wegen unzulänglicher Ausbeute wieder in Abgang kam. Ein erst in neuerer Zeit (1865) gewagter Versuch ist ganz fruchtlos abgelaufen. Unter die Merkwürdigkeiten von Bulach gehört auch das innerhalb der Ringmauern noch vorhandene Fundament des ehemaligen fürstlichen Schlaffes, wovon das obere Gebäude vor ungefähr 160 Jahren abgebrannt ist, aber seine untere Breite und massiven Mauern trotzen noch der Zeit, dem Wetter und der Vergänglichkeit und diese ehrwürdigen Trümmer bilden gegenwärtig noch einen Bauernhof.
„Bulach hatte früher auch ein frequentes Bad, das mit seinen durch Silberaderen laufenden Wassern die Glieder zu stählen und dem Körper eine metall- artige Festigkeit zu geben vermochte und erst im 17. Jahrhundert aufgehoben wurde."
Eine sogenannte Judengaffe und ein außerhalb des Städtlcins befindlicher Judenkirchhof zeugen von einer ehemaligen starken Einwohnerschaft. Die Kirche ist ein altes, gotisches Gebäude mit einem Chor und vielen Grabinschriften, die meistens die Grüblerische Familie betreffen. Es war etwas Besonderes, daß hier von 1539 bis 1790 eine Grüeklerische Erb-Pfarrei war.
Im 12. Jahrhundert gehörte die Stadt Bulach den Grafen von Haigerloch und Hohenberg, welche ihr Familienbegräbnis zu Wildberg hatten. 1363 verkauften diese Grafen die Stadt an den Pfalzgrafen Ruprecht, Vater des römischen Kaisers Ruprecht.
Die ältesten Dokumente, die zur Darlegung der Geschichte Bulachs aus seinem Archiv nachgewiesen werden können, sind 3 fürstliche Originalbriefe vom Anfang des 15. Jahrhunderts.
Der 1. ist von Ruprecht (Römisch. König), vom Jahr 1405 und enthält:
a) Die Erlaubnis, daß die Einwohner Bulachs von auswärtigen Leuten Früchte in die Stadt führen, dreschen, aufheben und wieder hinwegnehmen lassen dürfen.
d) Zehnjährige Freiheit von ungewöhnlichen Steuern.
o) Die Erlaubnis, Bürger anzunehmen und zu entlassen und eine jährliche Summe Geldes von ihnen zu nehmen.
Dieser Ruprecht gab Bulach als einer Kaiserstadt das Wappen eines einköpfigen schwarzen Adlers vn gelben Feld; er legte auch daselbst den Grund zu einem Schloß; starb aber auf einem Zug nach Italien, ehe das Bauwesen vollendet war.
Der 2. Brief ist von Otto „Pfalzgrafen bcy Rhein und Herzog in Baiern" vom Jahr 1417 und enthält:
a) immerwährende Befreiung von allen ungewöhnlichen Steuem und Schatzungen.
b) Die Erlaubnis zum notdürftigen Bauen innerhalb der Ringmauern mit Rat, Wollen und Wissen der Baumeister und Amtleute.
e) die Erlaubnis, die aus verliehenen Allmanden innerhalb der Stadt fallenden Zinse zum Stadt- bauwefen zu verwenden nach Willen und Wissen der Amtleute.
Der 3. Brief ist von Ulrich, Graf zu Wirtenberg, vom Jahr 1449 und enthält die nämlichen 3 Freiheiten, wie der vom Pfalzgraf Otto.
Originell sind manche von Vogt und Gericht verfaßte Satzungen aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts z. B.
1) von der Appellation.
Diese mußte vom hiesigen Stadtgericht an ein Ober- oder Hofgericht geschehen und fanden in einer Sache, die 20 Pfund und darüber oder Ehre und guten Leumund berührte, an das Hofgericht statt.
Das Hofgericht hielt damals in der fürstlichen Residenz 3 Sitzungen:
1) Auf Sonntag Jnvocavit
2) „ „ n. u.
3) „ „ nach Martini.
Besetzung des Gerichts.
Das Gericht wurde alle Jahr auf St. Hilarien- tag folgendermaßen frisch besetzt: Der Amtmann versammelte die Richter und entband sie ihres Gerichtseids, worauf sie dann durch Stimmenmehrheit einen von ihnen zum neuen Richter wählten. Dieser neu gewählte wurde sogleich beeidigt, setzte sich mit dem Amtmann nieder, und wühlte mit demselben einen 2. Richter — entweder aus dem alten Gericht, oder aus der Gemeinde nach ihrem eigenen Gutdünken. Drr neugewählte Richter wurde sogleich berufen, beeidigt und setzte sich zur Fortsetzung der Wahl nieder. Auf diese Weise wurde fortgewählt, bis die Richterzahl vollständig war; bei jeder Stufe hatte der neugewählte die 1. Stimme abzugebrn. Wenn einer gewählt wurde, der vorher nicht dem Gericht angehörte, so war er dem Vogt und dem Gericht ein Mahl schuldig.
Der Gerichtstag.
Auf die Zeit eines angesetzten Gerichtstags wurde in der Gerichtsstube eine Kerzlein angezündet und welcher Richter sich erst nach dem Erlöschen des Kerzleins einfand, mußte dem Gericht ein Maß Wein reichen. Gleiche Strafe war auf das Ausbleiben
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eines zitierten Klägers gefitzt. Wer etwas in das Bürgerbuch einschreiben lies, mußte dem Gericht und dem Schreiber je 1 Maß Wein zum Lohn geben.
Die Testamente.
Wer eine testamentarische Verordnung mit Enterben des gesetzlichen Erben machen wollte, der mußte mit einem grünen Zweig vor Vogt und Gericht erscheinen und seinen Willen mit Mund und Hand getreu angeben, wornach ihm ein Fasten von 3 Tagen oder 6 Wochen zur Bedenkzeit auferleot wurde; wann der Betreffende dann nach dieser Zeit erschien und seine Gesinnung noch hatte, so mußte er „einen Eid zu Gott und allen Heiligen schwören", daß er nach Gewissen handle; darnach hatte seine Verordnung Kraft.
Gemeinderechnung.
Wer auf Kosten der Gemeinde fortgeschickt wurde, hatte täglich 7 Kreuzer Zehrgeld.
Bürgerannahme.
Ein Fremder, der mit Weib und Kind Börger in der Stadt werden wollte, mußte für die Aufnahme 1 fl. bezahlen; wenn aber ein Bürger eine auswärtige Person heiratete, so wurde diese frei ausgenommen.
Die Polizei.
Die Bäcker mußten bei 3 Schilling Strafe wöchentlich 3 mal am Mittwoch, Samstag, Sonntag Brot feil haben. Bei gleicher Strafe mußten die Metzger von Jakobi bis Fastnacht am Mittwoch und Samstag und von da bis Jakobi nur am Samstag Fleisch feil haben.
Den Wirten wurde der Wein von besonderen Schätzern versiegelt und geschätzt, und dem Stadtknecht mußten sie von jedem inliegenden Faß Wein V- Maß reichen.
Bulach führte von jeher Sitz und Stimme auf den Landtag hatte, wie schon einmal erwähnt ein selbständiges Stadtgericht, von welchem gerade an ein Ober- oder Hofgericht appelliert werden mußte kraft fürstlicher Bcstätigungsrescipten vom 5. Sept 1625 und 1. Aug. 1680.
Dies also eine kurze Beschreibung der Zustände Neubulachs in früheren Zeiten.
Lehrer Walter.
Vermischtes.
Die Deutsche Landwirtschaftsausstellung zu Stuttgart-Cannstatt 1896. Für die Ausstellung in Stuttgart-Cannstatt, welche in den Tagen vom 11.—15. Juni stattfindet, sind 120500 an Geldpreisen ausgesetzt, davon allein für Tiere 106000 Sehr zahlreich ist die Anzahl der gestifteten Ehrenpreise, welche in kostbaren Kunstgegenständen bestehen. Von Sr. Majestät dem König Wilhelm von Württemberg ist als Ehrenpreis für die beste, von einem Einzelzüchter ausgestellte Sammlung von Rindern ein silberner Pokal gestiftet worden. Seine Hoheit der Prinz Herrmann von Sachsen-Weimar gab 2 Karaffen mit silbernen Beschlägen und ebensolchen Untersätzen für den besten felbstgezüchteten Bullen der gelben einfarbigen Höhenschläge. Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldburg-Wolfegg gab ein silbernes Kaffeeservice als Züchter-Ehrenpreis für einen Bullen des grau-braunen GebirgsviehS. Seine Erlaucht Otto Graf von Rechberg und Rothenlöwen gab gleichfalls einen Züchter-Ehrenpreis in Form eines silbernen Tafelservices für ein Pferd, welches sich zu Artilleriezugzwecken eignet, und ferner ein ebensolches Taselservice für den Züchter eines Bullen der großen Fleckviehrasse. Die König!. Württem- bergische Landgestütskommission gab gleichfalls ein silbernes Tafelservice; die Zentralstelle für die Landwirtschaft stiftete 5 silberne Ehrengaben für Rinder und Schafe, ferner 12 silberne Medaillen für hervorragende Leistungen in landwirtschaftlichen Feld- und Vieherzeugnissen. Andere landwirtschaftliche Körperschaften spendeten weitere wertvolle Ehrengaben; so stiftete die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft selbst solche für Schweine und für die Abteilung Milchwirtschaft, und außerdem setzte sie 244 silberne und bronzene Preismünzen aus.
Botanischer Ausflug. (Egsdt.) Der bekannte Gelehrte Rousseau sagte einmal: „So lange ich botanisire, bin ich nicht unglücklich", und in der Thal, es gewährt einen eigenen seelischen Reiz, draußen in Wald und Flur, auf Wiesen und Triften, an Bächen und Sümpfen die bunte Menge der Kinder Floras aufzusuchen. Das Botanisiren gibt dem fröhlichen Wandern in's Freie, das besonders der Jugend so wohl behagt, eine edle geistige Würze, es lehrt sie auf die Schönheften und Wunder der Natur ein aufmerksames Auge zu haben. Wie Viele schreiten achtlos über die jetzt überall in unzähliger Menge entsprießenden Blumen hinweg, und haben kein Verständnis für die Schönheiten der Pflanzenwelt un- eingedenk der Mahnung des Naturforschers Brehm: „In der Natur fremd zu sein. Jedermann nur Schande und Schaden bringt." In dem Bestreben, das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden, bietet der
homöopathische Verein bei seinen Sonntagsaus- flügcn jedem Naturfreunde Gelegenheit, unsere, früher vom Volke so hoch geschätzten Heilkräuter an ihrem: Standort nicht nur dem Namen nach kennen zu lernen^ sondern auch durch die darauf folgenden Vorträge- mit ihren vorzüglichsten Eigenschaften als höchst wirksame Arzneien bekannt zu werden. Mögen recht Viele diese bis jetzt noch nie gebotene Gelegenheit zur Erweiterung ihres Wissens in ihrem eigenen Interesse benützen und sich an dem Ausflug nach Simmozheim, am Sonntag Nachmittag, womöglich mit einer Botanisirkopsel, jedenfalls mit Notizbuch und Bleistift: ausgerüstet beteiligen.
Gottesdienste
am 1. Sonntag nach Trinit, 7. Jnni.
Vom Turm: 68. Predigtlied: 348.
8 Uhr Vorm.-Pred.: Hr. Stadtpfarrer Schmid.-
1 Uhr Christenlehre mit den Töchtern. 2 Uhr BibelstundL im Vereinshaus: Hr. Stadtpfarrcr Schmid.
Mittwoch, 10. Juni.
7 Uhr: Betstunde im Vercinshaus.
Standesamt Kala».
Geborene:
27. Mai. Anna Maria, Tochter des Mich. Hammann, Maschinenstrickers hier.
31. „ Katharina Therese, Tochter des Göttlich Rapp old, Tuchmachers hier.
Gestorbene:
1. Juni. Wilhelm Landenberger, Methodisten--
_ Prediger hier, 37 Jahre alt.
Kandw. Kezirks-Uerern Calw.
Vom 11. bis 15. Juni 1896 findet in Stuttgart-Cannstatt die Deutsche Landwirtschafts- Ausstellung statt, deren Besuch dringend empfohlen wird. Der Vereinsausschuß hat daher beschlossen^ jedem Vereinsmitglied, welches an einem der obengenannten Tage die Ausstellung besucht, aus der Vereinskafse einen Beitrag von
2 Mk. auszubezahlen.
Die Vereinsmitglieder, welche die Ausstellung , -xu besuchen beabsichtigen und den Vereinsbeitrag erhalten wollen, haben sich jedoch zuvor anzumelde» und zwar : die Mitglieder von Calw bei Hrn. Sekretär Fechter, diejenigen der übrigen Orte bei ihrem Ortsvorsteher. Nach ihrer Rückkehr haben sie sich sodann bei den Genannten über den Besuch der Ausstellung durch Vorzeigung der Eintrittskarte auszuweisen und werden die HH. Ortsvorsteher ersucht, ein Verzeichnis der Ausstellungsbssucher unter Anschluß der Eintrittskarten dem Hrn. Sekretär Fechter zu übersenden.
Ferner wird zur Kenntnis gebracht, daß am Samstag, den 13. Juni 1888 ein Sonderzng nach Cannstatt abgeht mit folgenden Abfahrtszeiten ^ Nagold 5,00 Vorm.
Teinach 5,36 „
Calw 5,55 „
Althengstett 6,23 „
Schafhausen
Weilderstadt
6,36
6,44
Rückfahrt von Stuttgart 8,55 abends bis nach? Nagold.
Bei Benützung dieses Sonderzugs findet eine Fahrpreis-Ermästigung in der Art statt, daß mit einer einfachen Fahrkarte IN. Cl. die Strecke hin und zurück gemacht werden kann. Die einfache» Fahrkarten IN. Cl. sind zur Rückfahrt nur giltig, wenn sie:
1) auf der Ausgangsstation mit dem Rückfahrtstempel,
2) in der Ausstellung selbst mit dem Ausstellungsstempel versehen worden sind.
Dasselbe ist der Fall bei dem fahrplanmäßigen Zug, der am Samstag 13. Juni in Pforzheim 7,00 vorm, und in Calw 8,08 vorm, abfährt.
Die Rückfahrt kann innerhalb 10 Tagen mit jedem Zug erfolgen.
Auch fährt am Sonntag den 14. Jnni i» Stuttgart abends 8 Uhr 50 Min. ein Zug nach Calw ab, der auf allen Stationen anhält. Ankunft in Calw 12 Uhr 5 Min.
Die Eintrittspreise für die Ausstellung sind folgende:
Donnerstag den 11. Juni 3
Freitag „ 12. „ 2 „
Samstag „13. „ 2 „
Sonntag „ 14. „ 1 „
Montag „15. „ 1 „
Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht,- Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt zu machen und insbesondere auch die obengenannten Anmeldungen entgegenzunehmen und die Verzeichnisse der Ausstellungsbesucher mit den Eintrittskarten dem Sekre-- tariat zuzustellen.
Calw, 4. Juni 1896.
Der Vereinsvorstand:
Oberamimann Voelter.