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108. Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk Lalw. 69. Ishrxs«-.

Erscheint Di r» 4 t«-, D»nner4t«g »nd Ea«4t0A. Die Einrürkungsgebühr betrLflt tm Bezirk und nächster Um- tz«bunA 9 Pffl. di- Aeile, sonst 12 Psg.

Samstag, den 15. September 1894

Ad-nnnnentrpreiS vierteljährlich in der Stadt SO Pig. «M «> Psa. lrigerloh», durch die Pos» bezöge» Ml. l. lL, sonst t» ganz Sürttemter« Ml. l. Sb.

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Amtliche Neka»rlt«ach«rrge«.

Kekanntmnchnng.

Bei dem im Stalle der Stadtrat Keller's Witwe hier untergebrachten Vieh des Viehhändlers Rudolf Löwengart aus Rexingen, des Bauern Johannes Schnür le von Unterhaugstett und des Bäckers Jakob Stahl von Ostelsheim ist die Maul- nnd Klauenseuche ausgebrochen.

Calw, den 12. September 1894.

K. Oberamt.

Lang.

Tagesneuigkeiten.

* Calw. Am Mittwoch hat dasFackel n" wieder seinen Anfang genommen. All abend wird auf demHöhenfesten" ein Feuer angezündet, Feuerwerk abgebrannt und Schüsse abgegeben. Mit munterem 'Gesang ziehen sodann die Fackelträger auf den Brühl, wo die Fackeln geschwungen und zuletzt verbrannt werden. Alt und Jung sieht man abends auf den Brühl sich begeben, um dem alten, aber immer wieder neuen Schauspiel zuzusehen. Vorgestern abend hatten einige junge Leute ihre Unvorsichtigkeit beim Schießen durch leichtere Verletzungen an der Hand zu büßen. Das Fackeln findet am nächsten Mittwoch seinen Ab­schluß.

Calw. Man schreibt uns aus Saratoga Springs unterm 30. Aug.: Der riesenhafte kanadische Athlet, der Stolz Kanada's, welcher seit 2 Jahren keinen Partner mehr gefunden Latte, wurde diese Woche 2mal geschlagen. Sein Bezwinger ist ein bei der Hudsonbai-Pelzjäger-Com- 'pagnie Angestellter, namens Kühnle, gebürtig aus

Dachtel OA. Calw. Im Laufe der Woche wurde der Kanadier nochmals von einem Pforzheimer geworfen (Name ist nicht genannt). Die Wette galt in beiden Fällen 100 Dollars. Kühnle wurde vom Athletenklub L v 112 mit der silbernen Me­daille für Bestringer geschmückt und init einer goldenen Uhr im Werte von 100 Doll, beschenkt. Am 24. Sept. steht hier eine große Raufklopferei in Aussicht. Kühnle will es mit dem Nigger Wilson und einem Tex­aner aufnehmen. (Saratoga Springs ist ein Badeort im Staat New-Jork, 10,000 Einwohner groß, mit einem Zuwachs von 2030,000 Gästen während der Saison.)

KUnterreichenbach. Vergangenen Sonntag abend 7 Uhr wurde der Schneider Sch. von dem Etuismacher St. auf der Landstraße nach Dennjächt mit einem Baumpfahl geschlagen, und dabei zu Boden geworfen. Der Mißhandelte mußte per Fuhrwerk nach Hause geschafft und in ärztliche Behandlung ge­geben werden.

Hohenheim, 10. Sept. Garteninspektor Held dahier wurde von dem Fürsten Anatol Gagarin, Vorsitzender von Rußlands Obstbauverein, gebeten, in der Zeit vom 10. bis 22. Sept. und vom 15. bis 27. Oktober anläßlich der dort stattfindenden Inter­nationalen Obstbauausstellung in Petersburg als Preisrichter zu fungieren. Herr Held hat aber schon als Preisrichter auf den Bezirks- und Gauausstellungen in Möckmühl, Waldsee und Leutkirch zugesagt, außer­dem auch für die Ausstellung Hohenheims auf dem landwirtschaftlichen Fest in Cannstatt zu sorgen, und mußte deshalb das ihm angetragene Ehrenamt für Petersburg leider ablehnen.

T Pforzheim. Der verstorbene Eisenwerk­besitzer Hr. August Benkiser vermachte in hoch­

herzigerweise auch der Jdioten-Anstalt in Mosbach 5000 Wie man erfährt sollen im Ganzen

100,000 zu wohlthätigen Zwecken bestimmt sein. Gewiß ein unvergeßliches, hochehrendes Andenken an diesen edlen Menschenfreund.

Rheinbrohl, 10. Sept. Am Samstag wurden hier im Rheine die Leichendreier weib­licher Personen, anscheinend dreier Schwestern gelandet. Die Leichen, die anscheinend nur wenige Tage im Wasser gelegen haben, waren mit dem ab­getrennten Saum eines Kleides zusammengebunden. Das Alter der drei Personen kann man zwischen 20 und 30 Jahren schätzen. Sie trugen alle gute, wenn auch einfache Kleidung, wie sie im Hause benutzt zu werden pflegt.

Berlin, 13. Sept. Auf den der Deutsch- Ost afrikanischenGesellschaft gehörigen Kaffee­plantagen Derema und Nguelo ist eine gefährliche Blatternkrankheit, die Rswilsia vastatrix ausgebrochen.

Berlin, 14. Sept. DerLokalanz." erfährt, daß gestern durch ein großes Aufgebot von Kriminal­polizei umfassende Haussuchungen nach Beweisstücken für Verstöße gegen daS Wuchergesetz bei vielen be­kannten Persönlichkeiten stattgefunden haben, die sich mit zweifelhaften Geschäften befassen. Zwei bekannte Geldvermittler wurden verhaftet. Heber das Ergeb­nis der Haussuchungen verlautet noch nichts.

Trakehnen, 9. Sept. DieKreuzztg." be­richtet: Anläßlich seiner Anwesenheit in Königsberg zu den Kaisermanöoern benutzte Seine Majestät der König von Württemberg die Gelegenheit, dem Königlichen Hauptgestüt Trakehnen einen Besuch ab­zustatten. Der Sonderzug fuhr um 1 Uhr mittags m den geschmückten Bahnhof ein. In der Begleitung Seiner Majestät befanden sich Seine Königliche Hoheit

t ^ Aus der Geschichte-er

Calwer Schühengefrllfchgst.

Zum Jubiläum ihres hundertjährigen Bestehens.

(Schluß.)

Nach dieser erregten Zeit bewegen sich auch die Schicksale der Schüzen- xgesellschaft wieder in ruhigeren Geleisen. Ein bedeutungsvolles Ereignis für die weitere Entwicklung des Schüzenwesens überhaupt ist die schon im Spätjahr 4849 angebahnte Gründung eines Württembergischen Schützenvereins. Schon am 14. September war eine Einladung der Stuttgarter Schüzengesellschaft zum Festschießen in Stuttgart und zugleich zur Teilnahine am Schüzencongreß eingelaufen, und am 21. erstattete der dazu als Abgeordneter entsandte Hr. Baumeister Bericht über das Ergebnis dieses ersten, vorberatenden Congresses in Stuttgart. Es wurde auf demselben eine Commission von 7 Mitgliedern ge­wählt, die die Mittelsperson zwischen den einzelnen Schüzengilden und der Re­gierung bilden, Statuten für sämtliche Schüzengilden Württembergs entwerfen und Vorschläge machen sollte, auf welche Weise das Schüzenwesen in Württem­berg zu heben sei. Auch sollte sie auf die Einführung gleichen Schießabstandes wnd Durchmessers des Schwarzen hinwirken, mit den bedeutendsten Schüzengilden sich in Verbindung sezen und Vorbereitung zu dem in Bälde stattfindenden großen Schüzencongreß treffen, an dem sich möglichst viele Abgeordnete beteiligen und «ndgiltigen Beschluß über allgemein bindende Statuten fassen sollten. Der Statutenentwurf dieser Commission wurde in der Ausschußsitzung vom 28. Januar 1850 beraten und beschlossen, einige Verbesserungs-Anträge im Schwäb. Merkur zu veröffentlichen. Als Abgeordneter zu dem in Ulm stattfindenden Conqreß wurde Herr L. Staudenmeyer entsandt. Ueber das Ergebnis dieses Con- gresses findet sich nichts in den Protokollen.

Aus den folgenden Jahren ist über die Geschichte der Gesellschaft nichts von Bedeutung zu berichten. Es ist eine Zeit der Ruhe, in der das Interesse der Bürgerschaft am Schüzenwesen mehr nnd mehr abnimmt. Auch die Zahlen sprechen hiefür. In der Plenarversammlung vom 22. August 1850 stimmen nur 29 Mitglieder ab gegen 48 im Vorjahr, 1851 nur 24, 1852 gar nur 8, so daß

keine giltige Wahl zustande kam und bei dem Naturalienschießen am 27. Sept. (Geburtsfest des Königs) eine neue Wahl vorgenommen wurde. Im folgenden Jahr erschienen wieder 20 Mitglieder bei der Plenarversammlung, 1854 fand gar keine statt, sondern wurde die Neu-Wahl des Ausschusses bei dem Naturalien­schießen am 22. und 29. Oktober vorgenommen, und ebenso mehrfach in den spätem Jahren. Bemerkenswert ist auch, daß seit 1854 wieder das aufgelegte Schießen mehr in Hebung kommt, während man früher auf das freie Hand­schießen großes Gewicht gelegt hatte. Erst seit 1860 begegnen wir wieder dem Freihandschießen. Es scheint den Schüzen in den Jahren der Reaktion an der nötigen Gelegenheit zu Privatübungen gefehlt zu haben. Der Z 1 der Schieß­ordnung vom 19. April 1849 hatte bestimmt: jedes Mitglied der Schüzengesell­schaft hat das Recht, das Schüzenhaus zu den Zeiten, wo keine öffentlichen Schießen sind, zu seiner Einübung zu benüzen. Dieser Paragraf hatte aber in­folge der Zeitereignisse eine bedeutende Einschränkung erfahren. Es wurde da­her am 26. April 1858 vom Schüzenmeister und Ausschuß eine Eingabe an daS Stadtschultheißenamt, bezw. Oberamt gerichtet, betreffend Anträge zur Vollziehung des Z 1 der Schießordnung. Aber es erfolgte von seiten des Oberamtseine so wenig entsprechende Entscheidung, daß Privatübungen nur einmal in der Woche, Mittwochs von 8 bis 12 Uhr, gestattet sein sollten." Die Gesellschaft recurrirte nun an die Kreisregierung, die ihrerseits keinen zureichenden polizeilichen Grund findey konnte, die Gesellschaft in der vom Oberamt verfügten Weise bei ihren Schießübungen zu beschränken, wornach die oberamtliche Verfügung vom 7. Mai außer Wirkung gesetzt wurde. Zur Eingabe weiterer Anträge vom Oberamt auf­gefordert erhielt die Gesellschaft am 5. März 1859 einen oberamtlichen Erlaß, in dem Erlaubnis erteilt wurde,daß jede Zeit dazu benützt werden dürfe mit folgenden Ausnahmen, zu welcher (!) nicht geschossen werden dürfe (schöner Satz!): 1) während der Dauer der öffentlichen Uebungen, 2) an Festtagen. 3) an Sonn­tagen bis '/< Stunde nach dem Nachmittagsgottesvienste, 4) an Feiertagen und Wochenkirchentagen während des Gottesdienstes vom zweiten Läuten bis '/< Stunde nach der Kirche. 5) vom Untergang der Sonne bis zu ihrem Aufgang, also so lange es nicht ganz tageshell ist." Da durch Punkt 3 die Privatübungen am Sonntag Morgen nicht erlaubt waren, so beschloß man bei den Schüzenmeistern in Stuttgart, Ulm und Ravensburg anzufragen, wie es dort in dieser Beziehung gehalten werde. Damit war diese Frage im wesentlichen zu Gunsten der Schüzen­gesellschaft erledigt.