155

Amts und Intelligenz-Blatt

l für den Oberamts - Bezirk

Neuenbürg.

38 Samstag den 11. Mai 181^.

Amtliches.

Nach dem Gesetze über das Notariatswescn vom 14. Juni 1813 Reg. Blt. 1843. S. 375 Art. 4 sollen die Waisenrichter, deren Zahl in Art. 3 bestimmt ist, von 3 zu 3 Jahren durch den Ge­meinderath gewählt werden.

Die Ortsvorsteher erhalten nun den Auftrag, ungesäumt diejenigen Waisengerichte, bei welchen sich Mitglieder befinden, deren Berufsdauer ihr Ende erreicht hat, nach Maasgabe obiger gesezli- chen Bestimmungen zu ergänzen, und auch für die Zukunft die dißfalls bestehenden Vorschriften genau einzuhalten.

Sodann haben die Ortsvorsteher binnen 10 Tagen und künftig auf den l. Mai jeden Jahrs folg­ende Ucbersicht anher vorzulegen.

Namen

der

Gemeinde.

Neuenbürg am 23. April 1844.

Einwohner­

zahl.

Zahl der Waisenrichter und zwar

Ergänzung im Etatsjahr 18"/,» unter Leitung des O. A. Rickters

U>.

lebenslänglich d. h. vor dem 31. Dezember 1818 erwählte.

Auf 3 Jahre erwählte, mit Bemerkung des Jahrs der ge­schehenen Wahl.

und

zwar

Zahl der neu- gewählten Waisenrichter.

b.

Tag der Wahl.

L

K

K. Oberamtsgericht Lindauer.

Forstamt Neuenbürg. Revier Wildbad. sHolz-Verkauf, j Wegen ungenügenden Er­löstes kommen

Dienstag den 14. d. M. Vormittags 10 Uhr auf der Schottlesmühle im Eyachthale wieder­holt zum Verkaufe im öffentlichen Ausstreiche: im Schlage Gütersberg Ebene 158V« Klft. tannene und buchene Reißprügel;

Schlag Linie:

41 St. tannene Sägklötze.

41 St. Birken.

4 St. Eichen.

7 St. birkene Stangen.

49'/, Klft. eichene Scheiter und Prügel.

15 Klft. tannene Reißprügel.

Für alsbaldige Bekanntmachung haben die Ortsvorsteher zu sorgen.

Neuenbürg den 8. Mai 1844.

K. Forstamt. v. Moltke.

Liebenzell. Sämtlichen Nachbargemein­den, welche uns in der Nacht des 5. Mai's bei unsrem Brand-Unglück so bereitwillig und treulich beigestanden, sep der herzlichste Dank gesagt.

Wir wissen zu würdigen die aufopfernde Thätigkeit sowohl ganzer Löschmannschaften als der Einzelnen.