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Amts -und Intelligenz - Blatt

für den ObernMts bezirk

Neue n b ü r g.

30. September 1843. Sumsturz ^>ro. 77»

Amtliches.

Neuenbürg. (An die Ortsvorsteher.) Nach­dem aus Anlaß der Beschwerde eines Stadtraths gegen die Auflage, forstamtliche Bekanntmach­ungen auf Kosten der Stadtkaße verkünden zu laßen, sich die Ministerien des Innern und der Finanzen über den Grundsaz vereinigt haben, daß in dem 8-21 der K. Verordnung vom

1. Juli 1841, betreffend die Gebühren der Gemcindediener, ein Grund nicht zu finden sey, der Stadtkaße die Belohnung des Ausrufens für das Verkünden forstamtlichcr Verkäufe und ähnlicher Verhandlungen aufzubürden, da die Ausrufer den zu öffentlichen Dienstverrichtungen bestellten Personen beizuzählen seyen, welche Jeder, der ihre Bemühungen in Anspruch nehme, dafür zu belohnen habe, so werden die Orts- vorstchcr hievon zu ihrer Nachachtung in Kennt- niß gefezt.

Am 25. September 1843.

K. Oberamt

1) durch die Ortsfcuerschauer ist sogleich und später in angemessenen Zwischenräumen untersuchen zu lassen, ob nicht in den Häu ern und in deren Umgebung Heu, Oehmd, Garben, Stroh und andere leicht feuerfangende Materialien auf verbotswid­rige Weise ausicwahrt werden;

2) ist öffentlich bekannt machen zu laßen, daß solche Gegenstände innerhalb Etters auch außerhalb der Gebäude bei Strafe nicht aufbewahrt werden dürfen, indem bei einem im Orte entstehenden Brand keine Rettung möglich wäre; solche Vorrärhe an Stroh oder Heu müßen in angemessenen Entfern­ungen von den Gebäuden aufgestellt werden;

3) sobald eine dießfallsige Verfehlung gegen die Feuerpolizei - Ordnung zur Anzeige kommt, so haben die Ortsvorstehcr das Geeignete wegen Beseitigung der Gefahr anzuordnen und beziehungsweise wegen Bestrafung des Schuldhaften einzulciten.

' s. Ueber die Befolgung dieser Anordnung rst

_' bis 8. Oktober d. I. ausführlicher Bericht zu

Da der heurige Feldertrag in vielen Orten erstatten, wobei namentlich anzugeben ist, ob die Räume in den Scheunen so ausgefüllt hat, die Aufbewahrung von Früchten, Futter und daß auch Wohngelaße zu Aufbewahrung von Stroh ausserhalb den Scheunen statthatte. Früchten, Futter und Stroh verwendet, und Neuenbürg den 28. September 1843. solche leicht feuerfangende Gegenstände in den K. Oberamt

Höfen, in den Straßen und an andern Stellen Leppold.

innerhalb der Wohnorte ausgehäuft worden -

sind, wodurch unabsehbare Feuersgefahr entstehen Calmbach. (Verakkordirung der zur Erhalt­könnte, so ertheilt man in Folge höheren Auf- ung der Floßstrasse Nagold, große Enz und Eiach trags den Ortsvorstehern folgende Weisung: auf das Jahr 1844 nothwendig werdenden Bau-