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dahier die Arbeitslöhne für das Sägen und Spalten von circa 30 Klstr. Birken - Scheiter- Holz in 2 Parthien verabstreicht, wozu die Liebhaber eingeladen werden.

Neuenbürg den 13. Juli 1843.

Oberförster v. Moltke.

Enzklösterlen. Gerichts-Bezirks Neuenbürg. (Schulden-Liquidation.) Die Unterzeich­neten Stellen erhielten vom K. Oberamts-Ge­richt den Auftrag, das Schuldenwesen des alt Erhard Blaich, Küfers von Enzklösterlen außer­gerichtlich zu erledigen. Es werden daher die Gläubiger des Blaich aufgefordert, ihre For­derungen

am Montag den 7. August, Morgens 8 Uhr, in der Rathsstube zu Enzklösterlen entweder per­sönlich, oder durch Bevollmächtigte, oder mit­telst schriftlicher Neceße zu liquidiren, widrigen­falls diejenigen, welche es unterlaßen, sich zu gewärtigen haben, daß sie bei der Vertheilung der Activ-Maße unberücksichtigt bleiben.

Von den nicht erscheinenden bekannten Gläu­bigern wird angenommen, daß sie im Falle ei­nes Vergleichs der Mehrheit der Gläubiger ihrer Claße beitreten.

Am 6. Juli 1843.

K. Amts-Notariat Wildbad und Gemeinderath Enzklösterlen.

Wildbad. Lautenbach-Säg mühle. Am Jakobi-Feiertage Vormittags 10 Uhr wird auf dem hiesigen Rathhaufe mit dieser der Stadtgemeinde gehörigen Sägmühle ein Verkaufs-Versuch im Wege öffentlichen Auf­streichs vorgenommen, wozu die Kaufsliebhaber eingeladen werden.

Den 12. Juli 1843.

Stadtschuldheiß S e e g e r.

Neuenbürg. Das Bier betreffend ist gestern auf stadtschuldheißenamtliche Anordnung

durch ein Mitglied des Stadtraths unter Beizieh- ung eines Sachverständigen eine außerordentliche Untersuchung vvrgenommen worden, deren Er- gebniß folgendes war: 1) der Vorrath des Bier­brauers Läpple ist von guter Beschaffenheit. 2) Der Vorrath des Bierbr. Karcher ist sehr rein und gesund; steht aber im Gehalt dem des Läpple nach. 3) Bierbr. Hümmels Vorrath ist theilweife von ziemlich theilweise von sehr ge­ringer Beschaffenheit, ohne jedoch der Gesund­heitnachtheilig zu seyn. 4) Bierbrauer Eck ers Vorrath ist für jezt gerade nicht ungesund, scheint aber bei seiner Gehaltlosigkeit dem Schädlich­werden nicht länger widerstehen zu können, wird daher nach 1014 Tagen wieder untersucht werden. 5) Bierbr. Bausch hat nur einen Vorrath von 8 Fäßern der genießbar und übri­gens von mittelmäßiger Beschaffenheit ist, sein übriger Vorrath ist ungenießbar und schädlich erfunden worden, wurde deßwegcn versiegelt und darf nicht in den öffentlichen Verkehr ge­bracht werden, wie auch weitere Vorkehr ge­troffen werden wird, daß es nicht genossen werde. Hievon wird das Publikum hiemit in Kenntniß gcftzt.

Den 13. Juli 1843.

Stadt- Schuldheißenamt Fischer.

Neuenbürg. Aufforderung zur Entrichtung der Brandsteuer. Die durch die bekannt gemachte K. Verordnung vom 14. Juni d. I. angeordnete Brand-Steuer L8kr. von 100 ff. muß nach jener Verordnung zur Hälfte bereits am 1. September d. I. an die Haupt-Caße in Stuttgart eingeliefert seyn. Um dieses möglich machen zu können, ist es nöthig, daß jeder Pflichtige diese Hälfte sogleich bezahle, zu welchem Behuf dem Stadtpfleger bereits das Einzugs- Register zugestellt worden ist. Wer bis zum 10. August d. I. mit dieser Hälfte noch ini