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Amis- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw

70. Iahrssqßi

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Erscheint Dienstags,"Doirn-erS-tagS und SamStagS. Die EinrückungSgebühr betrügt im Bezirk und in nächster Um- .--zeduug S Pfg. die Heil«, sonst 18 Pfg.

Samstag» Len 13. Juli 1895.

Sbonnemrntsprei» vierteljährlich in der Stadt 90 Piß. und so Pfg. Lrägerlohn. durch die Post bezogen VL L. 1k» sonst i» ganz Württemberg Mk. 1. Sk.

Zmtkiche Nekanntmachnnge«.

Calw.

Bekanntmachung, Hagelversicherung betreffend.

Prämien-Tartf (§ 26 der Vers.-Bed.) der Norddeutschen Hagel-Verficherungs-Gesellschaft in Berlin

für das Oberamt Ealw pro 18S5.

Kür 10«

Mark Versicherungssumme.

Lberamt

und

Gemeinde,

bezw. Gemarkung

a.

Gräsereien

und

Futter­

kräuter

b.

Halm­früchte *) Lupinen, Wicken, Linsen und Gemenge dieser

Fruchtarten

e

1.

Dinkel (Spelz, Besen), Einkorn und Gemenge dieser mit anderen Fruchtarten

* »

2.

Erbsen, Viktoria-Erb­sen, Futter- Bohnen, Pe­luschken und Gemenge die­ser mit and. Fruchtarten rc. Samenklee, SamengraS und Hirse

ä.

Oelfrüchte,

Mais,

Runkel-

nnd

Zucker­

rüben,

Cichorien,

Kartoffeln

e.

Buchweizen, Konserve- Erbsen, Speisebohnen, Flachs, Hanf, Mohn, Samenrüben und andere Handcls- gewächse

1.

Gurken

k.

2.

Wein, Hopfen, Tabak als Pfeifengut

8-

Tabak

als

Cigarren-

und

Schnupf­

tabaksgut

d.

Korb- und Schäl­weiden

Pfen

ni g e

Das ganze Oberamt

-cCalw zahlt.

40

60

70

80

120

130

180

240

300

325

mit Ausnahme von

Deckenpfronn ....

55

80

90

105

160

175

240

320

400

425

Möttlingen .....

45

70

80

90

140

150

210

280

350

375

Neuweiler.

45

70

80

90

140

150

210

280

350

375

*) Den Satz für Halmfrüchte zahlen': Gerste, Hafer, ^Mischfrucht.

Sommer- und Winter-Weizen, Sommer- und Winter-Roggen. Den Satz für Dinkel zahlen: Dinkel, Einkorns

General-Agentur der Norddeutschen Hagelversicherungs-Gesellschaft.

Lt. Mitteilung der Generalagentur würden hienach folgende Beträge zu entrichten sein:

für 1v« Mark Berstchernngssumme von Kalmfrüchte« Pinkel

(Hnfer, Gerste, Weizen, Roggen) und Hinkor»

Vorprämie (H 36 der Vers.-Bed.) 60 H 70 --Z

LU °,'<> Beitrag znm Reservefonds 6 7

3«"/° Anschlag znm wiirtt. Landesfonds 18 21

84 iZ. 98

Hiebei ist ein Rabatt nicht in Abzug gebracht (vergl. Anmerkung).

Bei jeder Aufnahme ist eine Policegebühr rc. zu entrichten. Letztere Kosten sind anderwärts schon auf die Gemeindekasse übernommen worden.

Aus dem Zuschlag von 30°/« der Vorprämie (wovon 10"/« zu einem zweiten Fond bestimmt sind) und aus einem entsprechenden Teil der vom Staat ^bewilligten jährlichen Summe bestreitet die Negierung den auf die wllrtt. Mitglieder der Norddeutschen Hagelversicherungs-Gesellschaft etwa entfallenden Nachschutz. <Es ist davon ausgegangen worden, daß ein Nachschuß schon eine ungewöhnliche Höhe erreichen müßte, wenn dieser Fonds zur Deckung nicht ausreichen sollte. Außer­dem wird darauf hingewiesen, daß um den kleinen Landwirten die Hagelversicherung möglichst bequem und billig zu machen die Form der sog. Gemeinde- Versicherung vorgesehen ist, wodurch namentlich eine erhebliche Ersparung an den sog. Nebenkosten (.Police, Aufnahme-Gebühr, Porto) eintritt. Zum Abschluß einer Gemeindeversicherung ist die Zahl von mindestens » Teilnehmern erforderlich. Bei Einzelversicherungen hat der Versicherte die alljährlichen Nebenkosten .allein zu tragen.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, die ortsangehörigen Landwirte auf diese Bestimmungen aufmerksam zu machen und sie zum Beitritt zur Versicherung aufzufordern.

Den Gemeindekollegien wird übrigens nahegelegt in Erwägung zu ziehen, ob nicht die ganze Aeldmarkung auf Rechnung der betr. Gemeindekaffe in Versicherung zu nehmen sei und ist das Oberamt bereit, in diesem Fall auf Ansuchen direkt mit der Versicherungsgesellschaft in Unterhandlung zu treten. . Auf diese Weise wird die Versicherung so einfach und billig wie möglich auszuführen sein. Generalagent Reclam in Stuttgart, Schillerstraße 25, ist zu jeglicher Auskunftserteilung gerne bereit.

Soviel dem Oberamt bekannt, sind als Agenten im Bezirk aufgestellt:

Kaufmann Otto Stikel in Calw, Schäfer Gottfried Dongus in Deckenpfronn, Schultheiß Graze in Möttlingen, Glaser Ganser in Simmozheim. Calw, den 11. Juli 1895> K. Hberanil.

B o e l t e r.

Anmerkung: Zttsttrumungen üver AaSattgewährung: 8 32 (Abs. 4). Neuhinzutretendc Mitglieder, welche innerhalb 4 Woche» nach Einreichung des Antrag«

^ «schwelst«, daß ihre Felder i» den vier vorhergehenden Jahren keine» Kngekschade« erlitten haben, erhalten '>"/« Rabatt und für jedes weiter als hagclfrei nachgewiesene Jahr 1",» mehr, doch soll der beim Eintritt z» gewährende Rabatt 20°/« nicht übersteigen.

8 33. Bei einer Versicherung aus fünf Lahre werden den Versicherten 5°/« des jährlichen Vorprämienbetrags als Rabatt gewährt. Doch ist der Versicherungs­antrag dem Statut gemäß alljährlich zu erneuern.

8 34. Ein Rabatt von 20"/» der Vorprämie wird für diejenigen Versicherungen gewährt, bei denen der weniger als IS"/« betragende Schaden als nicht «rsahsähig betrachtet werden soll. Die Inanspruchnahme dieses Rabatts für einzelne Teile einer Wirtschaft ist unzulässig.

Nach 8 2 der Versicherungsbedingungen ist der weniger als K"/« betragende Schaden an den Fclofrüchte» eines vom Hagel betroffene» Grundstücks oder eine«' Teils desselben nicht ersatzsähig.