Amts- und JntelligenzBlatt
für den OberamtsBezirk
Neuenbürg.
Enthält zugleich Nachrichten für den OberamtsBezirk Calw. IS. Mittwoch den S. März 18LS.
Amtliches.
Nach der MinisterialVerfügung vom 12. November 1840 8- 21 müssen dieHandrisse und Meß- Urkunden, welche von den Grundeigenthümern über die Veränderungen in der Vercheilung der Bodenfläche und in der Bodencultur beigebracht und dem GüterbuchsProtokoll beigeschlossen werden sollen, von geprüften und befähigten Geometern gefertigt werden. Dieser Vorschrift zuwider sind aber viele solche Handrisse und Meßurkunden von nicht geprüften oder nicht befähigten Geometern ausgestellt worden; sämmtliche Orts- Vorsteher werden deshalb beauftragt, derartige Risse rc. als unbrauchbar zurückzugeben, und durch andere ersezen zu lassen, und die Grund- Eigenthümer überhaupt nach Vorstehendem zu belehren, um sie vor unnöthigen Kosten zu sichern.
Neuenbürg, den 28. Februar 1845.
K. Oberamt. Leypold.
In nachstehenden Gantsachen werden die Schul- denLiquidationen und die gesezlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an nachbemerkten Tagen vorgenommen werden.
Den Schuldheißcnämtern wird aufgegeben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen erfolgte Vorladung mit den dort bezeichnten Rechtsnach- thcileu gehörig bekannt zu machen.
und zwar:
1) in der Gantsache des Johann Martin Volz, Schuhmachers in Bernbach am Montag den 31. März 1845,
Morgens 9 Uhr auf dem Rathhause daselbst;
2) in der Gantsache des Michael Kalmbacher, gewesenen Hirschwirths in Jgelsloch am
Donnerstag den 27. März,
Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst; und
3) in der Gantsache des Jakob Friedr. Schaber, Schuhmachers von Zainen am
Mittwoch den 26. März,
Morgens 8 Uhr ,
auf dem Rathhause in Maisenbach. Neuenbürg am 24. Februar 1845.
K. OberamtsGericht.
4'indauer.
Ottenhausen.
SchttldenLiquidation.
In der Gantsache des Jg. Philipp Großmann, Bürgers und Taglöhners von Ottenhausen werden die SchuldenLiquidation und die gesezlich damit verbundenen weitern Verhandlungen am
Donnerstag den 3. April 1845 Nachmittags 2 Uhr
auf dem Nachhause zu Ottenhausen vorgenommen.
Den SchuldheißenÄmtern wird nun aufgegeben, die in den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen erfolgte Vorladung mit den dort bezeichnten RechtsNachtheilen ihren Ortsangehörigen gehörig bekannt zu machen.
Neuenbürg, den 28. Februar 1845.
K. OberamtsGericht Lind au er.