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«mieten ThierarzteS im Falle des Z 1 Abs. 4 dieser Verfügung, welche auf die Staatskasse übernommen werden, den beteiligten Viehhändlern zur Last.

Die Gebühren für die Ausstellung der Gesund­heitszeugnisse sind nach den in der Bekanntmachung des K. Medizinalkollegiums vom 31. Juli 1891 (Reg.Blatt S. 253) festgestellten Sätzen zu berechnen.

Z 11-

Vorstehende Verfügung tritt am sechsten Tage noch ihrer Verkündigung im Regierungsblatt in Wirk­samkeit.

Die Oberämter haben die vorstehende Ver­fügung alsbald im Bezirksamtsblatt bekannt zu machen.

Die Ortsvorsteher haben die Verfügung den Viehhändlern besonders zu eröffnen und die Eröffnungs­bescheinigung dem Vorgesetzten Oberamt vorzulegen.

Stuttgart, den 21. Februar 1896.

_ Pischek.

Vorstehende Verfügung wird hiemit zur öffent­lichen Kenntnis gebracht. Dieselbe tritt mit dem 6. März d. I. in Kraft.

Die Schultheißenämter haben sich mit den neuen Vorschriften eingehend bekannt zu machen, dieselben den Polizeidiencrn zur genauen Nachachtung cinzu- schärfen und hievon Eintrag im Schultheistenamts- protokoll zu machen.

Calw, den 5. März 1896.

K. Oberamt.

Voelter.

fAmtliches aus dem Staatsanzeiger.j Seine Majestät der König haben am 2. d. M. den Professor Staudenmayer an dem Reallyzcum in Calw seinem Ansuchen gemäß unter Anerkennung seiner treuen und ersprießlichen Dienst­leistungen in den bleibenden Ruhestand allergnädigst zu versetzen geruht.

.(2/ (Eingesandt.)

X Die Bettelplage.

Seit vielen Jahren werden in Calw Beiträge gesammelt, um mittelst derselben dem Betteln in den Häusern entgegen zu wirken. Es werden Handwerks­bursche unterstützt und armen hiesigen Kindern täglich Brotgaben verabreicht. Früher erhielt jeder zugereiste

Handwerksbursche, ohne nähere Prüfung seiner Ver­hältnisse ein sogenanntes Stadtgeschenk in Geld, einige Jahre lang wurde Speise und Nachtherberge unent­geltlich verabreicht.

Dadurch wurde zwar das Unterflützungswesen für die Handwerksburschcn günstig organisiert, aber der angestrebte Zweck, das Betteln zu verhindern, wurde keineswegs erreicht. Es läßt sich nicht bestreiten, daß unter den Handwerksburschcn sich eine große An­zahl von sogen. Stromern befindet, welchen das Reisen und Fechten ein größeres Bedürfnis ist, als das Ar­beiten. Und wenn einer derselben sich zur Arbeit versteht, dann ist dies nur für wenige Tage oder Wochen der Fall. Dem echten Stromer ist das Fech­ten ein Bedürfnis, auch wenn er auf andere Weise gut unterstützt wird. Er will nicht nur Speise und Herberge, er will Geld zu Zigarren und geistigen Getränken, betrunkene Stromer sind ja keine Selten­heit. Und das liebe Publikum giebt trotz Stadtge­schenk, trotz Naturalverpflegung, trotz aller Warnungen Geldgaben her, um sich von den Aufdringlichen damit loszukaufen.

In der Zeit wo die Geld- und Naturalunter- stützung organisiert war, steigerte sich der Zuzug der Stromer ganz außerordentlich. Sehr bedeutende Be­träge muhten hiesür aufgewendet werden, die Bettel­plage wurde aber eher größer als kleiner. Diese Wahrnehmungen veranlaßten die Behörde, das officielle Stadtgeschenk gänzlich abzuschaffen und nur noch ge­ordnete Handwerksburschcn, welche sich in besonderer Notlage befinden, zu unterstützen. Diese Aenderung hatte einen bedeutend geringeren Zuzug von Handwerks- burschen zur Folge. Während zur Zeit des Stadt­geschenks jährlich bis gegen 4000 Handwerksbursche hier übernachteten, sank die Zahl derselben nach Auf­hebung des Stadtgeschenks sofort auf 1600 herab und in den Jahren 1890 und 1891, während welcher die ergriffenen Bettler Strafen erhielten, die ihnen einiger­maßen empfindlich waren, verminderte sich die Zahl derselben sogar auf 800900 im Jahr. Eine Strafe von wenigen Tagen schlägt der Stromer gar nicht an, sie ist ihm eine Erholung. In den Jahren 1892/95 ist der Zuzug wieder etwas größer geworden, er be­

trägt aber immer noch kaum etwas mehr als die Hälfte, wie zur Zeit des bedingungslosen Stadtgeschenks.

Im Lauf der letzten Jahre haben nun manche hiesige Einwohner zu dieser Kasse keine Beiträge mehr gegeben, angeblich, weil kein Stadtgeschcnk mehr ge­geben werde, weil sie selbst unterstützen u. s. w. Es ist dies zu bedauern, denn die Kasse ist notwendig, zwar nicht um Stromern, aber um geordneten armen Reisenden, die sich in Not befinden und um armen hiesigen Kindern die notwendige Unterstützung zu ge­währen. Nur dadurch kann dem Bettel und nament­lich dem so äußerst verderblichen Bettel durch Kinder entgegen gewirkt werden.

In nächster Zeit werden wieder Sammlungen durch Schutzleute vollzogen werden und es wäre in hohem Grade zu wünschen, wenn sich die Einwohner wieder wie früher mit Gaben beteiligen würden.

Standesamt Kalo».

Geborene:

28. Febr. Karl Wilhelm Adolf, Sohn des Karl Hauss­

ier, Assistenten beim Umgeldskommissariat hier.

29. Johanna, Tochter des Adam Dittus,

Fabrikarbeiters hier.

29. . Anna Emilie Tochter, des Jak.Schneider,

Kühlers und Küfers hier.

29. Karl Wilh. Jak-, Sohn des Michael Bauer,

Wogenwärtcrs hier.

1. März. Sofie Julie, Tochter des Adam Sanier, TaglöhnerS hier.

4. Wilh. Friedr,, Sohn des Moritz Schmelzte,

Mafchinenstrickers hier.

4. Karl Gustav, Sohn des Gotthilf Metzger,

Maschinenstrickers hier.

G e st 0 r b c n e:

1. März. Gottliebin Groß Hans, led. hier, 58 I. a,

2. Jakob Walter, Walkers Wwe. Karoline geh,

Klumpp hier, 77 Jahre alt.

3. Helene Brünett, 1 Jahr 4 Monate alt,

Tockitcr des Ludwig Brünett, Maschinen­strickers hier. _

Gottesdienste

am Sonntag Oculi, 8. März.

Vom Turm: 391. Der Kirchenchor singt:Ehre sei dir, Christe." v. Heinrich Schüz- Prcdigtlied: 401, 9'/- Uhr Vorm.-Predigt: Herr Dekan Braun. 1 Uhr Christenlehre mit den Töchtern. 5 Uhr Abend- Pred.: Hr. Stadlpfarrer Schmi d.

Amtliche KeklMlltnllichilU-tli.

G a l rv.

Das König!. Amtsgericht Calw hat am 7. Dezember 1895 die Zwangs­vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Karl Hummel, Malers und Lackiers hier, angeordnet, und den Gemeinderat hier als Vollsireckungsbehörde mit dem Vollzüge beauftragt.

Als Verwalter ist bestellt: Gemeinderat Karl Schmid hier. Mitglieder der Verkaufskowmission sind: Stadtschultheiß Haffner und Gemeinderat Kraus­haar hier und in deren Verhinderung Gemeinderat Bub hier.

Demgemäß kommt die hienach beschriebene Liegenschaft am

Montag, den 13. April 1896, vormittags 11 Uhr,

auf dem hiesigen Rathaus zum erstenmale zur öffentlichen Versteigerung.

Die bessere Hälfte an Gebäude Ur. 305:

62 gm einem dreistockigten Wohnhaus,

(8 gm Winkel gemeinschaftlich mit Geb. Nr. 563), ganz: 21 Trockenschuppen,

14 Ho fraum,

97 gm mi Zwinger, neben Julius Feldweg, Aichmeister und OA.-Tierarzt Leytze's Witwe hier.

Anschlag 4000 Str,-A. 3800 BVA. 3480

Ferner:

Garten Ur. 2247,

19 u 44 gm Gras- und Baumgarten,

11 Gemüsegarten,

04 Ga rtenhaus,

19 » 59 gm am Walkmühleweg neben Güterbeförderer Bauer und Emil

Dreiß Witwe hier. Anschlag 1200

Unbekannte Kaufslustige haben vor der Versteigerung beglaubigte Vermögens- zeugniffe vorzulegen und hat jeder Käufer sosort einen zahlungsfähigen Bürgen zu stellen.

Den 3. März 1896.

Gemeinderat als Bollstreckungsbehörde. Namens derselben:

Stadtschultheiß Haffner.

Vieh- und Arämermarkt

in Liebenzcü

am Dienstag, öen 10. März 1896,

wozu rinladet

Liebenzrll, 5. März 1896. Gemeinderat.

Calw.

Fahrnis-Verkauf.

In der Nachlaßsache der verst. Frie­derike Wolf, ledig von hier, wird in deren seitheriger Wohnung im Karl Ga­len heimer'schen Hause im Zwinger am kommenden

Montag, den S. ds. Mts., von nachmittags 1 Uhr ab

die vorhandene Fahrnis im öffentlichen Aufstreich verkauft und zwar:

Bücher, Frauenkleider, Betten und Leinwand, worunter ein vollständ. Bett mit Bettrost, Kü­chengeschirr, Schrein­werk, worunter 1 Kleiderkasten, 1 Bettlade und 1 Koffer, ferner allerlei Hausrat und der Vorrat an Brenn­holz.

Den 5. März 1896.

K, Gerichtsnotariat. Sapper.

Wb

Teinach.

Am nächsten Montag, den 9. März, vormittags 11 Uhr,

wird in dem Natszimmer hier das von der Gemeinde erkaufte Gebäude Nr. 17 im öffentlichen Aufstreich auf den Ab­bruch zum Verkauf gebracht, wozu Lieb­haber eingeladen werden.

Den 5. März 1896.

Gemeinderat.

Stadt Calw.

Veraccordierungvon

Bau-Arbeiten.

Nachstehende bei Erbauung einer Kirchhof Kapelle vorkommenden Ar­beiten sollen in Accord vergeben werden: Grab- und Betonierarbeit 1482. 08. Maurer- und Strinhauer-

arbeit.. 5830.27

Zimmer-Arbeit . . . 640.50

Schreiner-Arbeit . . . 792.25

Gipser- . . . 60.

Glaser- . . . 310.

Schlaffer- - - - 83.80

Schmied- . . . 73. 50

Flaschner- . . . 167.86

Anstrich- .. 346. 15

Walzeissn-Lieferung . . 285.

Pläne, Voranschlag und Bedingungen liegen auf dem Stadtbauamt zur Ein­sicht auf, woselbst auch diesbezügl, Offerte bis 14. März 1896, bis mittags 2 Uhr einzureichen sind.

Calw, den 6. März 1896.

Stadtbanamt.

Hohnecker.

Deckenpfronn.

Nutzholz-Verkauf.

/N. Am Montag,

den 9. ds. Mts., von Äje vormittags 10 Uhr >) an, verkauft die hie- MA sige Gemeinde aus .Distrikt 5 Rot, im Schlag:

10 Eichen mit 6 Festm.,

150 Stück Säg- und Bauholz mit 100 Festm., unter letzterem eine größere Partie sehr schöne stärkere Forchen.

Röthenbach.

Kokz-Merkauf

Die Gemeinde verkauft am Dienstag, den H 1«. März /18SV, mit­tags 1 Uhr, auf hiesigem Rat­haus aus ihren Gemeindewaldungen 138 Rm. Scheiter und Prügel, wozu Käufer eingeladen werden.

Den 4. März 1896.

Gemeinderat,