163
Amts - und Intelligenz - Blatt
für den Oberamtsbezirk
Neuenbürg.
27. Mai 1843. Samstag diro. tl.
Amtliches.
Neuenbürg. (An die Ortsvorsteher.)
Durch Erlaß des K. Ministerium des Innern ist die Floßstraße auf der großen und kleinen Enz, sowie auf der Eiach Behufs der Vornahme von Flußbauten vom 1. bis 31. August d. I. gesperrt. Die Ortsvorsteher werden daher beauftragt, die in ihren Gemeinden befindlichen Flößer hienach zu bescheiden.
Am 23 Mai 1843.
K. Oberamt Leypold.
Die neuerdings zur Erörterung gekommene Frage, ob eine Pfechtung der Waagen angeord- uet werden solle, hat das K. Ministerium des Innern verneint, dagegen aber die genaue Befolgung der in §. 43. der Maasordnung vom 30. November 1806 enthaltenen Vorschriften in Beziehung auf die periodische Untersuchung der Waagen und Gewichte eingeschärft.
Nach diesen Vorschriften müssen in jedem Ort von dem Gemeinderath taugliche Personen aufgestellt werden, welche jährlich ein paarmal in den Kram-und Gewerböläden oder Werkstätten unvermuthet Nachsehen, ob neb en richtigem Gewicht auch die Waagen gut beschaffen sind, und ob die eine Waagschaale, wie die andere das Gewicht gleich angibt.
Die Gemeinderäthe werden nun angewiesen, da wo diese Einrichtung nicht schon bisher stattgefunden hat, dieselbe sogleich in Vollzug zu sezen, und dabei namentlich auch die an öffent
lichen Orten angebrachten Waagen der Besichtigung unterwerfen zu laßen.
Ueber diese Besichtigungen haben die Visitatoren kurze Protokolle zu führen, welche bei den Ruggerichten dem Oberamt zur Einsicht vorzulegen sind.
Neuenbürg den 24. Mai 1843.
K. Oberamt. v Leypold.
Calmbach. Da es auf hiesiger Markung öfters vorkommt, daß die Flößer ohne alle Schonung ihre Flöße an den Brücken und Wässerwehren anhängen, wodurch großer Schaden angerichtet werden kann, so werden dieselben hiemit öffentlich verwarnt, und die Herren Ortsvorsteher ersucht, den Betreffenden dieses zu eröffnen, damit sie nicht Strafe und Schaden - Ersaz sich selbst zuziehen.
Den 20 Mai 1843.
Schuldheißenamt
Barth.
Es befindet sich ein verlaufener Schweishund allhier. Derselbe ist ungefähr V- Jahr alt, mit rothem Kops, und rochen Füßen und Bauch, und einem weißen Strich, hat lange Ohren und langen Schweif.
Der Eigenthümer kann denselben gegen Bezahlung der Einrückungskosten und Futter-Geld hier abholen.
Birkenfeld den 24. Mai 1843.
Schuldheißenamt.
T r ä n k l e.