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^ss 120. Amts- und Anzeigeblalt für den Bezirk (Laiw. 7V. Jahrgang

Erscheint Dienstag-, Donnerstags und SamStagS. Die ELnrüäungSgrbühr beträgt im Bezirk und in nächster Um­gebung s Bfg. die ^eile, sonst 12 Psg.

Donnerstag, den 10. Oktober 1895.

AbonnementSpret» vierteljLLrttch In der Stadt SO Ptg. uad Lv Psg. Lrägerlohn, durch die Potz bezogen ML. 1. 1v, sonst i» ganz Württemberg Mt. 1 ..

Amtliche Aekanutmachungen.

Die Orlsvorsteher

werden beauftragt, darauf hinzuwirken, daß die Lokal­feuerschau in Bälde vorgenommen wird, damit die Defekte noch vor Eintritt des Winters erledigt wer­den können.

Calw, den 7. Oktober 1895.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung.

Reichstagswahl.

Nachdem durch Erlaß des K. Ministeriums des Znnern vom 4. d. Mts., Staatsanzeiger Nr. 232, die Vornahme der Ersatzwahl für den Reichstag im ^VII. Wahlkreis auf

Dienstag, 12. Nov. d. I., anberaumt worden ist, werden den Ortsvorstehern unter Hinweisung auf die Vorschriften des Wahl­gesetzes für den Reichstag und des Wahlreglsments (Regierungsblatt von 1871 Nr. 1, Anhang S. 1 und 5) folgende Aufträge erteilt, für deren genaue Befolgung dieselben verantwortlich sind.

1) Die Wählerlisten sind unverzüglich unter Leitung und Aufsicht des Gemeinderats bezw. Teil­gemeinderats durch den Ortsvorsteher (bezw. Anwalt) mit Zuziehung des Ratsschreibers oder, wo der Orts­vorsteher zugleich Ratsschreiber ist, des Gemeinde­pflegers, in doppelter Ausfertigung anzulegen.

Die Formularien zu den Wählerlisten, bestehend in Einlagebogen und je einem Titelbogen zum Haupt- und zweiten Exemplar, gehen den Ortsvorstehern mit heutiger Post zu. Die auf den Titelbögen enthaltenen .Notizen sind genau zu beachten.

Für jede Gemeinde und bei zusammen­

gesetzten Gemeinden für jede Teilgemeinde ist eine abgesonderte Wählerliste zu fertigen.

2) In die Wählerliste sind alle in der Ge­meinde wohnenden Angehörige des deutschen Reichs, welche am Wahltag das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, aufzunehmen.

Von der Aufnahme sind ausgeschlossen:

a) Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen,

b) Personen, über deren Vermögen der Konkurs er­öffnet ist, während der Dauer des Konkurs­verfahrens,

o) Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorangegangenen Jahre bezogen haben,

ä) Diejenigen, welche infolge rechtskräftigen Er­kenntnisses nicht im Vollgenuß der staatsbürger­lichen Rechte sind, während der Dauer der Ent­ziehung.

Für die zum aktive« Heer gehörigen Militärpersonen, mit Ausnahme der Militärbeamten, ruht das Wahlrecht. Offiziere z. D., welche nicht in einem aktiven Kommandoverhältnis stehen, sind wahl­berechtigt. Die Namen der Wähler sind genau in alphabetischer Ordnung aufzuführen und fort­laufend zu nummerieren.

Die beiden Listenexemplare müssen genau mit einander übereinstimmen; das eine ist alsHaupt­exemplar", das andere alszweites Exemplar" zu bezeichnen, was übrigens bereits auf dem Vordruck der Formularien vorgesehen ist.

3) Beide Exemplare der Wählerliste müssen am Samstag den 12. Okt. vorläufig abgeschlossen und vom Gemeinderat beurkundet werden und zwar in nachstehender Weise:

Gefertigt

Den 12. Okt. 1895.

Schultheiß und Ratsschreiber Gemeindepfleger

oder wo ein besonderer Ratsschreiber ausgestellt ist:

Gefertigt

Den 12. Okt. 1895.

Ratsschreiber

Schultheiß

bei Teilgemeinden hat statt des Ortsvorstehers der etwa aufgestellte Anwalt zu unterzeichnen.

Die Beurkundung des Gemeinderats bezw. Teilgemeinderats hat zu lauten:

Geprüft und anerkannt .den 12. Okt. 1895. Gemeinderat.

4) Am Samstag den 12. Okt. ist in orts­üblicher Weise bekannt zu machen, daß die Wähler­liste vom Sonntag den 13. Okt. an bis zum Mon­tag den 21. Okt. einschließlich auf dem Rathaus auf­gelegt sei und daß etwaige Einsprachen gegen dieselbe spätestens bis zum 21. Okt. einschließlich bei dem Gemeindevorstand (nicht Wahlvorsteher) anzubringen seien und daß derjenige, welcher die Liste für unrichtig und unvollständig hält, dieses binnen der erwähnten Frist schriftlich anzuzeigen oder mündlich zu Protokoll zu geben und die Beweismittel für seine Behaup­tungen, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhen, beizubringen habe.

Bemerkt wird, daß nur diejenigen zur Teil­nahme an der Wahl berechtigt sind, welche in den Listen ausgenommen worden.

Plakate zum Anschlag dieser Bekanntmachung an das Rathaus gehen den Ortsvorstehern mit heu­tiger Post zu.

Wo diese, wie auch jede spätere die Wahl betreffende Bekanntmachung durch Einrücken in eine Zeitung erfolgt, ist ein Exemplar der betreffenden Zeitungsnummer dem Oberamt vorzulegen.

5) Darüber, daß beide Listen am 12. Oktober vorläufig abgeschloffen, daß das Hauptexsmplar am 13. Oktober ausgelegt und die Auslegung am 13. Oktober, wie oben Z. 4 vorgeschrieben, öffentlich be­kannt gemacht wurde, haben die Ortsvorstcher unterm

n» >Nachd:»ck »erbot«»-!

Kriegs-Grinnerrrngen

von Th. Schmidt

I. Uor Metz.

(Fortsetzung.)

Bis zum letzten Drittel des September war das Wetter gut und die Stimmung «er Mannschaften im Lager eine vorzügliche. Letztere konnte uns höchstens durch die Franzosen insofern verdorben werden, als sie jedesmal, wenn gegen Mittag die -Kocheimer auf dem Feuer brodelten und Rauchwolken auS den Biwaks aufstiegen zudemonstriren" begannen. Natürlich ertönte alsbald, wenn die Demonstrationen einen gewissen Grad erreichten, auf der ganzen Linie das Alarmsignal und mit i dem Esten war eS nichts. Begleitet von einem kernigen Solvatenfluche wurde dann der Inhalt des Kocheimers bis auf das Fleisch auf die Erde geschüttet, das noch heiße Kochgeräth schleunigst unter das Geschütz gebunden und in die angewiesene 'Position gejagt. Der Zweck, den die Franzosen bei ihren Demonstrationen im Auge hatten, nämlich den, uns zu beunruhigen, war damit erreicht; denn von den vielen Vorstößen, die der Feind gegen unsere Stellungen unternahm, waren doch nur drei bis vier ernstlich zu nehmen.

Gegen Ende des September begannen für uns die Tage, welch«, um mit ' dem Dichter zu sprechen, uns nicht gefielen. Zwar baute sich jede« Geschütz au» 'Bretter, Flechtwerk und Lehm eine ArtHöhle", doch gewährte u»S dieselbe nur wenig Schutz gegen den wochenlang unausgesetzt niedergehenden Regen. Rote Ruhr und Typhus hielten bald bei uns ihren Einzug und rafften manchen lieben Kameraden aus unserer Mitte. Aber jetzt zeigte eS sich so recht, was der durch körperliche Übungen und Abhärtung gestählte und an Zucht und Ordnung gewöhnte

deutsche Soldat zu ertragen vermag. Daß eS in der .Höhle" des brüten Geschützes an deren Eingänge Knülle rin Brett mit der Aufschrift .Hotel zur lustigen Floh" befestigt hatte an Unterhaltung und Kurzweil nicht fehlte, dafür sorgte jener schon.

Wie ganz anders sah eS drüben bei den Franzosen au»! In Scharen kämm sie. die noch vor Kurzem das stolze WortL Berlin" in die Welt hinauSgeschrieen hatten, zuletzt ohne Wehr und Waffe bis an unsere Vorposten heran und bettelten um ein Stück Brot oder Erbswurst, oder um die Erlaubnis, sich etwas Kartoffeln von den Feldern auflesen zu dürfen. Ja die Vertreter derxrsuäs uation" baten sogar darum, man möge sie gefangen nehmen. Aber die fränkische List den» nur eine solche war eS ward bald durchschaut und ein entschiedene»Nein!" tönte ihnen entgegen. .Kommt Alle und euer Wunsch ist erfüllt!" so ähnlich lautete die Antwort unsererseits. Und zuletzt kamen sie Alle. Eine täglicher» Gesellschaft zog wohl nie aus einer Festung au»! Zerlumpt, verwildert, von Hunger gepeinigt, von Frost geschüttelt, so zogen sie stumpf gegen Alle« der deutschen Grenze zuit Berlin!"

Angesichts des Massenelends, das sich unseren Blicken darbot, v »teilte ich sofort den Inhalt meines Broddeutels unter die nächsten Hungrigen, obschon ich in den nächsten drei Tagen keine TageSportionen wieder zu empfangen hatte. Wohl mehrere Hunderte umringten mich dabei und gierigen Wölfen gleich verschlangen die Glücklichen, welche ein Stück Brod oder Erbswurst erhaschten, die winzige Gabe. Der Eine zeigte mir «in Goldstück, ein Anderer eine hohe Banknote, ein Dritter seine Uhr alles für ein Stückchen Brod vergebens, ich hätte Wagenladungen Brod haben müssen, um den Hunger Aller zu stillen.

Mehrere Tage dauerte der AuSmarsch der Franzosen aus Metz und de« Forts. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in dem Lager war auch mein Zug drei Tage lang abcommandirt. Die Geschütze waren fortwährend mit Kartätschen ge­laden, da die Franzosen an verschiedenen Stellen sich gegen di« Anordnungen unsererseits widerspenstig gezeigt hatten. Auch hier war ich Zeuge von erschütternden