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zielt und solche daher den 12. April nochmals der Versteigerung ausgesezt, wozu sich die Kaufsliebhaber Mittags 1 Uhr auf dem Münst­er in der Nähe von dem Burgschloße Neuen­bürg einzufinden haben.

Im Sägkopfschlag:

Forchene Scheiter.33» Klafter.

dto. Prügelholz. 9'/« Klafter.

dto. Reisach-Wellen . . 3275 Stück.

Im Bühl und Ueberück:

Forchene Hopfenstangen . . 1250 Stück.

Hierauf erster Verkauf von dem Schlag Schloßwäldchen:

Hagenbuchen Handwerksholz 5 Stämme,

Tannen Langholz vom 40^ abwärts10 Stm.

1 tannenen Sägkloß. Tannene Gcrüststangen

11 Stück. Wagnerstangen, aspene8 Stück.

Hagbuchen19 Stück. Buchene Prügel

2 Klafter. Aspene V» Klafter und ge­mischte Reisach-Wellen 625 Stück.

Die Ortsvorsteher werden mit der Bekannt­machung beauftragt.

Neuenbürg den 4. April 1843.

K, Forstamt. v. Moltke.

Bieselsberg.

Gerichtsbezirks Neuenbürg.

Liegenschafts - Verkauf.

Da der in Nro. 13 14 und 15 dieses Bits, ausgeschriebene, am 27. Februar d. I. stattge- babte Liegenschafts-Verkauf aus der Ganntmasse der Gebrüder Jakob und Andreas Roller, ge­wesener Müller dahier, das genügende Resultat nicht erzielte, haben die Gläubiger der Masse beschloßen, einen abermaligen Aufstreichs - Ver­kauf anzuordnen.

Der Verkauf findet am

Dotiverstag den 13. April d. I.

Nachmittags 1 Uhr

statt, wozu die Kaufslustigcn auf das diesseitige Rathszimmer eingeladen werden.

Am 28. Mär; 1843.

Gemeinderatbs - Vorstand Schuldheiß Faa s.

Schömberg. (.Gläubiger-Aufruf.)

Alle diejenigen, welche an die kürzlich dqhier gestorbenen beiden Eheleute, Nikolaus Baier, Bauer von hier und deßen Ehefrau eine recht­liche Forderung zu machen haben, werden auf­gefordert, solche innerhalb

14 Tagen

bei dem Schuldheißenamt dahier geltend zu mach­en, widrigenfalls sie bei der bevorstehenden Realtheilung der Baier'schen Eheleute nicht be­rücksichtigt werden könnten.

Um die gehörige Bekanntmachung werden die Herren Ortsvorsteher ersucht.

Den 31. März 1843.

Aus Auftrag Schuldheiß Renschler.

Landwirthschaftliches.

Bestellung der Kartoffeln.

Die Entfernung deö Saamens in den Reihen muß wenigstens einen Fuß betragen. Hiegegen verfehlen sich viele, besonders kleinere Landwirthe, welche die Stöcke zu dicht aneinander sezen, was den Nachtheil hat, daß der Boden allzusehr > beschattet wird, die Kartoffelpflanze sich nicht gehörig entwickeln kann und auf diese Weise zwar viele, aber nur kleine unvollkommene Knollen geärndet werden. s

Es ist auch nicht gleichgültig, wie man den Kartoffelsaamen in die Furche oder Stufe legt und auch hizrin begeht man noch große Fehler, indem man gewöhnlich den Saamen in die Grube wirft, wie er gerade fällt. Die obere Augenseite