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Dis K. Sächsische Lebensverfich- errrngs-Gesellschaft zu Leipzig
bietet dem Publikum auf sichere Weise das Mittel dar, bei'm Tode über ein Capital (bis zu 5000 Thalern) zu verfügen, vermittelst welchem die Hinterlasfenen gegen Nochstand geschüzt und zu Fortsezung oder Begründung eines Nahrungszweiges in den Stand gesezt werden. Der Nuzen der Lebens-Versicherungen ist mannigfaltig und durch die ungewöhnliche Theilnahme an mehreren derartigen Anstalten, sowie durch die Ur- theile scharfsinniger Sachkundigen, hinreichend an den Tag gelegt werden. Auch zu Wittwen- und Waisen-Versorgung können Lebensversicherungen zweckmäßiger als durch sogenannte Wittwenkassen angewendet werden.
Während Leztere nur auf den Fall, daß der Gatte nach Verfluß gewisser Jahre vor seiner Frau stirbt, eine jährliche Pension von ein oder mehreren hundert Thalern bis zum Tode der Wittwe gewähren, gestattet die Lebens-Versicherung die Möglichkeit, das beim Tode zahlbare Capital im Augenblick des Empfangs so zu verwenden, wie es die obwaltenden Umstände am rathsamsten machen.
Ofd kann durch ein Capital der Erwerb der ganzen Familie gesichert werden, wogegen die jährliche Pension kaum für den anständigen Unterhalt der Wittwe hinreicht, bei einer Wicder- Berheirathung erlischt und die zum dereinstigen Fortkommen der Kinder erforderliche Erziehung nicht gestattet.
Zu Ertheilung jedweder Auskunft über die am Eingänge genannte Gesellschaft, unentgeltlicher Abrcichung der Statuten u. s. w., sowie zu Annahme von Versicherungs-Anträgen zur Beförderung an die Gesellschaft erbietet sich
Den 10. Februar 1844.
Llmls - Pfleger Butter sack in Calw, Agent der Gesellschaft.
Volksschristeii.
Bei mir sind nachstehende vom Volksfchristen- Verein herausgegebene Schriften angekommen: Mathesius Luthers Leben geh. 6 kr. Pitschaft GesundheitsCatechiSmuS geh. 6 kr.
Conrad Wiederhold geh. 9 kr.
Vater Gottfried geh. 7 kr.
Vater Richard geh. 1 kr.
Ich ersuche nun diejenigen verehrlichen Vereins-Mitglieder, welche sich bei dem hiesigen Agenten Herrn Decan Nr. Eisenb ach angemeldet haben, bei der Bestellung gefälligst zu bemerken, ob sie solche ganz oder theilweise gebunden, oder nur geheftet zu erhalten wünschen.
Neuenbürg den 20. Februar 1844.
_ Meeh.
(Empfehlung.) Einen hohen Adel, so wie ein verehrtes Publikum habe ich die Ehre hiedurch höflichst davon zu benachrichtigen, daß ich von hoher Obrigkeit die Erlaubniß erhalten habe, in hiesiger Stadt Unterricht im Tanzen, so wie besonders auch Anleitung zu einem anständigen Benehmen ertheilen zu dürfen. Mich auf meine, Jedermann zur Einsicht vorliegenden Zeugnisse hinsichtlich meiner Fähigkeiten und ausgezeichneten Leistungen berufend, welche mir seit vielen Jahren in einem großen Theile der Königreiche Bayern und Würtemberg ausgestellt wurden, und nach welchen ich im Stande bin, sowohl dem männlichen als dem weiblichen Gc- schlechte durch alle Klassen binnen kurzer Zeit die beliebtesten und neuesten Tänze auf eine leichtfaßliche Methode, gleich spielend, beizu- bringcn, wie auch denselben Anstand, z. B. eine gefällige Haltung des Körpers, einen, diesem entsprechenden Gangw, dauernd anzugcwöhnen, will ich mich zur Gewogenheit und eifrigen Theilnahme an diesen von mir zu eriheilenden Bildungsstunden ergebenst empfohlen haben. Ich werde hiebei, wie gewöhnlich, zwei Hauptklassen machen, und zwar werden in die erste Klasse Personen von 14 — 30 und mehr, und in die zweite Klasse Kinder von 5 — 14 Jahren eingerciht. Diese Klassen zerfallen dann wieder, je nach der größeren oder kleineren Anzahl der Theilnehmer, in mehr oder weniger Abtheilungen; namentlich schenke ich auch besondere Aufmerksamkeit der Kindcrklasse, und sichere derselben zum Voraus schon die liebevollste Behandlung zu. Bei allen Unterrichtnehmenden werde ich hauptsächlich dahin zu wirken suchen, denselben nicht nur alle unten genannten Tänze, sondern