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Amts - und Intelligenz - Blatt

für den Oberamtsbezirk

Neuenbürg.

27. Mai 1843. Samstag diro. tl.

Amtliches.

Neuenbürg. (An die Ortsvorsteher.)

Durch Erlaß des K. Ministerium des Inn­ern ist die Floßstraße auf der großen und klein­en Enz, sowie auf der Eiach Behufs der Vor­nahme von Flußbauten vom 1. bis 31. August d. I. gesperrt. Die Ortsvorsteher werden da­her beauftragt, die in ihren Gemeinden befind­lichen Flößer hienach zu bescheiden.

Am 23 Mai 1843.

K. Oberamt Leypold.

Die neuerdings zur Erörterung gekommene Frage, ob eine Pfechtung der Waagen angeord- uet werden solle, hat das K. Ministerium des Innern verneint, dagegen aber die genaue Be­folgung der in §. 43. der Maasordnung vom 30. November 1806 enthaltenen Vorschriften in Beziehung auf die periodische Untersuchung der Waagen und Gewichte eingeschärft.

Nach diesen Vorschriften müssen in jedem Ort von dem Gemeinderath taugliche Personen auf­gestellt werden, welche jährlich ein paarmal in den Kram-und Gewerböläden oder Werkstätten unvermuthet Nachsehen, ob neb en richtigem Ge­wicht auch die Waagen gut beschaffen sind, und ob die eine Waagschaale, wie die andere das Gewicht gleich angibt.

Die Gemeinderäthe werden nun angewiesen, da wo diese Einrichtung nicht schon bisher statt­gefunden hat, dieselbe sogleich in Vollzug zu sezen, und dabei namentlich auch die an öffent­

lichen Orten angebrachten Waagen der Besicht­igung unterwerfen zu laßen.

Ueber diese Besichtigungen haben die Visita­toren kurze Protokolle zu führen, welche bei den Ruggerichten dem Oberamt zur Einsicht vor­zulegen sind.

Neuenbürg den 24. Mai 1843.

K. Oberamt. v Leypold.

Calmbach. Da es auf hiesiger Markung öfters vorkommt, daß die Flößer ohne alle Schonung ihre Flöße an den Brücken und Wässerwehren anhängen, wodurch großer Schad­en angerichtet werden kann, so werden dieselben hiemit öffentlich verwarnt, und die Herren Ortsvorsteher ersucht, den Betreffenden dieses zu eröffnen, damit sie nicht Strafe und Schad­en - Ersaz sich selbst zuziehen.

Den 20 Mai 1843.

Schuldheißenamt

Barth.

Es befindet sich ein verlaufener Schweishund allhier. Derselbe ist ungefähr V- Jahr alt, mit rothem Kops, und rochen Füßen und Bauch, und einem weißen Strich, hat lange Ohren und langen Schweif.

Der Eigenthümer kann denselben gegen Be­zahlung der Einrückungskosten und Futter-Geld hier abholen.

Birkenfeld den 24. Mai 1843.

Schuldheißenamt.

T r ä n k l e.