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Amts und Intelligenz-Blatt
l für den Oberamts - Bezirk
Neuenbürg.
38 Samstag den 11. Mai 181^.
Amtliches.
Nach dem Gesetze über das Notariatswescn vom 14. Juni 1813 Reg. Blt. 1843. S. 375 Art. 4 sollen die Waisenrichter, deren Zahl in Art. 3 bestimmt ist, von 3 zu 3 Jahren durch den Gemeinderath gewählt werden.
Die Ortsvorsteher erhalten nun den Auftrag, ungesäumt diejenigen Waisengerichte, bei welchen sich Mitglieder befinden, deren Berufsdauer ihr Ende erreicht hat, nach Maasgabe obiger gesezli- chen Bestimmungen zu ergänzen, und auch für die Zukunft die dißfalls bestehenden Vorschriften genau einzuhalten.
Sodann haben die Ortsvorsteher binnen 10 Tagen und künftig auf den l. Mai jeden Jahrs folgende Ucbersicht anher vorzulegen.
Namen
der
Gemeinde.
Neuenbürg am 23. April 1844.
Einwohner
zahl.
Zahl der Waisenrichter und zwar
Ergänzung im Etatsjahr 18"/,» unter Leitung des O. A. Rickters
U>.
lebenslänglich d. h. vor dem 31. Dezember 1818 erwählte.
Auf 3 Jahre erwählte, mit Bemerkung des Jahrs der geschehenen Wahl.
und
zwar
Zahl der neu- gewählten Waisenrichter.
b.
Tag der Wahl.
L
K
K. Oberamtsgericht Lindauer.
Forstamt Neuenbürg. Revier Wildbad. sHolz-Verkauf, j Wegen ungenügenden Erlöstes kommen
Dienstag den 14. d. M. Vormittags 10 Uhr auf der Schottlesmühle im Eyachthale wiederholt zum Verkaufe im öffentlichen Ausstreiche: im Schlage Gütersberg Ebene 158V« Klft. tannene und buchene Reißprügel;
Schlag Linie:
41 St. tannene Sägklötze.
41 St. Birken.
4 St. Eichen.
7 St. birkene Stangen.
49'/, Klft. eichene Scheiter und Prügel.
15 Klft. tannene Reißprügel.
Für alsbaldige Bekanntmachung haben die Ortsvorsteher zu sorgen.
Neuenbürg den 8. Mai 1844.
K. Forstamt. v. Moltke.
Liebenzell. Sämtlichen Nachbargemeinden, welche uns in der Nacht des 5. Mai's bei unsrem Brand-Unglück so bereitwillig und treulich beigestanden, sep der herzlichste Dank gesagt.
Wir wissen zu würdigen die aufopfernde Thätigkeit sowohl ganzer Löschmannschaften als der Einzelnen.