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^ 123. Amts und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw. 6S. Iahrsaur.

Erscheint Die « « taz , V»««er-t»- »nd E « mrtag. Die Einrückun-Sgebühr belri-t i« Vezirk »xd nächster Um­gehung s Pfg. dis Aeile, s»»ft 12 Pf§.

Samstag. Len 20. Oktober 1894.

AbonnementSpret» vierteljährlich in der Stadt SO Ptg. «ch 20 Pfa. Lrägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1 . 1 L, sonst i» ganz Württemberg Mk. 1 . Sb.

Amtliche Aekanntmachnngen.

Bekanntmachung.

Wegen großer Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Oberamtsbezirk Nagold sind die auf den 23. d. Mts. fallenden Viehmärkte in Ebhausen und Simmersfeld vom Oberamt Nagold verboten worden.

Calw, den 17. Oktober 1894.

K. Oberamt. ik^velter.

Bekanntmachung.

Letr. den Baumsatz und die Beseitigung des Baum-Ueberhangs an Staats- und Nachbar- schaftsstratzen.

Die Ortsvorsteher werden veranlaßt, für sofortige -Ergänzung der fehlenden Bäume an den Staats- :und Nachbarschaftsstraßen zu sorgen oder, wenn die Grund­eigentümer den Baumsatz erst im Frühjahr ausführen wH°n, darauf zu dringen, daß noch im Laufe des Hdrwstes Baumgruben von genügender Breite unv Tiefe ausgehoben werden. Auch ist die ordnungsmäßige Ausästung des Baum-Ueberhangs zu überwachen.

Für den Baumsatz und die Baum-Ausästung gelten die hienach aufgeführten Bestimmungen:

Z 1. Der Baumsatz an den Staats- und Nach­barschaftsstraßen ist gesetzliche Obliegenheit der anstoßen­den Güterbesitzer und zwar sind von ihnen frucht­bare Bäume zu pflanzen.

An solchen Orten dagegen, wo fruchtbare Bäume aller Versuche ungeachtet nicht fortkommen, dürfen auch Waldbäume gepflanzt werden.

An den hohen Einschnittsböschungen, ebenso bei hohen Straßendämmen, welche am Rande mit Bäumen bepflanzt werden, ist übrigens den angrenzenden Grund­besitzern der Baumsatz für die Straße erlaffen.

Z 2. Die jungen Bäume, welche von den Grund­besitzern der Straße entlang gesetzt werden, müssen gehörig erstarkt, am Stamm wenigstens 3 Ccntimeter <1 Zoll) dick und 2 Meter (7 Fuß) hoch sein.

Dieselben sind in Entfernungen von 2,8 Meter (10 Fuß) vom Straßenrand und von 10,3 Meter <36 Fuß) unter sich zu setzen, mit Dornen zu ver­wahren und mit starken Stickeln zu versehen. Außer­dem sind die Bäume übers Kreuz zu setzen, dergestalt, daß diejenigen Bäume, die auf der einen Seite der Straße gesetzt werden, gerade gegenüber der Mitte des zwischen zwei Bäume auf der anderen Seite der Straße befindlichen Zwischenraumes von 10,3 Meter <36 Fuß) zu stehen kommen.

Z 3. Abgehende Bäume sind alsbald durch junge zu ersetzen, vorausgesetzt, daß der Zwischen­raum zwischen den benachbarten Bäumen mindestens 10,3 Meter beträgt.

8 4. Die auf die Straße überhängenden Aeste und Zweige sind in der Art einzukürzen, daß über dem Nebenweg am Rande der Straße eine lichte Höhe von 2,3 Meter (8 Fuß) für den Fuß­wandel und 85 Centimeter (3 Fuß) vom Straßen­rand einwärts der Straße eine Höhe von 4 Meter <14 Fuß) für den Wagenverkehr frei bleibt und zwar ist die Auslichtung der Bäume von jenen

2,3 Meter bis zu diesen 4 Meter in schräger Richtung auszuführen.

Bis 1. Dezember ds. Js. ist Bericht über das Geschehene zu erstatten.

Calw, den 17. Oktober 1894.

K. Oberamt.

V o e l t e r.

Tagesneuigkeiten.

Calw. Der hiesige Handels- und Ge- werbeverein hat für seine nächste Versammlung Herrn Patentanwalt Otto Sack aus Leipzig als Redner gewonnen, dessen Vortrag über das ebenso zeitgemäße als interessante Thema:W ie entstehen brauchbare Erfindungen?" umsomehr ein sehr anziehender zu werden verspricht, als man vielfach glaubt, daß.Erfinden" sei eben Zufall oder Ge­schicklichkeit. Daß diese Annahme aber nicht durch­weg zutrifft, sondern auch beim Erfinden gewiss« Grundregeln herrschen, deren Beobachtung im Allge­meinen weder besonderer Gelehrsamkeit noch tiefere Fachkenntnis erheischen, wird der Herr Vortragende an verschiedenen, leicht faßlichen Beispielen durch Vor­zeigung auS dem Alltagsleben gegriffener, patentierter Gegenstände erläutern, und darum auch wollen wir auf diesen, die Zuhörerschaft fesselnden, sowie zugleich belehrenden Vortrag an dieser Stelle noch besonders Hinweisen.

-r. Neubulach, 16. Okt. Zu Ehren des nach Murr, O-A. Marbach, übersiedelnden Lehrers Hermann, fand letzten Samstag abend im Gasthaus z. Sonne eine kleine aber würdige Abschiedsfeier statt, es fanden sich nicht blos Freunde von hier, sondern auch von dem nahen Filialorte O. ein. Dessen Verdienste nicht blos als Lehrer, sondern auch als Freund, kamen durch Reven Toaste zum Ausdruck. Wir wünschen ihm und seiner Familie in seinem neuen Heim alles Gute!

Stetten i. R., 16. Okt. Bei der gestrigen Versteigerung des Frühgewächses aus den hofkammer­lichen Weinbergen wurden für Portugieser 50 für Klevner 85 ^ pro 1 bl erlöst.

Cleebronn, 16. Okt. Käufe zu 60 *6, 55 48 und 45 per 3 bl.

Knittlingen, 16. Okt. Der heute hier ab­gehaltene Viehmarkt war schlecht befahren, auch wurde wenig gehandelt. Es ist ein wesentlicher Rückgang der Preise zu verzeichnen. Auf eine ausgesucht boshafte Weise wollte sich eine hiesige, getrennt lebende junge Frau an ihrem Ehemann rächen. Letzterer holte auf seinem Acker Pferdezahnmais. Beim Aus­laden ritzte er sich wiederholt, so daß er blutete. Als er endlich der Ursache auf die Spur ging, ent­deckte er, daß in die Stengel dünne Nadeln gesteckt waren, an denen da« Vieh zu Grunde gehen sollte. Die Thäterin hat dieses Vorhaben eingestanden.

Hamburg, 18. Okt. Rentner Rothgardt, der mit seinen vier Kindem in der Elbe ertrank, scheint freiwillig den Tod gesucht zu haben.

Berlin, 17. Oktober. In der königlichen Munitionsfabrik zu Spandau hat eine Lohnherab­

setzung stattgefunden. 'Die Arbeiter wollen deswegen beim Kriegsministerium vorstellig werden.

Berlin, 17. Okt. Recht unerquickliche Dinge sind eS, schreibt dasFrkf. I.", die die Verhandlung gegen dm Kanzler Leist zu Tage gefördert hat. Daß Leist durch sein Verhalten den Aufstand in Kamerun herbeigeführt habe, hat die Disziplinär» kammer verneint. Ebensowenig erblickt sie eine Ueber- schreitung der Amtsbefugnisse darin, daß Leist eine Anzahl von Dahomeweibern hatte auspeitschen lassen, nachdem alle anderen Strafen wirkungslos geblieben waren. Dagegen wurde es' als eine Verletzung der Amtspflicht erklärt, daß Leistssogenannte Pfandweiber, das sind Weiber, die «on ihren Männern zur Leist­ung einer Sicherheit verpfändet worden sind, zu un­sittlichen Handlungen mißbraucht hat. Ob die Ver­setzung in ein anderes Amt von gleichem Rang, aber mit einem um ein Fünftel verminderten Einkommen, eine angemessene Strafe für solche Verletzung der Amtspflicht ist, wollen wir nicht weiter erörtern. Der Kanzler Leist ist für die Folge hoffentlich ein moralisch todter Mann. Zu genanntem Urteil bemerkt dir Voss. Ztg.", es werde so wenig in Deutschland wie im Ausland verstanden werden, wie der Gerichtshof Leist für fähig erachten konnte, noch ferner im Reichs­dienst zu bleiben; es dürfe erwartet werden, daß sich das Auswärtige Amt bei der Entscheidung nicht beruhige.

Berlin, 18. Okt. Bei der heute programm­mäßig verlaufenen Fahnenweihe hielt der Kaiser eine Ansprache an die Truppen, wobei er an den 18. Ok­tober als Gedenktag für Heer und Land erinnerte. Ferner gedachte der Monarch seines Großvaters, wel­cher im Jahre 1861 ebenfalls am Denkmal Friedrichs des Großen die Fahnenweihe vollzog. Im weiteren Verlauf seiner Rede äußerte sich ferner der Kaiser wie folgt:Der heutige Tag erinnert daran, daß damals wie heute die Reorganisation des Heeres oft mißverstanden und in ungerechter Weise bekritelt ward. Die Ereignisse haben aber meinen Großvater gerecht­fertigt und es hat sich gezeigt, daß damals wie heute die einzige Säule das Militär ist; wie zu jener Zeit, so herrscht auch heute noch Zwietracht im Volke. Von Euch verlange ich aber unbedingten Gehorsam, Treue bis in den Tod und ferner da Ihr den Fahnen fol­gen werdet gegen jeden äußeren und inneren Feind.

Berlin, 18. Okt. Dem Vernehmen nach hat der Reichskanzler bisher noch nicht entschieden, ob gegen das Urteil der Potsdamer Disziplinar- kammer in Angelegenheit des Kanzler Leist Be­rufung an den Disziplinarhof in Leipzig erhoben werden soll. Der Kolonialrat ist heute im aus­wärtigen Amt zusammengetreten.

Berlin, 18. Okt. Der Kolonialrat erledigte in seiner Vormittagssitzung zunächst die Begutachtung der vorgelegten Etatsentwürfe für Kamerun, das Togogebiet und Südwestafrika. Der Etat für Kamerun gab Anlaß zu eingehenden Beratungen namentlich über die Vorschläge zur Erschließung des Hinterlandes. Wörmann - Hamburg warnte vor Entsendung größerer kriegerischer Expeditionen und wünscht Entsendung kleinerer ausschließlich zu Handelszwecken. Bei der Beratung des Etats für Südwestafrika wurde die Frage einer Schiffspostverbindung sowie der Besiedel-