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Amts- und AnzeigeblatL für den Bezirk (Lalw.

69. Jahrgang.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und SainStag. Die EinruckungSgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung S Pfg. die Zeile, sonst 12 Pfg.

Dienstag, den 23. Zanuar 1894.

AbonnementspreiS vierteljährlich in der Stadt SV Pfg. u«L

.. - . - - ^

So Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. 1b, ganz Württemberg Mk. 1..

Amtliche Bekanntmachungen.

Calw.

Amtsschadens-Urnlage 1893/94.

Der auf 27 500 ^ sich belaufende Amtsschaden für die Zeit vom 1. April 1893/94 verteilt sich auf die nachstehend ersichtliche Weise.

Hienach ist die Unterausteilung, wie auch die Gemeindeschadensumlage innerhalb der Gemeinden vorschriftsmäßig zu besorgen, auch darauf zu achten, 4> die Schuldigkeiten rechtzeitig eingezogen werden.

Calw, den 19. Jan. 1894.

K. Oberamt.

Lang.

Gemeinden

Calw

6139

^ 92

Agenbach

379

84

Aichhalden

315

06

Altbulach

415

90

Altburg

548

94

Althengstett

1116

48

Bergorte

840

62

Breitenberg

413

15

Dachtel

451

75

Deckenpfronn

1188

32

Dennjächt

104

66

Omberg

218

19

Ernstmühl

64

02

Gechingen

1383

94

Hirsau

1116

67

Holzbronn

291

32

Hornberg

239

63

Liebelsberg

377

95

Liebenzell

969

99

Martinsmoos

326

06

Monakam

252

20

Möttlingen

537

93

Neubulach

354

56

Neuhengstett

220

65

Neuweiler

521

03

Oberhaugstett

375

52

Oberkollbach

205

55

Oberkollwangen

340

60

Oberreichenbach

439

76

Ostelsheim

773

24

Ottenbronn

243

59

Röthenbach

284

66

Schmieh

287

03

Simmozheim

867

38

Sommenhardt

399

01

-Speßhardt

317

21

Stammheim

1816

12

Teinach

546

40

Unterhaugstett

245

66

Unterreichenbach

402

81

Würzbach

671

51

Zavelstein

191

91

Zwerenberg

303

26

27500 ^ ^

Bekanntmachung.

Schultheiß Kepler von Röthenbach ist am -18. d. Mts. in sein Amt eingesetzt worden.

Calw, den 19. Januar 1894.

K. Oberamt. Lang.

Bekanntmachung der K. Landgestütskommis­sion, betreffend die Patentierung der Privat­beschälhengste für die Deckperiode 1884.

In Gemäßheit der Beschälordnung vom' 25. Dezember 1875 Z 12 ff. findet die Patentierung der­jenigen im Besitze von Privaten befindlichen Hengste, welche von ihren Besitzern während der Deckperiode 1894 zum Beschälbetrieb verwendet werden wollen, zur nachbezeichneten Zeit in folgenden Orten statt: in Laupheim am 8. Februar d. I., vormittags

11 Uhr,

in Aulendorf am 9. Februar d. I., mittags

12 Uhr,

inGeislingen am 10. Februar d. I. vormittags

11 Uhr.

Diejenigen Hengstbesitzer, welche Patente für die Deckperiode 1894 zu erlangen wünschen, werden aufgefordert, ihre Hengste in einem der oben genann­ten Orte zu der bezeichnet«» Zeit der Patentierungs­kommission vorzuführen.

Für die Patentierung von Hengsten aus dem Neckar-, Schwarzwald- und Jagstkreis wird besonderer Termin für den Fall anberaumt, daß bis

Dienstag den 3V. Januar d. I. Patentierungsanmelvungen bei dem Sekretariat der Landgestütskommission, Stuttgart, Dorotheenstraße 1, einlaufen sollten.

Die Erteilung des Patents setzt voraus, daß der Hengst, für welchen das Patent gelten soll, nicht unter drei Jahren alt, vollkommen entwickelt ist, keine erheblichen Gebrechen und Formfehler hat und ver­möge seines Körperbaus, seiner Knochenstärke und seines Ganges zur Erzeugung brauchbarer Pferde als geeignet erscheint, sowie daß der um das Patent Nach­suchende in den Orten, wo er das Beschälgewerbe be­treiben will, ein Beschällokal mit einer den Anblick des Beschälbetriebes abwehrenden Umfassung besitzt.

Der Patentbewerber hat der Patentierungs­kommission ein obrigkeitliches Zeugnis über das Zu­treffen der in Betreff des Beschällokals gemachten Voraussetzung, sowie, wenn der Hengst schon im Jahr 1893 patentiert war, die Patent-Urkunde des Jahres 1893 vorzulegen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die für ausgezeichnete Privatzuchthengste bestimmten Staatsprämien nur solchen Hengstbesitzern zuerkannt werden können, welche ihre Hengste der Patentierungs­kommission an den oben bezeichneten Zeiten und Orten behufs einer vorläufigen Auswahl vorführen werden.

Stuttgart, den 19. Januar 1894.

K. Landgestütskommission.

In Vertretung:

Schittenhelm.

Deutsches Reich.

Berlin, 19. Jan. (Deutscher Reichs­tag.) Fortsetzung der erstenLesung der Weinsteuer. Am Bundesratstisch sitzen v. Posadowsky, v. Mitt­nacht, Riedel. Vor spärlich besetztem Haus beginnt die Debatte der elsässische Abgeordnete Freiherr Zorn ^v. Bulach, Präsioent des Landwirtschaftsrats (Ho­spitant der Ddsch-Kons.) Redner spricht gegen die Vorlage, da der Wein in Elsaß-Lothringen und Süd­deutschland kein Genußmittel, sondern ein Nahrungs­mittel sei. Der schon genug belastete Winzerstand werde durch die Weinsteuer noch mehr bedrückt und durch die fast unannehmbaren Kontrollvorschriften be­unruhigt werden. Die Vorlage sei eben am grünen Tisch ausgearbeitet und trage den praktischen Ver­

hältnissen zu wenig Rechnung. Statt einer Kunst» weinsteuer empfehle er lieber eine Rosinensteuer. Fa» brikant Koepp-Wiesbaden (fr. Vereinigung) stellt die schwierige Lage des Weinbau's dar. Die Wein» bauer verlangten trotz des Notstandes keine Liebes­gaben, aber wünschten wenigstens von den neuen Steuern verschont zu werden. Er bittet daher um Ablehnung der Vorlage. Der Direktor des Reichs­schatzamts Aschenborn bestreitet, daß die Wein­steuer die Winzer treffen werde; nur 45 Prozent deS jetzigen Konsums würden der Steuer verfallen, da­her sei ein Rückgang des Consums nicht zu befürchten. Oberregierungsrat Gamp (Reichsp.) stimmt für die Vorlage. Er würde es nicht thun, wenn man ihm beweisen könnte, daß die Steuer den Winzer treffen werde. Pfarrer Simonis (Elsässer), führt aus, die Regierung unterschätze die soziale Tragweite der Vor­lage. Da schon die Handelsverträge den reichslän­dischen Weinbau schwer geschädigt hätten, lehne er rundweg die Vorlage ab. Die Beratung wird auf morgen 1 Uhr vertagt.

Berlin, 20. Jan. (Deutscher Reichs­tag.) Fortsetzung der ersten Lesung der Weinsteuer­vorlage. Vor Beginn der Debatte wird durch Zuruf in die Kommission für Arbeiterstatistik gewählt: Kro- patschek (kons.), Letocha (Centr.), Merbach (freik.) Siegle (nat.-lib.), Hitze (Centrum), Schmidt (freist Volkspartei), Molkenbuhr (Soz.) Rechtsanwalt P a y er- Stuttgart (südd. Volkspar.) polemisirt sehr scharf gegen die Vorlage, die er einen unbedachten Gesetz­entwurf nennt. Wenn einigermaßen Fühlung zwischen den verbündeten Regierungen und dem Volke bestände, hätte die Vorlage gar nicht eingebracht werden können. Er hofft deshalb, sie werde ohne Beratung im Ple­num abgelehnt werden und spricht den Wunsch aus, daß man sofort die zweite Lesung vornehmen möge, um die Weininteressenten von der Beunruhigung zu befreien. Redner weist darauf hin, daß der süddeutsche Weinbauer der verschuldetste in der ganzen deutschen Landwirtschaft sei und es hinsichtlich der Verschuldung mit den ostpreußischen Grundbesitzern aufnehmen könne. (Heiterkeit.) Trotz der Beteuerung, daß die Vorlage keine Luxussteuer sei, treffe sie sehr fühlbar den Winzer. Der Winzer mache deshalb aber doch keine so unerhörte Agitation wie die Agrarier; dann möge man ihn in Ruhe lassen und mit neuen Steuern verschonen. Die Ueberstimmung der süddeutschen Staaten im Bundesrat in betreff der Weinsteuer be» deute eine Vergewaltigung und sei nicht geeignet, das Band der deutschen Einheit fester zu knüpfen. Miguel möge sich an die Worte erinnern, die er 1878 in Kaiserslautern gesprochen habe:Mein Herz gehört der Pfalz!" Württemberg. Ministerpräsident v. Mitt» nacht verteidigt als Antwort für den Vorredner die Einbringung der Vorlage durch die Regierungen. Ein Neservatrecht Württembergs komme hierbei allerdings nicht in Frage, aber die württembergische Regierung habe sich in anbetracht des Notstandes der Winzer genötigt gesehen, sich gegen die vorliegende Wein» steuer zu erklären. (Lebhafte Bewegung stürmische Bravorufe auf der Linken.) Blankenhorn (ntl.) spricht sich gegen die Vorlage in ihrer jetzigen Form aus, doch werde er event. einer Kunst- und Schaum­weinsteuer zustimmen. Hirsche! (d. R.-P.) glaubt.