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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw.

70. Jahrgang

ros, Donnerstags und S a m.r tags. D« NnrückunySgebühr dettigk im Bezirk und in nächster Um- GSdung S Psg. die Zeile, sonst 1« Pfg.

Amtliche Aekarmtmachuuge«.

amstag, den 26. Oktober 1895

«bomie»enirprei> vterteljLhrltch in der Stadt SV V*a mid Sv Pfg. LrÜgertohn, durch die Lost bezogen Vk. 1. »b, sonst 1» ganz Württemberg Mk. t. VL.

An die Gemeindebehörden.

Unter Hinweisung auf die Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 23. Sept. 1895, betreffend die Volkszählung vom 2. Dez. 1895 (Reg.-Bl. S. 283 u. ff.), werden die Gemeindebehörden veranlaßt, die erforderlichen Ein­leitungen für die zuverlässige Durchführung des Zählunasgeschäfts zu treffen.

Nach Z 4 der genannten Verfügung ist das Zählungsgeschäft gemeindeweise unter Leitung des Gemeinderals zu besorgen, welcher hiefür unter seiner fortdauernden Verantwortung und unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers oder seines Stellvertreters eine Zählungskommisfion zu bilden hat.

Jede Gemeinde ist zum Zwecke genauer Zählung aller Personen in Zählbezirke von je höchstens 70 Haushaltungen einzuteilen, in welchen die von der Gemeinde zeitig auszustellenden Zähler das Zählgeschäft vornehmen werden. Aus einzelnen Parzellen können besondere Zählbezirke gebildet oder es können auch, wo dies angeht, mehrere Parzellen zu einem HMbezirk ver­einigt werden. Dagegen sollen Teile einer und der­selben Parzelle nicht mit anderen Parzellen oder mit Teilen anderer Parzellen zu besonderen Zählbezirken verbunden werden.

Als Zähler sind nur zuverlässige und orts­kundige Männer auszuwählen. Ihre Thätigkeit ist rin unentgeltliches, im Interesse der Gemeinde aus­geübtes Ehrenamt. Soweit freiwillige Zähler in einer Gemeinde nicht zu finden sind, werden die Kosten für dieselben von der Gemeinde getragen.

Die Zähler sind vor dem Beginn des Auf­nahmegeschäftes durch die Zählungskommissionen in ihre Geschäfte einzuleiten und für die richtige Be­sorgung verantwortlich zu machen.

An jeden Zähler sind spätestens bis zum 25. November durch die Zählungskommission

1)eine Anweisung für den Zähler",

2) eine Kontrollliste, in welcher die verteilten und wieder eingesammelten Haushaltungslisten einzeln, sowie die Zahl der bewohnten oder hauptsächlich zu Wohnzwecken bestimmten Gebäude verzeichnet sind,

Z) eine hinreichende Anzahl von Haushaltungslisten auszufolgen, damit er sich auf das Zählgeschäft genügend vorbereiten kann. Der Zähler hat die Haushaltungslisten in der Zeit vom 28. bis 80. November von Haus zu Haus an die Haus­haltungsoorstände zu verteilen, nachdem sie aus­gefüllt sind, vom 2. Dezember mittags 12 Uhr bis 3. Dezember abends wieder einzusammeln und nach erfolgter Prüfung und etwaiger Er­gänzung samt der vollständig abgeschloffenen Kontrollliste spätestens am 6. Dezember der Zählungskommisfion zu übergeben.

Sogleich nach Ablieferung der Zählpapiere durch die Zähler hat die Zählungskommission bezw. die Gemeindebehörde die genaue Prüfung und weitere Zusammenstellung derselben auf eine Gemeindeliste vorzunehmen, wobei darauf zu achten ist, daß, wo ein Zählbezirk aus mehreren im Staatshandbuch von 1894 ausgeführten Ortschaften oder Wohnplätzen (Parzellen) besteht, die Ergebnisse für jede Gemeindc- parzelle besonders summiert werden müssen.

Die Gemeindeliste ist doppelt auszufertigen. Ein Exemplar bleibt in der Gemeinderegistratur, das andere ist mit den wohlgeordneten Zählpapieren spätestens bis zum 31. Dezember an das Ober- ^nnt einzusenden.

Die für die Zählung erforderlichen Zählpapiere werden demnächst an di« Gemeinden in der erforder­lichen Anzahl versandt werden.

lieber die Bildung der Zählungskommission, über die Einteilung der Gemeinden in Zählbezirke (von je höchstens 70 Haushaltungen), sowie über die Aufstellung der erforderlichen Zähler ist bis 10. November d. I. Bericht hieher zu erstatten.

Calw, den 23. Ost. 1895.

K. Oberamt.

I. V.: Amtm. Gottert.

Bekanntmachung.

Nachdem im diesseitigen Bezirk der Rotlauf unter denSchweinen erloschen ist, wird die diesseitige Verfügung vom 18. Juli l. Js., wonach Ferkel­schweine von Händlern nur dann verkauft werden dursten, wenn die Tiere laut bezirkstierärztlichem Zeugnisse während der letzten 14 Tage in seuchen­freiem Zustande sich in einer badischen Gemeinde be­funden haben, wieder aufgehoben.

Pforzheim, 15. Oktober 1895.

Gt. Bezirksamt. Meyer.

Tayesneuiykeiten.

Calw. (Reichstagsnachwahl.) Zu den bis jetzt bekannten Kandidaten für den VII. Wahlkreis ist ein weiterer in der Person des Occonomen Schmid von Ludwigsburg getreten. Schmid, der Kandidat derSchwäb. Reformpartei" und Antisemit ist, wird am nächsten Sonntag in derPost" in Herrenberg sprechen.

Stuttgart, 22. Ost. Wie bekannt, ist gegen den früheren Reichstagsabgeordneten Frhrn. v. Münch auf Hohenmühringen ein Verfahren wegen Entmün­digung vor dem K. Amtsgericht Horb anhängig. Der Antrag hierauf wurde erst im letzten Monat von der K. Staatsanwaltschaft Rottweil gestellt. Als Sachverständige dienen Prof. Dr. Siemerling, in Tübingen, Vorstand der dortigen Jrrenklinik und Oberamtsarzt Dr. Bisinger von Nottenburg, Arzt am dortigen Landesgefängnis. Die erstmalige Verhandlung fand am Montag, den 2l. dS. vor dem K. Amtsgericht statt, in Anwesenheit der vorgenannten Sachverständigen, sowie des Frhrn. v. Münch und seines Rechtsbeistandes, Rechtsanwalt Pfizer von Ulm, seitens welcher, wie verlautet,,r entschieden bestritten wurde, daß irgend welcher Grund zu einer Ent- mündigung vorliege, auch wurde der Antrag gestellt, eventuell ein Gutachten des Geheimrats Dr. von Schale in Jllenau einzuholen, falls das Gericht aus der Verhandlung nicht schon jetzt die Ueberzeugung von der vollständigen Zurechnungsfähigkeit des Frhr. v. Münch gewonnen haben sollte. Das etwa gegen­teilige Gutachten des Prof. Dr. Siemerling wurde von der Verteidigung als unzureichend erachtet und zu diesem Zwecke auf zwei in Berlin vorgekommene Fälle (EbsrS und von der Brücken) Bezug genommen, in denen das Amtsgericht zu Berlin entgegen den Gutachten Dr. Siemerlings die Entmündigung nicht verfügt hat. lieber einen Beschluß des Amtsgerichts ist noch nichts bekannt.

Reutlingen, 24. Ost. Freiherr Wilhelm von Gültlingen, Erbkämmerer, Landgerichtsdirektor in Stuttgart, wurde als ritterschaftlicher Abgeordneter wieder gewählt.

Urach. Am Sonntag den 21. ds. Mts. nachtS zwischen 9 und 10 Uhr fand in der Nähe der Stadt­kirche eine heftige, weithin hörbare Detonation statt, durch welche die Einwohner beunruhigt wurden. Eisen- und Holzteile wurden aufgefunden, auch wurden leichtere Beschädigungen an Gebäuden konstatiert. ES liegt zweifellos eine Dynamitexplosion vor. Untersuchung ist eingeleitet.

Geislingen, 22. Oktober. Der landwirt­schaftliche Bezirksverein hielt am Sonntag in Gingen eine sehr zahlreich besuchte Versammlung. Der Vor­stand, Oekonomierat Bantleon, erstattete Bericht über die letzten drei Jahre, in welchen der Verein auf 753 Mitglieder angewachsen ist. Die Kosten der Jungviehweide in Gingen mit 35 Stück Vieh und 7 Fohlen betrugen 16 514 Landwirtschafts-

inspektor Fecht hielt einen beifällig aufgenommenen Vortrag über die Erfolge der Landwirtschaft in Ober­baden (Meßkirch) auf dem Gebiete der Viehzucht und über Mittel und Wege, auch in Württemberg di« gleichen Erfolge zu erzielen.

Münsingen, 24. Ost. Auf dem neuen Schießplatz werdet heute und morgen die ersten Ge­fechtsübungen vorgenommen. Es sind zu diesem Zweck im Laufe des gestrigen Tages einige hundert Mann Infanterie aus der Garnison Stuttgart (7. Regiment) und eine größere Anzahl Offiziere, da­runter der kommandierende General und die beiden Divisionsgenerale, hier eingetroffen. -Heute findet ein Angriffs-, morgen ein Verteidigungsgefecht, je mit markiertem Feind, statt, wobei besonders der praktische Wert der französischen Schützengräben mit den deutschen verglichen werden wird. Da die bei den Gefechten beteiligten Mannschaften mit scharfer Muni­tion versehen sind (täglich 150 Patronen pro Mann), so sind umfassende Vorsichtsmaßregeln getroffen. Nach Beendigung der beiden Gefechte kehren die Mann­schaften sofort wieder in ihre Garnison zurück.

Von einer Treibjagd bei Uttenweiler OA. Riedlgn. berichten oberschwäbische Blätter, es seien erlegt worden 6 Hasen, 3 Dachse, 2 Reh», 1 Fuchs, 1 Katze; der Förster und der Dachshund des Forstwächters wurden angeschoffen.

Leipzig, 23. Ost. Auf den Polizeidirekwr Brettschneider wurde heute früh ein Attentat verübt. Als derselbe sich zu einer Sitzung begeben wollte, feuerte der ehemalige Schutzmann Ziegenbalg aus Lindenau 3 Schliffe auf ihn ab, wovon wahr­scheinlich einer tötlich gewesen wäre, wenn Brettschneider nicht ein- Aktenmappe und sein Dienstbuch in der Tasche gehabt hätte, wodurch der Schuß abgehaltrn wurde. Der Attentäter wurde verhaftet. Man ver­mutet den Grund des Attentats darin, daß Ziegenbalg annahm, daß er auf Veranlassung des PolizeidirestorS Brettschneider entlassen worden sei.

Bocholt, 24. Okl. Gestern wurden unter den Trümmern der eingestürzten Spinnerei drei Leiche« gefunden. Bis jetzt sind 20 geborgen.

Hannover, 23. Ost, AIS der Comptoir- Diener der Firma Königswarter und Ebell heute vormittag gegen 11 Uhr die ReichSbank mit mehrere« Geldbeuteln verließ, wurde er im Hausflur von einem