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43. Amts und Anzeigeblatl für den Bezirk <Lalw. 7V. Jahrgang.
Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Die EinrückrmgSgebühr beträgt im Bezirk und in nächster Umgebung s Pfg. di« Aeile, sonst 12 Pfy.
Dienstag, den 9. April 1895.
Abonuementlprett vien^ljährttch t» der Stadt 90 Pfg. r»d L0 Pfg. LrLgerlohn, durch die Post bezogen ML 1. 1b, sonßt t» ganz Württemberg Mr. 1. SL.
Amtliche Bekanntmachungen.
An die bürgerlichen Kollegien «nd Orts schiilbehörden.
Betreffend die Einrichtung des Fortbildungsunterrichts in den Gemeinden.
In Gemäßheit des Gesetzes vom 22. März 1895, betr. die allgemeine Fortbildungsschule und die - Sonntagsschule rc. und der Ausführungsverfügung hiezu vom 25. März 1895 (Reg.-BI. S. 83 ff.) werden die bürgerl. Kollegien jeder Gemeinde beauftragt, auf Grund der vorangegangenen Beratungen der Ortsschulbehörden über die Art und Weise, wie der Fortbildungsunterricht eingerichtet, namentlich ob der 80stündige Unterricht rn de^allgemeinen Fortbildungsschule das ganze Jahr binduDüoder im Winterhalbjahr erteilt, und ob auch WWepeibliche Jugend eine allg. Fortbildungsschule errichtet/werden soll, Beschluß zu fassen und ^ bis längstens 28. ds. Mts. einen Protokollauszug anher vorzulegen.
Auch diejenigen Gemeinden, in welchen bisher weder die Bestimmung des Art. 3. des Volksschulgesetzes vom 29. Septbr. 1836 (betr. die Sonntagsschule) noch die des Art. 2 des Ges. vom 6. November 1858 (Winterabendschule betr.) zur Durchführung gelangte, haben nach Art. 1, 2 und 7 des oben genannten Gesetzes allgemeine Fortbildungs- bezw. Sonntagsschulen zu errichten.
Die nach Art. 2 des Gesetzes (ck. Z 2 Abs. 5 ber Vollz.-Verf.) etwa zu stellenden Anträge der bürgerl. Kollegien auf Befreiung von der Errichtung einer allg. Fortbildungsschule sind, eingehend begründet und mit der Aeußerung der Ortsschulbehörde, ebenfalls binnen obiger Frist hieher vorzulegen.
Calw, den 6. April 1895.
K. gem. Oberamt in Schulsachen.
Voelter. Braun.
Die Ortsbehordrn
werden unter Hinweisung auf den Ministerial-Erlaß vom 4. vor. Mts. (Min.-Amtsbl. S. 92) betreffend die Bestellung von Auktionatoren zur Vornahme der handelsrechtlichen Selbsthilfeverkäufe, beauftragt, dafür besorgt zu sein, daß, soweit ein Bedürfnis vorliegt, Auktionatoren im Sinn des Z 36 der Gewerbeordnung bestellt werden.
Bis zum 2V. d. Mts. wird einem Bericht über die etwaige Aufstellung entgegengesehen. Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.
Calw, 4. April 1895.
K. Oberamt.
Voelter.
Die Ortsvorsteher
werden angewiesen, gemäß Ziffer 15 des Min.-Erlasses vom 19. September 1894 (Min.-A.-Bl. S. 343) die seit der letztmaligen Einsendung der Empfangsbescheinigungen über Familienunterstützung einberufener Mannschaften etwa weiter eingehenden Empfangsbescheinigungen ül--r bis zum 31. März d. Js. abgeleistete Uebungen spätestens bis zum 10. ds. Mts. dem Oberamt zu übergeben.
Calw, 6. Ap.il 1895.
^ K. Oberamt.
Voelter.
Bekanntmachung,
Baumsatz an den Straften betreffend.
Die Instruktion für Verbesserung des Baumsatzes und der Baumpflege an den Staatsund Biziualstraften, welche im Wochenblatt für die Landwirtschaft von 1873 Nr. 1 und auch in dem Buch von Frisch über ökonomische Verwaltung der Gemeinden S. 703, in der II. Auflage S. 1238 zum Abdruck gebracht ist, wird hiemit in Erinnerung gebracht.
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Die Manöverstütze.
Novelle von Anna Gnevkow.
(Fortsetzung.)
Das klang so gut, so herzenSwarm aus dem jungen Munde deö stolzen Mädchens, daß Kurt mit leuchtenden Blicken auf die Gefährtin sah, und daß ein Paar ernste Männeraugen von dem Gebüsche her, wo Hauptmann Erbach saß, sich einen Moment hindurch wie geblendet schloffen. Über de« Haufen geworfen sah er ja seine Theorie, daß Schönheit bei Frauen sich selten mit HerzenSgüte und Geist paaren, hier fand er alle drei Eigenschaften vereinigt, und wie auf die Offenbarung von etwas Herrlichem lauschte er, daß Leonore noch weiter sprechen sollte. Aber weder diese noch Kurt kämm dazu, noch etwas zu sagen, dmn Lind» rief: .Ich möchte doch einmal sehen, ob Elisabeth noch nicht frei ist. Ich wette, sie sitzt womöglich schon im Wohnzimmer und traut sich nur nicht zu uns heraus, weil sie zu stören fürchtet; sie ist ja immer ein so scheues, rücksichtsvolles Vögelchen." Und Linda wollte davon eilen, wurde aber von Lieutenant Böhmer überholt, der ihr eifrig zurief: .Gestatten Sie mir, gnädiges Fräulein, unsere Partnerin zur Stelle zu schaffen," und mit ein paar hastigen Sprüngen die Rampe zum Schlöffe hinauf eilte.
Elisabeth stand in der großen Halle, zu der die Eingangsthür des Hauses führte, und war eben dabei, sich ihr Hütchen von einem der dort befindlichen Nägel herabzuholen, um den Gärtner aufzusuchen und ihm einen Auftrag der Baronin zu überbringen, als sie plötzlich ihren hocherhobenen Arm heruntergqogen und ihre Hand mit festem Druck umschlossen fühlte. Sich umwendcnd, sah sie in das erregte Antlitz, die flammenden Augen des jugendlichen Lieutenants, der, ohne sie frei zu lassen, eifrig rief: .Kommen Sie mit, Sie kleine Spröde, auf dem Croquetplatz
Hienach müssen:
1) Die Bäume, welche an Straßen gesetzt werden, gehörig erstarkt, am Stamme wenigstens 3 cm (1 Zoll) dick und 2 m (7 Fuß) hoch sein. Dieselben sind in Entfernungen von 2,8 w (10 Fuß) vom Straßenrand und 10,3 m (36 Fuß) unter sich zu setzen.
2) Der Ueberhang auf die Straße ist so zu entfernen, daß über dem Nebenweg am Rande der Straße eine lichte Höhe von 2,3 m (8 Fußl für den Fußwandel und 85 cm (3 Fuß) vom Straßenrand einwärts der Straße eine Höhe von 4 m (14 Fuß) für den Wagenverkehr frei bleibt.
3) Jeder neu gesetzte Baum ist mit einem Pfahl oder besser mit 2—3 Stickeln zu versehen, gut anzubinden und auf 1 bis 1m (4 bis 5 Fuß) Höhe mit Dornen einzubinden; ein solcher Pfahl sollte 3 m lang sein, wovon 1 m in den Boden kommt, die Stärke am Ablaß sollte nicht unter 7 cm betragen.
4) In Betreff des Baumsatzes an den Staatsstraße« ist außerdem nach Anordnung der Kgl. Straßenbauinspektion Calw folgendes Weitere zu beachten.
Von dem Setzen eines neuen Baumes ist von den betreffenden Güterbesitzern der angestellle Stratzeuwärter oder der Straßenmeister rechtzeitig zu benachrichtigen, damit die Lage des Baumes vom Straßenmeister durch einen Pflock genau bezeichnet werden kann.
Vertreten Bäume die Stelle von Sicherheitsmitteln, so ist die Vornahme einer Aenderung an den Bäumen nur mit Zustimmung der K. Ministerial- Abteilung für den Straßen- und Wasserbau zulässig und deshalb gleichfalls Anzeige an den Straßenwärter erforderlich.
5) Es empfiehlt sich, die Beseitigung des Ueber- hangs an den Bäumen auf die Straßen durch einen Baunttvärter oder einen sonstigen Sachverständige»
liegen noch Hammer und Kugel für Sie bereit, und Sie sollen mir helfen, unsere Gegner zu Fall zu bringen."
Eine glühende Röte, der eine leichenhafte Bläffe folgte, machte das Gesicht- chen Elisabeths gleichsam erstarren, sie trat zurück und versuchte, sich mit eine« stolzen .Ich komme nicht!* von den Fingern des Lieutenants zu lösen. Umsonst, der junge Offizier lachte nur Heller auf, fester noch als vorher preßte seine Hattd das gefangene Händchen seiner Gegnerin und spottend rief er: .Wer wohl mchr Kräfte entwickelt von uns beiden?" Wenn ich wollte, ich könnt» Sie wahrhaftig zwingen, mir hier in der Halle, wo eS niemand sieht, durch einen Kuß
Elisabeth stieß in diesem Augenblick einen Schrei aus, der bis hinaus «ff den Croquetplatz und bis hinein in das herbstlich gefärbte Gebüsch drang, in dem Hauptmann Erbach noch immer saß. Und Hugo Erbach sowohl wie Kurt Wald«, rillen beide wie elektrisiert der Richtung zu, woher der Schrei erscholl, glaubte der erster« doch, es dem Herrn Oberamtmann Hallig schuldig zu sein, sich seiner Tochter unter allen Verhältnissen anzunehmen, und dem letzteren war der Ton von Elisabeths Stimme durch die Seele gegangen, daß er. alle Rücksicht außer Acht lassend, seine Mitspieler im Stich ließ und der kleinen Manöverstütze zu Hülfe eilte.
An der EingangSthür der Hall« trafen sich die beiden jungen Leute und standen gleich darauf vor Elisabeth, die zitternd, die Augen voller Thränen und mit einer heftig geröteten Hand auf der Schwelle erschien. Vom Lieutenant Böhmer fand sich keine Spur mehr, denn eine kleine Pforte, die zum Souterrain und von dort ins Freie führte, hatte ihn gnädig hinter sich verschwinden lassen, und als er nach einem Weilchen auf dem Croquetplatz« erschien, trug er eine ziemlich unbefangene Miene zur Schau und warf achselzuckend hin, er habe Fräulein Hallig nicht getroffen.
Elisabeth aber verriet, so sehr die Herren auch in sie drangen, nichts von dem, was in der Halle vorgefallm. Hatten ihr doch die Brüder einmal erzählt, zwischen Offizieren würde ein Wortwechsel gleich durch Blut ausgeglichen, und so wohlthuend eS ihr nun auch war, daß Kurt gleich erschien, sobald ihr Gefahr drohte^