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Amis- und Anzeigeblalt für den Bezirk (Lalw.
70. Jahrgang
Eischiini Di-Nilagr, Donn-riiag« und Di- ikinrückungig-bühr belriqt im B-jirk und in ndchsl-r Nm- gedun, S Pfft. di, ."-eil-, sonst li Psg.
Dienstag, den 29. Oktober 1895.
«bonnrm-nllpiltl Vi-Il-Ijadrlich in der Stadt « Pta und P> Psm Lrisg-rlahn, durch dt- Post d-zogni ML 1. Ist, sonst t» gan, Sürtt-uiberg Me. l. SL
Amtliche Wekcrnnlwachungen.
Calw.
Reichslagswahl.
Die Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag findet in sämtlichen Wahlbezirken am
Dienstag, de» 18. Nov. d. I.,
statt. Die Wahlhandlung dauert ununterbrochen von 10 Uhr vormittags Gis 6 Ubr abends und wird bezüglich des Beginns und des Schlusses der Wahl keine Ausnahme zugelassen.
Die Abgrenzung und Nummerierung der Wahlbezirke des Oberamts Calw, die Wahlvorsteher und (für Verhinderungsfälle) deren Stellvertreter sind, wie folgt, bestimmt:
Wahlbezirk.
>
Wahlvorstehers.
Name des
Stellvertreters.
1
Stadtschulthsiß Haffner.
Gemeinderat Schmid.
Gemeinderat Bub.
Karl Bozenhardt, Rotgerbereibesitzer fnn.
Catw, südliche'
Hälfte, mit Wimberg,Tanneneck,Walk- mühle, Krappen und Bahnhof.
Calw, nördliche Hälfte, mit Gut leuthaus u. Windhof.
Die Grenze beider Wahlbezirke bildet eine Linie, welche vom Weinsteg durch das Biergäßchen, den Kirchberg entlang zum Zwinger zieht, wonach im Bischofs das Gebäude Nr. 493 zur südlichen, Nr. 494 zur nördlichen, im Zwinger das Haus Nr. 303 zur südlichen, Nr. 302 zur nördlichen Hälfte gehört.
Schultheiß Wurster.
Schultheiß Keck.
mit Ober-
:3 Agenbach.
4 Aichhalden weiter.
Altbulach.
Altburg mit Weltenschwann u. Spindlers- hof,Speßhardt,Alzen- berg und Oberriedt. t^Althengstett.
Bergorte (Aichelberg, Hünerberg, Meistern, Rehmühle.) Breitenberg.
Dachtel.
Deckenpfronn.
Emberg.
Gechingen.
Hirsau mit Weiler und Dorf Ernstmühl Holzbronn.
Hornberg.
8
9
20
21
12
23
14
25
26
17>Liebelsberg.
Schultheiß Rupps. Schultheiß Stoll in Altburg.
Schultheiß Flik. Schultheiß Frey.
Schultheiß Kübler. Schultheiß Eisenhardt. Schultheiß Luz.
Schultheiß Nothacker. Schultheiß Ladner. Gemeinderat Lörcher m Hirsau.
Schultheiß Dreher. Schultheiß Blaich. Schultheiß Hanselmann.
Gemeinderat Kübler. Gemeinderat Bürkle.
Gemeindepfleger Rentschler. Anwalt Weber in Weltenschwann.
Gemeinderat Luz. Gemeinderat Volz.
Gemeinderat I. Flaig. Gemeinderat M. Schneider. Gemcinderat- U. Paulus. Gemeindepfleger Kalmbach. Gemeinderat Kühnle. Gemeinderat Beeri in Hirsau.
Gemeinderat Niethammer. Gemeinderat Bäuerle. Gemeinderat Rometsch.
s;
Wahlbezirk.
18
19
20 21 22 23
Liebenzell.
Martinsmoos.
Monakam.
Möttlingen.
Neubulach.
Neuhengstett.
24 Nsuweiler mit Hofstett.
25 Oberhaugstett.
26 Oberkollbach m. Ebers piel.
27 Oberkollwangen.
28 Oberreichenbach.
29 Ostelsheim.
30 Ottenbronn.
31 Röthenbach.
32 Schmieh.
33
34
35
36
37
38
Sinnnozheim. Sommenhardt m.Lützen Hardt und Kentheim. Stanmiheim m. Waldeck, Bahnhof Teinach und Dicke.
Teinach.
Unterhaugstett. Unterreichenbach Dennjächt.
Würzbach und Naislach. Zavelstein.
Zwerenberg.
mit
Wahlvorstehers.
Name des
Stadtschultherß Kmzler.
Schultheiß Schlecht. Gemeindepfleger Bäuerle. Schultheiß Graze. Stadtschuttheiß Hermann. Jakob Jourdan, Mehlhändler.
Gemeinderat Mich. Seeger. Gemeinderat I. F. Stepper. Schultheiß Roller.
'Schultheiß Ehnis. Schultheiß Keppler. Schultheiß Fischer. Schultheiß Erlenmaier. Gemeindepfleger Keppler. Schultheiß Erhardt.
Gemeinderat Fuchs. Schultheiß Rentschler.
Schultheiß Ernst.
m
Stellvertreters.
Stadtpfleger Emendörfer.
Gemeindepfleger Geiger. Gemeinderat Volle. Gemeinderat Johs. Kopp. Stadtpfleger Schwenker. Gemeinderat Peter Talmon» L'armse.
Anwalt Mast in Hofstett. Gemeinderat Jak. Roller. Gemeinderat Schroth.
Gemeindepfleger Hammann. Gemeindepfleger Stoll. Gemeinderat König. Gemeinderat Baier. Gemeinderat Hammann. Gemeinderat Rentschler (Schulzenbauer). Gemeinderat Konz. Gemeinderat Ehnis.
Gemeinderat Kömpf.
Gemeinderat Seitter. Gemeinderat Rau. Gemeinderat Beutler.
Gemeinderat Schüttle. Gemeinderat Bauer. Gemeinderat Hanselmann.
Gemeinderat Siegel.
Schultheiß Volle.
Gemeinderat Rittmann Unterreichenbach.
39 Würzbach und Naislach. Gemeindepfleger Burkhardt.
40 Zavelstein. Stadtpfleger Nonnenmann.
41 Zwerenberg. Gemeinderat Wackenhut.
Der Abstimmungsort ist für den zweiten Wahlbezirk (Calw, nördliche Hälfte)
das nördliche Parterrezimmer im Rektoratsgebäude, für alle übrigen Wahlbezirke das Rathaus der betreffenden Gemeinde, in den aus mehreren Gemeinden zu» sammengesetzten Wahlbezirken Nr. 6 das Rathaus in Altburg, Nr. 14 das Rathaus in Hirsau, Nr. 38 das Lokal der Kleinkinderschule in Unterreichenbach.
Vorstehende Bekanntmachung ist in jeder Gemeinde und Teilgemeinde, soweit sie dieselbe betrifft, mindestens acht Tage vor der Wahl, also spätestens am Sonntag, den 3. November d. I.,
auf ortsübliche Weise und durch Anschlag am Rathaus zu veröffentlichen, auch sind hiebei die Wähler darüber zu belehren, wie die Stimmzettel beschaffen sein muffen, um gütig zu sein (Z 10 und 11 des Wahlgesetzes und Z 15 und 19 deS Wahlreglements). Ein zum Anschlag am Rathaus geeignetes Plakat geht den Ortsvorstehern von hier aus zu.
Daß die Bekanntmachung auf ortsübliche Weise und durch Anschlag am Rathaus geschehen ist, ist spätestens bis zum 4. November d. I. bei Wartbotenvermeidung hierher anzuzeigen.
Calw, den 26. Oktober 1895.
K. Oberamt.
Voelter.
Die Orlsbthördtn siir die ArbkitkrverfichttMg
werden hiemit veranlaßt, die im Wege des Umtauschs im letzten Vierteljahr abgegebenen alten Onittnngs- karten spätestens bis 10. November hieher ein- /zusenden.
Mit denselben ist ein Verzeichnis über die abgegebenen Karten, in welchem der Name des Ar- Leiters, Stand, Geburtstag und Ort desselben, sowie die Nummer der Karte angegeben ist, vorzulegen.
Calw, den 26. Oktober 1895.
K. Oberamt.
Voelter.
Die KrrLsvorsteHer
werden beauftragt, die Minifi.-Verfügung vom 16.
September 1888 (Reg.-Bl. S. 317) betreffend die Beleuchtung der Fuhrwerke bei Nacht wieder bekannt zu machen und mit allem Nachdruck zu handhaben.
Den Polizeidienern ist mittelst Eintrags in das Tchultheiftenamtsprotokoll aufzugeben, die Fuhrwerke genau zu überwachen und eventuell Strafanzeige zu erstatten.
Calw, 26. Oktober 1895.
K. Oberamt.
Voelter.
An die Ortspolizeibehordr«.
Nachdem in neuerer Zeit über die Zunahme des Vertriebs minderwertigen und gefälschten Honigs Klagen laut geworden sind, auch nach einem Gutachten
des Kaiserlichen Gesundheitsamts die schon seit längerer Zeit im Handel befindlichen sog. Kunsthonige, welche oft aus unreinem Stärkesyrup oder unreinem Stärke« zucker, sog. Kartoffelzucker, hergestellt werden, häufig nicht unbedenklicher Natur sind, so werden die Orts» Polizeibehörden in Gemäßheit Erlasses K. Ministeriums des Innern vom 9. d. M. (Amtsblatt S. 399) angewiesen, dem Handel mit Honig eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und gegebenenfalls auf Grund der Bestimmungen der ZZ 10 ff. deS Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Juni 1g79 (Reichs»- gesetzbl. S. 145) vorzugehen.
Sollten die durch letzteres Gesetz gebotenen Handhaben sich nicht als ausreichend erweisen, um den beregten Mißständen entgegenzutreten, oder sonstige
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