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Steuermann Strohm aus Freiburg i. B. warf dem Verunglückten ein Tau zu; als er aber sah, daß derselbe zu entkräftet war, um das Tau fassen zu können, besann er sich keinen Augenblick, sondern sprang in die eisige Flut nach. Es gelang dem wackeren Manne, den mit den Wogen ringenden Matrosen zu erreichen und ihm das Tau umzuschlingen, so daß Beide an Bord gezogen werden konnten. Diese Lebensrettung unter so schwierigen Umständen sollte auch drüben bekannt werden, damit dem tapferen Helfer in der Not die äußerliche Anerkennung für seine selbstlose Aufopferung zu teil werde.
Bonndorf, 27. Dez. Auf dem 960 Meter hohen Plateau des Schwarzwaldes, in dessen Mitte Rothaus liegt, lagert eine ungeheuere Schneemasse. Sie soll die vor 2 Jahren übertreffen, ist aber gleichmäßig verteilt und zeigte keine Wechten, weshalb der Verkehr bald hergcstellt war. Bedeutenden Schaden richtete der Schneedruck im Metmathal an. An den steilen Thalhalden, unweit der Schaffhauser Säge, Eigentum der Stadt Schosshausen, wurden 200 Tannen durch die Schneelast entastet und entwurzelt ins Thal gerissen.
Paris, 30. Dez. Die „Temps meldet aus Rom, der Papst habe heute anläßlich des Empfanges früherer Offiziere der Papstarmee eine Ansprache gehalten, die in Regierungskreisen wegen des energischen Inhalts große Bestürzung hervorgerufen hat. Er verstehe nicht, wie die italienische Regierung glauben könne, daß die ungerechte Lage, in der das Papsttum sich befinde, länger fortdauern könne. Er sei glücklich, zu hören, daß päpstliche Zuaven von Frankreich, Belgien, Oesterreich und Irland u. s. w. bereit seien, zu seiner Verteidigung nach Rom zu kommen! Er fügte hinzu, der Augenblick werde recht bald kommen, wo er wieder von Getreuen umgeben sein werde.
Vermischtes.
— Das Gesetz gegen den unlauteren Weitst ewerb hat am 21. Dezember vor der Kammer für Handelssachen beim Kgl. Landgericht W. eine auch für weitere Kreise interessante Anwendung gefunden. Es handelte sich um die bekannte Klagesache, die der „W.'ner Generalanzeiger", der laut Vertrag mit dem Magistrat auch „Amtliches Organ der Stadt W." ist, auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes gegen das „W.'er Tagbl." angestrengt hatte. Das letztere nannte sich in seinen Abonnements-Einladungen „Alleiniger Wohnungs-Anzeiger für W. rc.", „Alleiniges Insertions-Organ" und ferner «Organ für amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt W." Die Klägerin hatte nun beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes (1. Juli d. I.) den Antrag gestellt, dem Tagblatt diese drei Bezeichnungen zu untersagen, weil sie eine Vcletzung des betr. Gesetzes involvirten, auch den Erlaß einer die weitere Führung dieser Titel verbietenden Verfügung (Z 3 des Gesetzes) beantragt.. Das Landgericht hatte diese Verfügung abgelehnt, weil angeblich „kein erhebliches Interesse" des Klägers an einem sofortigen Eingriff des Gerichtes vorliege, dagegen traf das Oberlandesgericht F. auf Berufung des Klägers die sofortige Verfügung, daß das Tagblatt bei einer Strafe von 100 für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zur rechtskräftigen Ent
scheidung des Hauptprozeffes die beiden erstgenannten Bezeichnungen zu unterlassen habe, während es bezüglich des dritten Punktes annahm, daß der Ausdruck „der Stadt W." nur im örtlichen (nicht behördlichen) Sinne gemeint sei und deshalb der Z 1 Abs. 1 nicht verletzt, auch eine „Besorgnis dringender Art", die ein sofortiges Einschreiten gegen Beklagten erforderlich machten, nicht bescheinigt sei. In der Verhandlung vertrat der klägerische Rcchtsbeistand die Ansicht, daß das Tagblatt mit den drei inkrimi- nirten Bezeichnungen eine unlautere Concurrenz bezwecke, da die beiden elfteren nachweislich nicht wahr seien, und der dritte Punkt, die Bezeichnung als „Organ für amtliche rc. Bekanntmachungen der Stadt W." nur ein Wortspiel für „Amtliches Organ der Stadt W." sei. Der Verteidiger des Beklagten machte dagegen geltend, die Stadtverwaltung habe gar kein Recht, Titel zu verleihen, und da das Tagblatt nachweislich von verschiedenen Behörden amtliche Anzeigen erhalte, so stehe ihm auch die in Frage kommende Bezeichnung zu;' es habe auch, um jedes Misverständnis zu beseitigen, in letzter Zeit noch das Wort „aus" der Stadt W. hinzugefügt. Die beiden elfteren Bezeichnungen seien nicht unrichtig, sondern gehörten in den Bereich berechtigter und erlaubter Neclame. Der Gerichtshof entschied, daß dem klägerischen Anträge in allen drei Punkten stattzugebcn sei, und demnach dem Tagblatt verboten werde, sich noch ferner „Alleiniges Jnsertionsorgan", Alleiniger Wohnungs- Anzeiger" oder „Organ für amtliche etc. Bekanntmachungen der Stadt W." zu nennen. In Punkt 1 und 2 schließe sich der Gerichtshof im Wesentlichen den Gründen des OberlandesgerichteS an; in Punkt 3 sei der 8 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt, der ähnlich lautende Bezeichnungen einer Druckschrift, welche darauf berechnet sind, Verwechslungen mit einer befugter Weise geführten Firma etc. herbeizuführen, verbietet und dem Geschädigten Schadenersatzrecht zuspricht.
— Die „Voss. Ztg." schreibt: Die Meldung eines rheinischen Blattes, daß Lieut. v. Brüsewitz nach der Festung Wesel gebracht sei, wird von anderer Seite bestätigt; doch soll die Untersuchungshaft im Militärarrestgebäude in Karlsruhe angeblich deshalb aufgcgeben worden sein, weil der Lieutenant dort bei seinen Spaziergängen auf dem Hofe von der Neugier der Anwohner zu sehr geplagt wurde.
Was die Nansenfeier im September d. I. der Hauptstadt des Norwegischen Reiches gekostet hat, wurde in den letzten Tagen bei einer Magistratsvei Handlung in Christiania dargelegt. Danach waren von Storlhing im August zur feierlichen Begrüßung der zurückkehrendcn Polar-Expedition 32000 Kronen bewilligt. Die jetzt vorliegende Schlußrechnung ergab nun, daß dieser an sich recht annehmbare Betrag, noch um die Kleinigkeit von 70000 Kronen überschritten worden ist, da sich die Gesamtkosten auf rund 103 000 Kronen stellten. Diese bittere Nuß wird dadurch etwas genießbarer, daß man aus den Festeinnahmen etwa 30 000 Kronen zur Deckung verwenden konnte.
Ein Armutszeugnis. Die Gemeinde Knihinin bei StaniSlau (Galizien) hat kürzlich einem ihrer Angehörigen ein merkwürdiges Armutszeugnis
ausgestellt. Es beginnt folgendermaßen: „Leon Zura- kowski, 43 Jahre alt, verheiratet, wohnhaft zu Knihinin, erhält sich seit vielen Jahren durch Diebstähle, kann jetzt nichts erwerben, da er derzeit im Kerker eine Strafe abbüßt . . . u. s. w."
Eine Schachpart ie um die Braut. Aus Charkow wird folgende kleine Geschichte berichtet: Das Schicksal hat es gewollt, daß zwei Schachspieler sich in ein und dasselbe Mädchen verliebt hatten. Sie beschlossen, den Kampf auf dem Schachbrett aus- zufechten. Bedingung: eine Partie: der Besiegte hat unverzüglich Charkom zu verlassen. Nach zwei Tagen endigte die Partie mit — Remis. Die Gegner beschlossen, nach kurzer Ruhe mit denselben Bedingungen eine zweite Partie zu spielen. Diese dauerte drei Tage und endete wieder mit — Remis. Gerade wollten die Nebenbuhler eine dritte Partie verabreden, als sie die Kunde erhielten, daß sich die Erkorene, ihres Herzens inzwischen miteinemAnde- ren verlobt halte.
Gemeinnütziges.
Treibriemen-Leim. Zum Kitten von Riemenenden kann man sich nachstehende Mischung, welche sich nach der Zeitschrift „Der deutsche Tischlermeister" gut bewährt haben soll, bereit halten: 100 Teile gewöhnlicher Leim werden in Wasser aufgeweicht und das nicht aufgesaugte Wasser nach 4 Tagen abgegossen, worauf der Leim über gelindem Feuer nicht gekocht, sondern bloß geschmolzen wird. Dann folgt ein Zusatz von 2 Theilen Glycerin und 3 Theilen rotem chromsaurem Kali; das Ganze wird nocheinmal zusammengeschmolzen und warm verwendet. Die Riemen sind an den zu verbindenden Stellen mit einer Raspel aufzurauhen und die geleimten Partien zwischen zwei harten Brettstücken in die Hobelbank oder in einen Schraubstock zu spannen, bis der Klebstoff getrocknet ist.
— Die mit Luzerne bebauten Aecker gewinnen mit jedem Jahre an Wert, indein diese Pflanze den Boden durch Zufuhr einer großen Menge Stickstoff nachhaltig düngt, so daß nach dem Umpflügen jener Felder der Erfolg noch mehrere Jahre nachher wahrzunehmen ist und den folgenden Kulturen noch lange zu gute kommt — ein Vorteil, der bei der Landwirtschaft sehr ins Gewicht fällt und daher wohl im Auge zu behalten ist.
— Den Klee soll man nur dann mit Jauche überfahren, wenn eine leichte Schneedecke ihn schützend einhüllt. Auch sollte der Wagen nur auf dem Nebenacker geöffnet und in Bewegung gesetzt werden. Wenn der Hahn des auf dem Klee stehenden Wagens hier geöffnet wird, fällt auf die Standstelle, und bevor die Zugtiere denselben in Bewegung setzen, zuviel der beizenden Flüssigkeit auf einen Fleck und tötet die damit begossenen Pflanzen.
— Bei vermosten Wiesen ist es ratsam, den Kaimt schon im Spätjahr oder recht bald im Frühjahr aufzustreuen. Kommt im Frühjahr die Egge, so geht das Moos leicht los. Nachdem dasselbe von der Wiese entfernt ist, wird das Thomasmehl in die frisch aufgeeggte Grasnarbe gesät und sodann mit einem weiteren Eggenstrich untergebracht.
Hirsau.
Fahrnis-
Versteigerung.
Aus der Konkursmasse der Schwanen- wirt Friedrich Häutzer's Eheleute hier kommt in der seitherigen Wirtschaft zum Schwanen in Hirsau u. a. folgende Fahvnis gegen Barzahlung zum Verkauf:
a.. Montag, de« 4. Jan. 1897, vormittags '/-1V Uhr au: eine Partie Bücher verschiedenen Inhalts, Geschäftsbücher, worunter 2 Haupt- und 3 Cassabücher und 15 Bonsbücher, ferner 1 Violine, 1 silberne Taschenuhr, 1 runder Tisch, 1 Kommode, 1 Nähmaschine, mehrere Koffer, 1 Waschständer, 16 Fenster und Läden rc..
am Dienstag, den 5. Januar, von vormittags '/»IO Uhr an:
Faß- und Bandgeschirr, 1 Waschkessel, 1 alter Ofen, 2 Thüren, 1 hölzerne Treppe, 2 eiserne Flaschenschränke, 6 neue Strohvorlagen, 1 Partie Kisten und Bretter, ca. 300 leere Flaschen, 30 leere Korbflaschen, eine 13 w lange Fahne, Stein- plättle zu Bodenbelag, Drahtgeflecht, 1 Partie Oelkuchen, Dünger u. s. w.
Liebhaber sind eingrladen.
Den 29. Dezember 1896.
Konkursverwalter Gerichtsnotar Sapper.
Privat-Anzeigen.
Ein Logis
von 3 Zimmern, Küche und sonst. Zubehör, hat auf 1. April zu vermieten
Svkisls,
Lederstraße.
Todesanzeige.
Verwandten und Bekannten zur Nachricht, daß unsere liebe Mutter und Schwägerin Bine Schulz geb. Seyfried heute den 1. Januar sanft entschlafen ist.
Die Beerdigung findet Sonntcyg, den 3. Januar, nachmittags 3 Uhr statt. Um stille Teilnahme bitten
äie trauerallen Hinterbliebenen.
Mädchen gesucht.
Sofort oder bis Lichtmeß wird ein solides Mädchen gesucht, das sämtliche Haushaltungsgeschäste sowie die Wirtschaft versehen kann.
Näheres bei Frau B. Dolz, Salz- gaffe.
Zur Konservierung
der Schuhe und Stiefel, Pferdegeschirre u. s. w. ist das alterprobte Schuhfett Marke Büffelhaut von keinem andern Fett erreicht.
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zum Preis von 20 und 40 Pfg. in nachstehenden Handlungen zu haben: Oalrv: Laxen vreiss.
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L,. Lebaut'ler.
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