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^s 103. Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw. SS. Zshrsavr.
Ecschnnt Dienst«,, Donnerst«, »n» S«mst«g. Die trinrückungsgesühr betriigt im Bezirk und nächster Urn- zebunq S Psft. di« .^eile, sonst 12 Ps§.
Samstag, Len 8. September 1894
Lbonnementspreis vierteljährlich in der Stadt SV Psg. «Md 20 Pf«, rrägerlohn, durch die Post bezöge» SU. 1. 1b, sonst t» ganz Württemberg Mk. 1. Sb.
^ Tagerneuigkeiten.
Wildbad, 6. Sept. Unser Militär-Verein „Königin Charlotte" feiert nach I5jährigem Bestehen «m Sonntag den 16. September d. I. seine Fahnenweihe. Nach dem aufgestellten Festprogramm verspricht die Festlichkeit einen schönen würdigen, unserer Badestadt angemessenen Verlauf zu nehmen. Es sind vorgesehen: für Sonntag den 16. Sept. morgens 7 Uhr Tagwache mit Böllerschüssen; 9 Uhr Festgottesdienst; 10 Uhr Frühschoppen-Conzert bei C. Weber z. Linde; 11 Uhr Fest-Conzert der Kur- ckapelle in der Trinkhalle; 12 Uhr Festessen im Hotel z. Ochsen; 2 Uhr Festzug durch die Stadt zum Fest- Platz, woselbst die Fahnenweihe in üblicher Weise vor sich geht und hierauf abends 8 Uhr Festball im -Hotel Post; ferner für Montag den 17. September morgens Spaziergänge in der Umgebung der Stadt und Frühschoppen in der Rennbach-Brauerei; Nachwittags: Ausflug mit Musik auf den Windhof. Nach den bis jetzt eingelaufenen Anmeldungen ist ein recht zahlreicher Besuch des Festes durch auswärtige Vereine zu erwarten, so daß sich an diesem Sonntag -gegen Ende der Badesaison noch einmal ein recht lebhafter Verkehr in unserer schönen Bäderstadt entwickeln wird. Die hiesige Einwohnerschaft wird nicht verfehlen, durch reiche Beflaggung, Dekoration und sonstiges Entgegenkommen, wie sie es in anerkennenswerter Weise bei ähnlichen Anlässen stets gethan hat, dazu beizutragen, unseren Festgästen den Aufenthalt hier so angenehm als möglich zu gestalten. _^ -
Stuttgart, 5. Sept. In den letzten Tagen sind laut „Sch. B." einige aus Stuttgart und Umgebung gebürtige Leute, die sich von der Fremdenlegion haben anwerben lasten, sich aber, als sie ihre Enttäuschung erfahren hatten, durch die Flucht ferneren iensten entzogen, in die Heimat zurückgekehrt, wie
darf bei Vaihingen a. E. weilte, bei einer Spazier» fahrt verunglückte, was seinen sofortigen Tod zur Folge hatte.
Vaihingen, 6. Sept. Oberhofkammerherr Freiherr v. Reischach verunglückte gestern nachmittag infolge eines Sturzes vom Wagen. Kurz darauf starb er. Zu dem Unglücksfall schreibt der „Merkur" noch folgendes: Freiherr v. Reischach stattete in Klein» glattbach einen Besuch ab und fuhr mit seinem Gefährt, das er selbst leitete, die Bahnhofstraße gegen Vaihingen zu, von da er nun in die Kleinglattbach» straße in Vaihingen einbog. In der Nähe des Be» zirkskrankenhauses kam ein Einspännerfuhrwerk ent« gegen, vor welchem das Sattelpferd, welches wie es scheint nicht so recht vertraut ist, scheute. Die Pferd» kamen in raschem Laus, infolgedessen Herr v. Reischach etwas ängstlich geworden zu sein schien, sodaß er die Zügel fallen ließ. Der auf dem Hinteren Bock sitzende Kutscher erfaßte nun schnell die Zügel; in diesem Augenblick habe sich v. Reischach, sei es nun infolge eines Stoßes des Wagens oder im Anfall von Schwindel, auf die Seite geneigt und sei kopfüber vom Wagen auf die Straße gestürzt. Ein Blutstrom quoll sofort aus Mund und Nase. v. Reischach wurde sogleich in das Bezirkskrankenhaus gebracht, wo er nach einigen Minuten seinen Geist aufgab.
N Tübingen. In Dettenhausen hat am 4. d. M. der Steinhauer Hirth den Steinbruch- besitzer Schmid an der Wirtschaft zur alten Post die steile Steintreppe herabgeworfen. Schmid brach das Genick und war sofort tot. Hirth ist verhaftet, er hat sich zu der unseligen That in Folge Kon» kurrenzneid bei Vergebung einer Lieferung Hinreißen lasten.
Reutlingen, 4. Sept. Ueber die Ent» stehung des Brandes am Samstag Abend verlautet
dieselben berichten, stellen die Deutschen und namentlich auch Süddeutsche immer noch das bedeutendste Kontingent bei dieser Fremdenlegion, zu welcher sie von Werbern durch glänzende Verheißungen und Avancierungen verlockt werden. Die Verheißungen sind eitel Dunst, der Sold ein minimaler und die Behandlung eine schmähliche. Namentlich für Deutsche sei jede Hoffnung auf Avancement ausgeschlossen.
Stuttgart, 6. Sept. Die Küfergehilfen hielten gestern Abend entsprechend dem am Samstag gefaßten Beschluß in der Tivolibrauerei eine öffentliche Versammlung, in welcher man zu den bekannten Vergleichsvorschlägen der Meister endgiltig Stellung nahm. Die Versammlung war von etwa 200 Gehilfen besucht. Nach den mit großer Mehrheit gefaßten Beschlüssen fordern dieselben: 1. für den Sommer eine Arbeitszeit von 6 bis 7 Uhr, für den Winter eine solche von 7 bis 7 Uhr, je mit 2stündiger Pause; 2. einen Mindestlohn von 5 bei den Küfermeistern und einen solchen von 20 ^ bei den Weinhändlern; 3. eine Vergütung von 35 ^ für die Ueberzeitstunde an Wochentagen und eine solche von 40 für die Arbeitsstunde an Sonnlagen. Diese Forderungen decken sich bis auf diejenige betreffend die Vergütung für die Ueberzeitarbeit an Wochentagen mit den Vorschlägen der Meister, welch letztere bekanntlich für die Ueberzeitarbeit an Wochentagen nur ein Drittteil des Wochenlohnes bewilligen wollen. Zeigen sich die Meister auch in diesem Punkte den Forderungen der Gehilfen nicht geneigt, so wird ohne Zweifel der Streik erklärt werden. Eine weitere demnächstige öffentliche Küferversammlung wird darüber zu befinden haben.
Stuttgart, 6. Sept. Gestern abend kam die Kunde an, daß der Obersthosmeister a. D. Freiherr von Reischach, der auf seinem Gute Nuß-
^ ^ Aus der Geschichte der
Calwer Schühengesellschgfi.
Zum Jubiläum ihres hundertjährigen Bestehens.
II.
Der Landtag hatte 1793 von der geforderten Aushebung von 4000 Mann ^regulären Truppen nur 2000 bewilligt. Um so geneigter waren die Landslände, «uf das Projekt einer Landmiliz einzugehen, die nur zur Selbstverteidigung des Landes dienen sollte. Dieser Gedanke wurde durch das herzogliche Generalrescript vom 10. Februar 1794 verwirklicht. Alan griff damit auf die alte Einrichtung der Landesdefension zurück, wenn auch in etwas anderer Weise. Es wurde ein Stabsoffizier in die Oberämter ausgeschickt, um die Leute über die Beschaffenheit lind den Zweck einer Landmiliz zu belehren, ihnen ihre Vorurteile dagegen zu benehmen, und der jungen ledigen Mannschaft Lust dazu einzuflößen.
Die Wirkung dieser Maßregel sollte die neu gegründete freiwillige Calwer Schützengesellschaft nur zu bald verspüren. Im städtischen Archiv liegen mehrere Bündel Rechnungen der Calwer Schützengesellschaft von 1794—1803. Schon dieser Umstand beweist, und aus den einleitenden Worten der ersten Jahresrechnung geht es noch deutlicher hervor, daß von keiner freiwilligen Schützengesellschaft die Rede sein kann, mit andern Worten, daß die freiwillige Schützen- Gesellschaft infolge des Generalrescripts vom 10. Februar zunächst wieder auf den ulten Fuß der pflichtmäßigen Schützengesellschaften gesetzt worden sein muß. Nun findet sich in jenem Protokollbuch der alten 1755 erloschenen Schützengesellschaft «in Nachtrag, der diese Wandlung in erwünschter Weise aufklärt. Es heißt da: "Calw, ^etnm den 8. Mai 1794. Vor Gericht. Die beede neuerwählte Schützen- «neister erscheinen vor Oberamt und bringen vor:
1) Wenn das Schießen nach der Scheibe nach der gnädigsten Intention (des Generalrescripts) und nach der vorhin bekannten Ordnung so wie es ehemals (d. h. zur Zeit der alten Schützengesellschaften) gebräuchlich gewesen, eingerichtet werden solle, so sey notwendig, daß das Schießhaus gänzlich geleert und alle bisher vermietet gewesenen Gemächer von den Beständern ausgeräumt würden.
2) Da bisher noch wenig Schüzen sich eingefunden, so wäre der Bürgerschaft bekannt zu machen, daß sämmtliche verheurathete Burger bis ins 50. Jahr sich bey der Scheibe einfinden und ihr Doppel
Leggelv) wie ehemals gewöhnlich, erlegen sollen: und damit sie von dem eigentlichen Zweck des Instituts bester belehret würden, so wäre ihnen
3) zu sagen, daß das Scheiben Schießen nicht nur zum Zeitvertreib und um sich einen guten Tag durch Spiel und Wein zu machen, sondern zur Hebung im Schießen und zur Vertreibung des Feindes von den Gränzen des Vaterlandes angestellt sey.
Diesem Ansinnen wurde in allen wesentlichen Punkten entsprochen. Wenn man aus Punkt 2 schließen wollte, daß die Begeisterung der Bürgerschaft für die neue freiwillige Gesellschaft doch keine gar große oder nachhaltige gewesen sei, so wäre das ein Irrtum. Denn zwischen der Gründung der freiwilligen Gesellschaft und diesem Antrag liegt eben die Einführung der Landmiliz, durch die zu einem Zwang wurde, was vorher freier Entschluß gewesen war, und noch ein weitere- Generalrescript vom 23. April 1794, durch das „huldreichst" verordnet wurde, daß die ehemalige Freischießen nach dem alten Fuß wieder gnädigst gestattet seyen und die von Herrschaft- und Commuwwegen ehemals damit verknüpft gewesen« sogenannte Vortheil-Gelder wieder abgegeben werden sollen." Damit war der neuen Gründung der Reiz der Freiwilligkeit abgestreift und die Schützengesellschaft wieder unter obrigkeitliche Aufsicht gestellt, und das mochte viele, die anfänglich mitzuthun geneigt waren, abschrecken. Dadurch sahen sich die Schützenmeister zu jenem Schritt genötigt, die Hilfe des Oberamts anzugehen, der ihnen gewiß sauer