11.
Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw.
71. Zahrgav-.
Erscheint DienttngL» DonnerStLA- imd Samitaz«. Vre Einrückungigebühr beträgt im Be-irk und in nächster Um- ASuns S Pfg. dt» .^etle, sonst 1L Pfg.
Dienstag, den 28. Januar 1896.
Ut«m>n»ntt>l>rrt» vtineljwrltch tu »«r Gtüti SV Mtz. uuB »> Pfg. Irigkrlo-n, durch dt« P»st dchugr» Vll. 1. ld, s»>" >»», Württemberg «r. l. IL.
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Amtlich« Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Ottenbronn ausgebrochen ist, wird das Treiben von Rindvieh, Schafen und Schweinen außerhalb der Feldmarkgrenzen der Gemeinden Ottenbronn, Neuhengstett und Unterhaugstett und das Durchirrten dieser Tiere durch die Markungen der genannten Gemeinden zunächst bis zum 7. Februar d. I. verboten.
Dabei wird wiederholt darauf hingewiesen, daß Li« Unterlassung oder Verspätung der Anzeige von Seuchenausbrüchen und die Zuwiderhandlung gegen die ergangenen Anordnungen nicht nur Bestrafung, sondern auch den Verlust der Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh zur M>lge hat.
Calw, den 24. Januar 1896_
K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Gottert.
Marktverkot.
Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Liebenzell ist dis Abhaltung des am B. Februar d. I. fälligen Licbenzeller Viehmarktes verboten worden.
Calw, den 25. Jan. 1896.
K. Oberamt.
V o e l t e r.
Bekanntmachung.
Nachdem die Maul - und Klauenseuche in röiebenzell ausgebrochen ist, wird das Treiben von Rindvieh, Schafen und Schweinen außerhalb der
Feldmarkgrenzen der Gemeinden Liebeuzell, Ernstmühl und Monakam» sowie das Verladen dieser Tiere auf der Station Liebenzell zunächst bis zum 8. Februar d. I. verboten.
Bezüglich der nachteiligen Folgen, welche die Unterlassung oder Verspätung der Anzeige von Seuchenausbrüchen nach sich zieht, wird auf die früheren Bekanntmachungen verwiesen.
Calw, den 25. Januar 1896.
K. Oberamt.
Voelter.
Bekanntmachung.
Nachdem vom K. Oberamt Leonberg wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Weilderstadt das Treiben von Rindvieh, Schafen und Schweinen außerhalb der Feldmarkgrenzen von Weilderstadt und das Verladen dieser Tiere auf der Station daselbst untersagt worden ist, wird dieses Verbot behufs thunlichster Verhinderung der Weiterverbreitung der Seuche auch auf die Gemeinden Simmozheim und Möttlingen ausgedehnt und zwar mit Wirkung zunächst bis zum 4. Februar d. I.
Bezüglich der Gemeinde Ostelsheim s. Calwer Wochenblatt Nr. 9.
Die Schultheißenämter haben dieses Verbot sofort in vorgeschriebener Weise in ihrer Gemeinde bekannt zu machen und Vollzugsbericht hieher zu erstatten.
Calw, den 25. Januar 1896.
K. Oberamt.
Voelter.
Kekanntmachnng.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Calw ausgebrocheu ist, wird das Treiben von
Rindvieh Schafen und Schweinen außerhalb der Feld» markgrenzen der Stadtgemeinde Calw zunächst biK zum 10. Februar d. I. verboten. Bezüglich der nachteiligen Folgen, welche die Unterlassung oder Verspätung der Anzeige von Seuchenausbrüchen mit sich bringt, wird auf die früheren Bekanntmachungen verwiesen.
Calw, den 27. Januar 1896.
K. Obrramt.
I. V.: Amtm. Gottert.
Deutsches Deich.
Der Reichstag hat die Lesung des PostetatS beendet und ist dann in die Beratung des Reichsamts des Innern eingetreten. Hierbei wurde besonders über die Arbeiterschutzbestimmungen debattiert, u» a. über die Unfallverhütungsvorschriften für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Fabrikinspektion und' die Gewerbegerichte.
Die Margarine Kommission des Reichstages hat den Antrag angenommen, welcher de» Gast- und Speisewirtschaften, welche Margarine ver« wenden einen bezüglichen Vermerk auf den Speisekarten vorschreibt.
In der Budgettommission des Reichstags hat der Kriegsminister Bronsart von Schellendorff erklärt, daß er ebenso wie der Reichskanzler entschlossen sei, den Volksschullehrern die ein Seminar absolviert haben, die voll« Berechtigung als Einjährig- Freiwillige zu gewähren. Wer die Kosten nicht selbst tragen könne, werde auf Staatskosten gelöhnt und untergebracht werden. Die Meldung eines BlatteS über eine neue Artillerievorlage erklärte der KriegS- minister für unrichtig.
§1 6 1t 1 ^ 1 6 1 <? H. ^Nachdruck »rrbote»->
Entehrt.
Ein« Sylvester-Geschichte ms dem Postleben.
Bon C. Bernhard.
(Fortsetzung.)
„Sie können mir allerdings di« Antwort auf dies« Frage verweigern/ sagte H>er Beamte im höhnischen Tone, der mich roch mehr reizte, als sein barsches Benehmen. Und sich zu dem Chef wendend, setzte er hinzu: .Ich glaube, Herr Direktor, wir können nach di, s«r soeben gehörten auffälligen Antwort eS ruhig dem Untersuchungsrichter überlessen, de« Mann wegen seiner persönlichen Geldangelegenheiten HU befragen. Für mich scheint dir Sach« hier sitzt erledigt zu sein." Sich stolz aufrichtend wandte er sich milden Worten gegen mich: .Postschaffner Brümmer, ich «kläre Sie hiermit kraft meiner Stellung für verhaftet."
Der Alte hielt hier m t dem Erzählen inne und holte tief Athcm, und ich sprang entrüstet auf und rief: .Was — vcrha-stet?"
.Verhaftet!" wiederholte der Alte, langsam mit dem Kopfe nickend, den er « beide Hände stützte.
.Na — das ist statt!' stütz ich erregt heraus. Aber Brümmer schüttelte dazu seinen grauen Kopf. »Hören Sie weiter, der Beamte that nur seine Pflicht, -Wenn auch mit etwas zu vielem Eifer."
.Ich war durch diesen Ausgang in die denkbar größte Aufregung versetzt," fuhr der Alte fort. .M ch gewaltsam beherrschend, sagte ich im scheinbar ruhigen Tone, daß hier ein Irrtum vorzuliegen scheine, oder eS habe offenbar Jemand, der mir feindlich gesinnt wäre, mich bei den Herren verleumdet. Das Geld, die Fünfhundert Mark, hätten ich und meine Frau in den letzten Jahren mühsam zu
sammengespart, um damit die letz'e Hypothek auf unserem kleinen Besitztum, welche uns vor einem Jahr zum letzten Christfeste gekündigt worden sei, zu tilgen. Ich wäre kein Dieb, meine Hände seien rein. Wenn der Herr Postinsp:ctor mich verhaften lasse, so füge er mir schweres Unrecht zu. Ich wolle den durch mein« Schukd in Verlust geratenen Betrag der Geldbriefes bei Heller und Pfennig ersetzen. Da» und anderes, was ich heute nicht mehr weiß, brachte ich erregt vor; aber alle«, wa» ich zu meiner Rechtfertigung anführte, vermochte sein gegen mich nun einmal gefaßtes Mißtrauen nicht zu beseitigen. Der Herr bestand immer nur auf Angabe der Quell«, woher ich das Geld habe. Und das konnte ich. da dem Zeugnis meiner Frau und der ältesten Kinder kein Wert beigelegt wurde, nicht Nachweisen, well ich dir Summe bei Fünfzig-Pfennig- und Markstücken im Hause zur Seite gelegt hatte. Genug, das Ungeheuerliche geschah, ich wurde noch in derselben Stunde unter de» rutschten Blicken aller meiner College» aus dem Dienstzimmer fort und in die Untersuchungshaft geführt, ohne meine Frau und Kinder auch nur eine Minute gesehen und gesprochen zu haben."
3.
Dar viele Sprechen hatte den alten Mann offenbar angegriffen und die Erinnerung an dies« Stund« ihn schwer niedergedrückt. Sein Kopf sank ihm mit eine» schweren Seufzer auf die Brust. Ich goß ihm ein GlaS Punsch ein; er nippte nur eben an dem Glase und sah dabei auf die Uhr. Dann holte er tief Atem und fuhr fort:
.Ich muß mich beeilen, wenn ich mit meiner Erzählung bi« zwölf Uhr za Ende kommen will," sagte er mt trauriger Stimme.
.Die Gefängniszelle Halle mein empörte« Blut nicht abgekühlt; ich war außer mir über diesen Schimpf, den man mir, der ich meine zwanzig Jahr« bereits der Post treu und redlich gedient, ang.than hatte. Meine erregten und unwirschen Antworten, welche ich dem Untersuchungsrichter gab, mögen wohl dazu beigetrag«» haben, das Verfahren gegen mich in die Länge zu ziehen, um mich durch die lauge