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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw
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Erscheint Di - nSI» g , Donn-ril-g und S - mStag. Die Einrückungsgebühr beträgt tuc Bezirk und nächster Umgebung S Psg. die Zeile, sonst lL Psg.
Dienstag, den 6. Jebrnar 1894
Abonnementspreis vierteljährlich in der Stadt SO Pt-, «»h SO Pfg. Trägerlohn. durch die Post bezogen Mk. 1. 1k, sonst i» ganz Württemberg Mt. 1. 35.
Amtliche Nekanatmachvttge«.
W i l d b a d.
Anmeldungen für das K. Kandes- dadspital Katljarinenftift.
In dem K. Landesbadspital Katharinenstift in Wildbad kann an bedürftige Kranke von Ivürttembergischer Staatsangehörigkeit auf vorschriftsmäßiges Ansuchen, soweit die verfügbaren Mittel und Einrichtungen zureichen, gewährt werden:
1) freies Bad mit unentgeltlicher Aufnahme und Verpflegung in dem Katharinenstift,
2) freies Bad ohne unentgeltliche Aufnahme in das Katharinenstift,
a. mit einem Gratial von 18
b. ohne Gratial.
8) Aufnahme in das Katharinenstift gegen Entschädigung.
Diese kann sowohl Sachen, die in den Genuß von Ziff. 2 eingesetzt sind, als auch anderen bedürftigen Kranken bewilligt werden, deren Leiden die Unterbringung in dem Katharinenstift besonders wünschenswert macht. Die Entschädigung beträgt für den Verpflegungstag 2 ^ 50 und, sofern nicht Freibäder ver- willigt sind, für jedes Bad 50 Hiefür ist auf die ganze Badezeit (bei Männern 24, bei Frauen 28 Tage) vor dem Eintritt Vorausbezahlung oder Sicherheit zu leisten. Ausgeschlossen von obigen Vergünstigungen sind:
a. Personen, welche mit ansteckenden Krankheiten behaftet sind,
d. solche, die an Krankheiten leiden, zu deren Linderung Badekuren erfahrungsgemäß nicht beitragen, vor Allem also mit fieberhaften oder Komsumptionskrankheiten, hochgradigen organischen Herzleiden, chronischen Hautausschlägen u, a. Behaftete,
o. solche Kranke, für deren Leiden eine mehrmalige Benützung des Landesbades einen günstigen Erfolg nicht gehabt hat.
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Die Einsetzung in die bezeichnet«» Vergünstigungen kann nur erlangt werden auf Grund Von Gesuchen» welche unter genauer Beachtung nachstehender Bestimmungen durch Vermittlung der Kgl. Oberämter spätestens bis zum 10. März ds. Js. bei der Kgl. Badverwaltung Wildbad einzureichen sind. Dabei wird vor allem aufmerksam gemacht, daß nur solche Gesuche in Behandlung genommen werden können, welche von den Kgl. Oberämtern übergeben werden. Zur Vermeidung von Weiterungen werden diese ersucht, die Vorlagen hinsichtlich ihrer Vorschriftsmäßigkeit zu prüfen und zu begutachten.
Im Uebrigen ist hinsichtlich der Gesuche folgendes bestimmt:
1) sie sind zu belegen mit einem gemeinderätlichen, oberamtlich beglaubigten Zeugnisse, welches zu enthalten hat:
a. den vollständigen Namen und Wohnort, das Alter und Gewerbe des Bittstellers,
b. dessen Prädikat, erstandene Strafen, Vermögens- und Erwerbsverhältnisse, namentlich auch Auskunft darüber, ob der Kranke eine Unfallrente bezieht, oder ob von einer Berufsgenossenschaft, Krankenkasse re. die Kosten der Badekur ganz oder teilweise getragen werden.
o. eine Nachweisung darüber, daß die zur Unterstützung verpflichteten Gemeinde- und Stiftungskassen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht oder nicht vollständig unterstützen können,
ä. die Erklärung, daß die Armenbehörde oder eine andere zahlungsfähige Behörde oder Privatperson Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht von dem Katharinenstift bezahlt werden, z. B. für Her- und Heimreise, für längeren Aufenthalt, für Sterbefall u.s.w.
Da diese gemeinderätlichen Zeugnisse sehr häufig nicht vorschriftsmäßig ausgestellt werden und deshalb zur Ergänzung — oft wiederholt — zurückgeschickt werden mußten, so hat die
Kgl. Badverwaltung ein Formular für die ge- meinderätlichen Zeugnisse ausgefertigt, welches aus der Druckerei des Calwer Wochenbl. bezogen werden kann.
2) Dem Gesuch ist ferner beizulegen ein eingehender ärztlicher Krankenbericht. Dieser muß von einem approbierten Arzte, oder einem höheren Wundarzte ausgestellt und unterzeichnet sein und darf dem Kranken oder dessen Angehörigen nicht offen übergeben werden, sondern ist den Gemeindebehörden stets verschlossen zuzustellen.
Der Krankenbericht hat namentlich a. über Entstehung und Verlauf der vorliegenden Erkrankung, sowie über die seitherige Behandlung und den gegenwärtigen Zustand die zur richtigen Beurteilung des Falles nötigen Einzelheiten alle genau zu enthalten,
(Verweisung auf in früheren Jahren eingeschickte Zeugnisse ist nicht zulässig),
1>. darüber Auskunft zu geben ab nach Ansicht des Arztes eine Badekur in Wildbav indiziert und ob durch eine solche die Herstellung des Kranken oder eine wesentliche Linderung mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, e. sich bestimmt darüber auszusprechen, ob und inwieweit vermöge seines körperlichen Zustandes der Bittsteller imstande ist, sich selbst Hilfe zu leisten, namentlich ob er gehen kann oder ob er gefahren und getragen werden muß.
Die Bittsteller haben die nach vorausgegangener höherer Entschließung erfolgende Einberufung durch die K. Badverwaltung z» Hause abznwarten. Wer sich früher in Wildbad einfinden würde, könnte nur gegen Bezahlung der Taxe die Bäder gebrauchen und hätte in Ermanglung der erforderlichen Mittel zum Aufenthalte in Wildbad die Zurücklieferung in die Heimat zu gewärtigen.
Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die fernere Gestaltung des Aufenthalts der einzelnen Kranken in dem Katharinenstift ganz davon abhängt, ob die in den Zeugnissen angegebenen Verhältnisse nach dem Eintritt der Kranken mit dem
^ KUtllöl Olt. Nachdruck verboten. I
Vaterlandsverrat.
Novelle von Lothar Brenkendorf.
(Fortsetzung.)
Kurz vor Mitternacht wurde abermals der Schlüssel in der Wohnungsthür -gedreht. Diesmal war es Gottfried Harmening, der keuchend und hustend nach Hause zurückkehrte. Da die Thür zum Wohnzimmer nicht vollständig geschloffen war, lugte er behutsam durch die schmale Spalte, und erst, als er sah, daß sein Sohn sich nicht in dem erleuchteten Gemache befand, trat er ein.
»Er ist schon zu Bett gegangen," murmelte er. »Um so bester! Dann kann ich wenigstens noch in Gemächlichkeit meine Abendzeitung lesen."
Er zog das Blatt aus der Tasche; aber in dem Augenblick, da er sich niederlassen wollte, gewahrte er die Aktenmappe auf dem Schreibtische.
»Es muß nichts sonderlich Wichtiges darin sein, da er es nicht einmal für notwendig gehalten hat, sie zu verschließen," dachte er. »ES würde keinen Wert für Ludolf haben, und dann bin ich heut« auch so müde — so müde!'
Er gähnte und begann zu lesen; aber irgend eine geheimnisvolle Macht zog seinen Blick doch immer wieder zu dem Schreibtisch hinüber. Als muffe er wider seinen Willen Einern unsichtbaren Gebieter gehorchen stand er nach Verlauf von wenig Minuten auf und näherte sich dem Platz, auf dem die Mappe lag. Lauschend zauderte er noch, sie zu öffnen; aber die tiefe Stille ringsumher machte Hm Mut.
»Disposition für den Aufmarsch an der französischen Grenze," las er halblaut, und dann, indem er weiter blätterte: »Kriegsverpflegungsetat', .Feldgeräteetat", — hum, wenn ich nur wüßte, ob er etwas davon gebrauchen kann! Der arme Junge! — Er war in den letzten Taxen so niedergeschlagen. Vielleicht würde ich ihm eine große Freude damit machen. Und was Günther hier so offen liegen ließ, werden gewiß keine Staatsgeheimnisse sein."
Nur eine kurze Spanne unentschlossenen Schwankens noch; dann machte sich Gottfried Harmening trotz der späten Stunde noch einmal zum Aus-ehen bereit. Die Aktenmappe zwar lag auf ihrem vorigen Platze, als er das Zimmer verließ, aber auf der Brust des alten Mannes machte sich unter dem fest zugeknöpften Überzieher eine Wölbung bemerkbar, die nicht ganz natürlich schien. Ohne zu ahnen, wie unnötig eine solche Vorsicht war, schlich er auf den Zehen hinaus, um dann mit langen Schritten in der nächtlichen Dunkelheit zu verschwinden.
Er hätte nicht lange mehr zögern dürfen, denn es waren kaum fünf Minuten seit seiner Entfernung vergangen, als Günther von der anderen Seite her auf dar Haus zukam. Er war zum Tode erschöpft und zum Tode traurig, denn er hatte, wie es ja von vornherein zu erwarten gewesen war, die Spur der Verlorenen nicht gefunden/ und er kehrte mit der niederdrückerden Gewißheit heim, daß nur ein« wenig wahrscheinliche Änderung ihres eigenen Willens oder das abermalige Walten eines glücklichen Zufalls ihm jetzt noch dazu verhelfen konnten, sie wieder» zusehen.
In seiner gegenwärtigen Gemütsverfassung dachte er natürlich nicht mehr an die Arbeit, die er während der Nacht hatte vornehmen wollen. Es handelte sich um mehrere Auszüge, die schon in den nächsten Tagen dem Minister vorgelegt werde«