprüften oder nicht befähigten Geometern ausgestellt worden; sämmtliche Orts- Vorsteher werden deshalb beauftragt, derartige Risse rc. als unbrauchbar zurückzugeben, und durch andere ersezen zu lassen, und die Grund- Eigenthümer überhaupt nach Vorstehendem zu belehren, um sie vor unnöthigen Kosten zu sichern.

Neuenbürg, den 28. Februar 1845.

K. Oberamt. Leypold.

In nachstehenden Gantsachen werden die Schul- denLiquidationen und die gesezlich damit verbun­denen weiteren Verhandlungen an nachbemerkten Tagen vorgenommen werden.

Den Schuldheißcnämtern wird aufgegeben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen erfolgte Vorladung mit den dort bezeichnten Rechtsnach- thcileu gehörig bekannt zu machen.

und zwar:

1) in der Gantsache des Johann Martin Volz, Schuhmachers in Bernbach am Montag den 31. März 1845,

Morgens 9 Uhr auf dem Rathhause daselbst;

2) in der Gantsache des Michael Kalmbacher, gewesenen Hirschwirths in Jgelsloch am

Donnerstag den 27. März,

Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst; und

3) in der Gantsache des Jakob Friedr. Scha­ber, Schuhmachers von Zainen am

Mittwoch den 26. März,

Morgens 8 Uhr ,

auf dem Rathhause in Maisenbach. Neuenbürg am 24. Februar 1845.

K. OberamtsGericht.

4'indauer.

Ottenhausen.

SchttldenLiquidation.

In der Gantsache des Jg. Philipp Groß­mann, Bürgers und Taglöhners von Ottenhau­sen werden die SchuldenLiquidation und die gesezlich damit verbundenen weitern Verhand­lungen am

Donnerstag den 3. April 1845 Nachmittags 2 Uhr

auf dem Nachhause zu Ottenhausen vorgenom­men.

Den SchuldheißenÄmtern wird nun aufgege­ben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzei­gen erfolgte Vorladung mit den dort bezeichnten RechtsNachtheilen ihren Ortsangehörigen gehörig bekannt zu machen.

Neuenbürg, den 28. Februar 1845.

K. OberamtsGericht Lind au er.