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dahier die Arbeitslöhne für das Sägen und Spalten von circa 30 Klstr. Birken - Scheiter- Holz in 2 Parthien verabstreicht, wozu die Liebhaber eingeladen werden.
Neuenbürg den 13. Juli 1843.
Oberförster v. Moltke.
Enzklösterlen. Gerichts-Bezirks Neuenbürg. (Schulden-Liquidation.) Die Unterzeichneten Stellen erhielten vom K. Oberamts-Gericht den Auftrag, das Schuldenwesen des alt Erhard Blaich, Küfers von Enzklösterlen außergerichtlich zu erledigen. Es werden daher die Gläubiger des Blaich aufgefordert, ihre Forderungen
am Montag den 7. August, Morgens 8 Uhr, in der Rathsstube zu Enzklösterlen entweder persönlich, oder durch Bevollmächtigte, oder mittelst schriftlicher Neceße zu liquidiren, widrigenfalls diejenigen, welche es unterlaßen, sich zu gewärtigen haben, daß sie bei der Vertheilung der Activ-Maße unberücksichtigt bleiben.
Von den nicht erscheinenden bekannten Gläubigern wird angenommen, daß sie im Falle eines Vergleichs der Mehrheit der Gläubiger ihrer Claße beitreten.
Am 6. Juli 1843.
K. Amts-Notariat Wildbad und Gemeinderath Enzklösterlen.
Wildbad. Lautenbach-Säg mühle. Am Jakobi-Feiertage Vormittags 10 Uhr wird auf dem hiesigen Rathhaufe mit dieser der Stadtgemeinde gehörigen Sägmühle ein Verkaufs-Versuch im Wege öffentlichen Aufstreichs vorgenommen, wozu die Kaufsliebhaber eingeladen werden.
Den 12. Juli 1843.
Stadtschuldheiß S e e g e r.
Neuenbürg. Das Bier betreffend ist gestern auf stadtschuldheißenamtliche Anordnung
durch ein Mitglied des Stadtraths unter Beizieh- ung eines Sachverständigen eine außerordentliche Untersuchung vvrgenommen worden, deren Er- gebniß folgendes war: 1) der Vorrath des Bierbrauers Läpple ist von guter Beschaffenheit. 2) Der Vorrath des Bierbr. Karcher ist sehr rein und gesund; steht aber im Gehalt dem des Läpple nach. 3) Bierbr. Hümmels Vorrath ist theilweife von ziemlich — theilweise von sehr geringer Beschaffenheit, ohne jedoch der Gesundheitnachtheilig zu seyn. 4) Bierbrauer Eck ers Vorrath ist für jezt gerade nicht ungesund, scheint aber bei seiner Gehaltlosigkeit dem Schädlichwerden nicht länger widerstehen zu können, wird daher nach 10—14 Tagen wieder untersucht werden. 5) Bierbr. Bausch hat nur einen Vorrath von 8 Fäßern der genießbar und übrigens von mittelmäßiger Beschaffenheit ist, sein übriger Vorrath ist ungenießbar und schädlich erfunden worden, wurde deßwegcn versiegelt und darf nicht in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, wie auch weitere Vorkehr getroffen werden wird, daß es nicht genossen werde. Hievon wird das Publikum hiemit in Kenntniß gcftzt.
Den 13. Juli 1843.
Stadt- Schuldheißenamt Fischer.
Neuenbürg. — Aufforderung zur Entrichtung der Brandsteuer. — Die durch die bekannt gemachte K. Verordnung vom 14. Juni d. I. angeordnete Brand-Steuer L8kr. von — 100 ff. muß nach jener Verordnung zur Hälfte bereits am 1. September d. I. an die Haupt-Caße in Stuttgart eingeliefert seyn. Um dieses möglich machen zu können, ist es nöthig, daß jeder Pflichtige diese Hälfte sogleich bezahle, zu welchem Behuf dem Stadtpfleger bereits das Einzugs- Register zugestellt worden ist. Wer bis zum 10. August d. I. mit dieser Hälfte noch ini