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^ 31. Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk <Lalw. 7V. Jahrgang.
Erscheint Dienstags. Donnerstags und SamSragS. Die Einrückung-grbühr berrSgt »m Bezirk und in nächster Umgebung S Pfg. die Zeile, sonst 12 Psg.
Amtliche Aekauvtmachmlgert.
Die Oetsvorsteher
Werden angewiesen, alsbald in den Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß nach ß 8 der Min.-Verf. v. 7. Oktober 1890 (Reg.-Bl. S. 240) bezw. nach der Min.-Verf. v. 29. Nov. 1892 (Reg.-Bl. S. 591) betr. den Schutz der Vögel, und Art. 40 des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 60 ^ oder mit Haft bestraft werde, wer in der Zeit vom 1. März bis 13. September Hunde oder Katzen im Walde oder auf freiem Felde umherschweifen taffe.
- Das Feld- und Waldschutzpersonal ist mit entsprechender Weisung mittelst Eintrags im Schutt- heihenamtsprotokoll zu versehen.
Calw, den 8. März 1895.
. K. Oberamt.
I. V. Am. Gottert.
Ja die. Ortsvorstlher und GMndkbkßtztt.
Zur Sicherung der Gebäudebesitzer vor dem ihnen aus der Unterlassung der Anmeldung von Neubauten, Bauverbesserungen rc. zur Einschätzung bei der Gebäudebrandversicherung ^twa erwachsenden Schaden «geht hiemit unter Hinweis auf den Erlaß des K. Verwaltungsrats der Gebäudebrandoersicherungsanstalt v. 31. August 1892 (Ministerialamtsblatt S. 263) folgende Bekanntmachung:
1. Neubauten, Bauveränderungen und Bauverbesserungen einschließlich neuer Gebäudezubehörden, welche noch nicht zur Gebäudebrandversicherung eingeschätzt sind und nicht den bloßen Ersatz abgebrannter, versichert gewesener Gebäude oder Gebäudebestandteile bilden, werden im Fall einer Brandbeschädigung nur dann als versichert behandelt, wenn sie vorher von dem Gebäude- besitzer bei dem Ortsvorsteher entweder zur sofortigen aus Kosten des Eigentümers erfolgenden
Dienstag, -en 12. Mär; 1895.
Einschätzung oder zur ordentlichen auf Kosten der Gemeinde geschehenden Jahresschätzung unterschriftlich angemeldet worden sind.
2. Durch eine bloße Vormerkung von Amtswegen, soweit eine solche überhaupt stattfindet, wird die erforderliche Anmeldung durch den Gebäudebesitzer nicht ersetzt.
3. Die Anmeldung kann während des ganzen JahreS erfolgen.
4. Ein Brandversicherungsbeitrag im Anmeldungsjahr ist nur dann und zwar nachträglich zu entrichten, wenn eine Brandentschädigung gewährt werden muß.
Die Ortsvorsteher werden angewiesen, für thunlichste Verbreitung dieser Bekanntmachung zu sorgen und die Gemeindeangehörigen entsprechend zu belehren.
Die Baukontroleure sind zu beauftragen, daß sie bei der Vornahme der Baukontrole die Bauenden auf die Wichtigkeit der unverweilten Anmeldung ihrer Neubauten rc. ausdrücklich aufmerksam machen.
Der Vollzug der Aufträge ist durch Eintrag im Schnltheißenamtsprotokoll nächzüweisen.
Calw, 8. März 1896.
K. Oberamt.
I. V. Am. Gottert.
'MekcrnnLrnclchung,
lietr. das Musterungsge schüft pro 1895.
1. Das heurige Musterungsgeschäft wird im Oberamtsbezirk Calw in folgender Weise vorgenommen werden:
Donnerstag, den 28. März, vorm. Ä Uhr, Musterung in Liebenzekl.
Hiebei haben zu erscheinen morgens 8'/, Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell; morgens 9 Uhr: die von Monakam. Möttlingen, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichen
Sbonne»nü»prril vtrrteljäLrttch in der Stadt SO Pfg. »»d SO Pfg. TrLgerlohn, durch die Post bezogen VL L. 1v, sonst t» ganz Württemberg Mk. l. S5.
bach, Ottenbronn; morgens 9'/- Uhr: die von Simmozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach.
Freitag, den 2S. März» vorm. S Uhr, Musterung in Neuweiler.
Hiebei haben zu erscheinen morgens 8^/, Uhr: die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Homberg; morgens 9 Uhr: die von Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuweller, Oberhaugstett, Oberkollwangen; morgens 9'/- Uhr: die von Röthenbach, Schmieh, Whrzbach, Zwerenberg.
Samstag, den SV. März, vorm. S Uhr, Musterung in Gechiugen.
Hiebei haben zu erscheinen morgens 8'/, Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, Deckenpfronn, Gechingen; morgens 9 Uhr: die von Holzbronn, Ostelsheim, Stammheim.
Montag, den 1. April, vorm. 8 Uhr, Musterung in Calw.
Hiebei haben zu erscheinen morgens 7'/- Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Sommenhardt, Speßhardt, Teinach, Zavelstein.
2. Di« Losung findet für sämtliche Militärpflichtige des Bezirks statt
am Dienstag, den 2. April, vorm. 7 Uhr, in Calw
mit den Pflichtigen der diesjährigen Altersklaffe. Das Erscheinen bei der LoSziehung ist freigestellt und wird für die Abwesenden durch ein Mitglied der verstärkten Ersatzkommission das Los gezogen.
3. Bei der Musterung haben die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1875, sowie diejenigen der Jahrgänge 1874, 1873 und früherer Jahrgänge, über deren Militärpflicht noch nicht endgiltig entschieden worden ist, zu erscheinen, sofern nicht einzelne auf Ansuchen von der Gestellung ausdrücklich durch das Oberamt entbunden worden sind.
Die Pflichtigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine zuverlässig mitzu-
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Die Zkanöverstütze.
Novelle von Anna Gnevkow.
(Fortsetzung.)
II.
Vorüber war die Ruhepause, die Nachtquartiere mußten erreicht und bezogen «erden, die lässige Haltung der Soldaten war einer strammen Position aewichen, die einzelnen Züge hatten sich formiert. Kurt von Waldau, der von seinem Erstaunen über die junge Fremde noch immer etwas Befangenheit zurückbehalten, hatte sein Pferd bestiegen, und vorwärts ging es, die breite, platte Chaussee entlang, an der die Pappeln wie hohe ernsthafte Wächter aufgepflanzt erschienen. Mit einem Seufzer, den der junge Offizier der natürlichen Ermüdung zuschob, die ihn wie die Mannschaften gleichmäßig peinigen mußte, nachdem sie am Tage wohl zehn Stunden auf den Beinen gewesen, blickte er nach dem hoch gelegenen Ellerstädtschen Schlöffe hinüber, an dem er, seinen Marschbestimmungen zufolge, vordeizuziehen hatte, um in dem eine Stunde weiter liegenden nur aus Bauerngehöften bestehenden Dorfe Herzthal Quartier zu nehmen und einen Ruhetag dort zu verleben.
Kurt von Waldau kannte die Ellerstävts nicht nur von einer Saison in der Hauptstadt her, die er, der begüterte Landedelmann, der jetzt als Reserveoffizier das Manöver milmachte, dort mit ihnen gemeinschaftlich verlebt, er war ihnen auch in einem der besuchtesten Ostseebäder begegnet und hatte sich ihnen umsomehr an- geschlosssn, als seine Ettern mit der Familie schon eng befreundet gewesen und der junge Sohn oft aus ihrem Munde gehört, wie sehr dieser Freundschaftsbund sie beglücke. Daß dabei zuweilen der Wunsch laut geworden, Kurt solle diesen Bund noch zu einem festeren, einem verwandtschaftlichen gestalten, das hatte damals den
jungen Mann, der noch well von Heiratsgedanken entfernt gewesen, gar nicht gestört; harmlos und unbefangen hatte er mit den hübschen Töchtern des Barons, von denen ihm Leonore, die älteste, bei weitem am besten gefiel, gescherzt und gelacht, und erst jetzt, wo der Tod der Eltern ihn selbständig gemacht, wo er sich auf seinen Gütern, in seinem Hause einsam gefühlt und die Ehe ihm daher wie eine Erlösung verheißungsvoll und verlockend erschienen, war ihm der Gedanke an eine Heirat näher getreten. Er nahm eS wie einen Fingerzeig des Himmels, daß ihn das Manöver in die Nähe von Ellerstädt führte, und er hatte es sich fest vorgenommen, am andem Morgen (erst mußte man sich doch durch eine lange Nachtruhe von allen Strapazen erholen) auf das Gut des Barons zu retten und den Herrschaften, die sein Kommen möglicherweise schon durch diesen oder jenen Kameraden in Erfahrung gebracht haben konnten, seine Aufwartung zu machen. Daß eS ihn jetzt wie eine prickelnde Unruhe ergriff, der kommende Morgen möge erst da sein, legte er für ein günstiges Zeichen in betreff seiner Gefühle für Leonore aus, und seinem Pferde ein wenig die Sporen gebend, daß eS nur mühsam in den Zügeln zu hatten war, summte er leise die Melodie des Marsches mit, den die Milttärmusik auf ihren Blechinstrumenten anstimmte, als die erste Scheuer deS Dorfes Herzthal in Sicht kam.
Die Bauern, ihren Schulzen an der Spitze, hatten es sich nicht nehmen lassen, die militärischen Gäste auf das beste willkommen zu heißen und ihnen zu beweisen, daß solch ein Bauernsäckel auch einmal offen sein könne, wenn es galt, die Ehre des Ortes und das eigene Ansehen zu wahren. Wie leicht konnte es doch auch sein, daß der geliebte junge Landesherr die Marken Herzthals mtt seinem Besuche Besuche beehrte und mtt seinen Hellen Augen alles sah, was ordnungswidrig u»ü> häßlich gewesen. In Folge dessen hatten des LandmannS Stolz und Freude, die hohe» Düngerhaufen, ihren Platz nicht mehr vor den Thüren, aus denen man nur mtt einiger Vorsicht hatte schreiten können, sondern hinter den Häusern erhalten; an de»