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Amtsund - Intelligenz-Blatt

für den Oberamts - Bezirk

Neuenbürg.

3N Mittwoch den 13 . Mai 18AA-

Amtliches.

Kleimiutzholz- Versteigerung.

Forstamt Neuenbürg. RevierHerrenalb. In den Staatswaldungen Schörsighalde und Maienberg, unfern Herrenalb, werden Montag den 20. Mai nachstehende Nadelholzstangen im Aufstreich verkauft:

Gerüststangen von 20 bis 55' lang 427 Stk. Hopfenstangen von 20 bis 35' lang 1071 Stk. Baumpfähle von 10 bis 20'lang 485 Stk. Rebpfähle, Floßwieden und Bohnensteken .......... 2050 Stk.

Die Kaufsliebhaber haben sich früh '/-9 Uhr bei der Försterwohnung in Herrenalb einzufin­den, von wo aus sie in den Schlag geführt werden.

Die Ortsvorsteher werden mit der Bekannt­machung beauftragt.

Neuenbürg den 1. Mai 1844.

K. Forstamt. v. Moltke.

Forstamt Altenstaig. Holzverkauf. Im Revier Altenstaig werden am Samstag dem 16. Mai d. I. Vormittags 9 Uhr im Distrikt Stauf- fen 96 Langholzstämme 32 Klöze'/, buchene 38'/- tannene Klftr. 25 buchene 3650 tannene Wellen; Oberen Hochwald 46 Langholzstämme 15 Klöze 668 tannene Wellen; Nonnenwald 9 Langholz- stämme 950 Hopfenstangen 4'/. tannene Klftr. 4'/- Reißprügelklftr. 200 tannene geschäzte Wellen im Aufstreich verkauft, wozu die Liebhaber mit dem Ansügen eingeladen werden, daß die Zu­sammenkunft Morgens 8 Uhr im Rappenwirths- hause zu Walddorf, der Verkauf selbst aber im Walde stattfinde. Den 8. Mai 1844.

K. Forstamt v. Seutter.

Neuenbürg. Eröffnung -er Re­al - Schule. Am Dienstag den 28. d. M. wird die neuerrichtete Realschule allhier eröff­net werden. In dieselbe werden Knaben im Al­ter von 11 bis 14 Jahren ausgenommen und die Lehrfächer sind, vorausgesezt daß der diß- falsige Plan von höherer Behörde genehmigt werde, folgende: deutsche, lateinische und fran­zösische Sprache, Zeichnen, Schönschreiben, Rech­nen, Geometrie, Geographie, Welt-und Na­tur - Geschichte, Naturlehre, Physik und Mech­anik; für Gesang - und Neligions - Unterricht wird ebenfalls gesorgt werden. Eine Aufnahme in die Anstalt geschieht jährlich nur Einmal nach vorheriger Prüfung der angemeldeten Knaben. Das Schulgeld beträgt jährlich von einem Schü­ler 2 fl. 36 kr. es wird aber die Verwal­tungsbehörde nicht unterlassen, armen fähigen Knaben solches ganz zu erlaßen und bei den üb­rigen etwa so Viel daran abzurechnen, als das Schulgeld von deutschen Schülern beträgt, in dem Fall nämlich, wenn der Einzug des lezte- ren nach Umständen unterbleibt. Diejenigen Knaben nun, deren Aufnahme für jezt in die Real-Schule gewünscht wird, wären längstens bis zum 25. dieses Monats bei dem Stadtpfarramte anzumelden.

Neuenbürg den 12. Mai 1844.

Gemeinschaftliches Amt

Stadt-Pfarrer Stadt-Schuldheiß

Decan Fischer.

M Etfenbach.

Liebenzell. In der Nacht auf den 5. diß brannte hier ein Haus ab, die Wohnung von 6 armen Familien. Bei dem schnellen Umsich-