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wiederholt zum Aufstreichs-Verkauf gebracht, wozu die Liebhaber auf Vormittags 10 Uhr in die Behausung des Hirschwirths Martin Schwiz- gäbele allhier eingeladen werden. Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden zeitlich bekannt machen zu lassen.

Den 12. April 1844.

Aus Auftrag der Erbschaftsmasse und des Waisengerichts Schuldheiß Rentschler.

Gestohlenes aufzufinden!

Dem Unterzeichneten wurde diesen Winter an der Neusazer Staig 25 Stück beschlagenes Sparren-oder Gerüstholz und in der Schorfig­halten bei Herrenalb 40 Stück beschlagenes Holz mit dem Namen O. L. entwendet, wer Aus­kunft von dem Thäter geben kann, erhält unter Verschwiegenheit seines Namens eine Be­lohnung von 4 Kronenthaler.

Adlerwirth Burghard von Grunbach.

Loffenau.

Dchildwirthschafts - Verkauf.

Unterzeichneter ist gesonnen, wegen Familien- Verhältnissen sein zweistockigtes Wirthschafts- Gebäude. zur Krone, nebst geräumiger Hof- raithe im Aufstreich am Mittwoch den 1. Mai d. I. Nachmittags 1 Uhr zu verkaufen. Hie­zu werden die Kaufsliebhaber mit dem Bemer­ken höflich eingeladen, daß auf der Hofraithe sehr leicht eine Bierbrauerei eingerichtet werd­en könnte und das Ganze an der frequenten Straße von Herrenalb nach Gernsbach liegt.

Die sehr billigen Verkaufsbedingungen wer­den am Tage der Verhandlung mitgetheilt.

Kronenwirth Möhrmann.

Neuenbürg. Zur Uebernahme von Lein­wand, Faden und Garn für die allgemein als vorzüglich anerkannte

Waubenrer - Weiche

empfiehlt sich der Unterzeichnete um so mehr mit Vertrauen, da namentlich auf die Erhal­tung der Waare besonders gesehen wird.

Der Bleich - und Mangerlohn ist 3 Kreuzer per Elle von glatter, flächsener oder hänfener Leinwand und von gemodelter Waare bis zur Breite von 6 Viertel ohne weitere Unkosten, in­dem der Transport hin und her frei ist.

Carl Lutz.

Gegen gesezliche Sicherheit können sogleich 500 fl. ausgeliehen werden. Wo? sagt die Redaktion.

Holzverkauf. Die Gemeinde Haitcrbach verkauft am Freitag den 19. April 200 Stücke Floßholz schön­ster Qualität im Aufstreich. Die Verhandlung beginnt Vormittags 10 Uhr. N. A. u. I. B.

Nach einer Bekanntmachung des K. Ministerium des Innern vom 23. März, im Regierungsblatte Nro. 15 ist die Stations-Entfernung zwischen Herrenalb und Pforzheim für den Zweck der zwischen diesen beiden Orten im Einvernehmen mit der Großherzoglich Badi­schen Ober-Postbchörde zugelassenen direkten Ertrapost- sahrten auf 1>/z Posten festgesezt worden.

Die Versöhnung im Wasser.

In einem Dorfe am Rhein lebten lzwei Eheleute, wie es noch mehrere gibt. Hatte der Mann den Weg zur Kirche schon lange vergessen, so wußte er ihn desto besser in die Wirthshäuser, und einer der Wirthe durfte der Reihe nach regelmäßig auf seinen Taglohn rechnen, denn darin war er gewissenhaft, daß keiner bei ihm zu kurz komme. Dafür gab es dann, wenn er nach Hause kam, allerlei verfängliche Redensarten:Du Lump, wo bist du wieder so lange gesessen? Kein Körnlein Salz im Haus, und der lezte Heller ist wieder versoffen, du Hallunk! Sichst aus wie ein Bettcljude, die Fczen hängen an den Kleidern herunter, und doch Alles die Gurgel hinab; wenn du nur einmal daran ersticktest, du versoffenes Kalb", und so und so. Der Christen that eine Zeit lang, als höre er nichts, allmählig aber fing er an zu brummen.Lene, stichel mir nicht so, oder ich muß dir's handgreiflich erpliciren, daß du Un­recht hast." So gieng es denn fort bis die Frau ihre Tracht Schläge hatte, und dann legten sie sich ruhig und friedlich zu Bette. Indessen verleidete ihnen doch diese Art von häuslichem Zeitvertreib auf die Länge, weil es von beiden Theilen mehr und mehr übertrieben wurde, und nun gieng das Klagen an. Sie kommen vom Bürgermeister zum Pfarrer, vom Pfarrer zum Amte, und endlich sollten sie geschieden werden. Nach­dem also der Pfarrer den leztcn Versuch zur Versöh­nung gemacht, und sie ihm erklärt hatten: es nüzt