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Amts- und AnzeigeblatL für den Bezirk (Lalw.
69. Jahrgang.
Erscheint Dienstag, Donnerstag und SainStag. Die EinruckungSgebühr beträgt im Bezirk und nächster Umgebung S Pfg. die Zeile, sonst 12 Pfg.
Dienstag, den 23. Zanuar 1894.
AbonnementspreiS vierteljährlich in der Stadt SV Pfg. u«L
.. - . - — - ^
So Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. 1b, ganz Württemberg Mk. 1. 3Ü.
Amtliche Bekanntmachungen.
Calw.
Amtsschadens-Urnlage 1893/94.
Der auf 27 500 ^ sich belaufende Amtsschaden für die Zeit vom 1. April 1893/94 verteilt sich auf die nachstehend ersichtliche Weise.
Hienach ist die Unterausteilung, wie auch die Gemeindeschadensumlage innerhalb der Gemeinden vorschriftsmäßig zu besorgen, auch darauf zu achten, 4>aß die Schuldigkeiten rechtzeitig eingezogen werden.
Calw, den 19. Jan. 1894.
K. Oberamt.
Lang.
Gemeinden
Calw
6139
^ 92
Agenbach
379
„
84
Aichhalden
315
„
06
Altbulach
415
„
90
Altburg
548
„
94
Althengstett
1116
„
48
Bergorte
840
„
62
Breitenberg
413
„
15
Dachtel
451
75
Deckenpfronn
1188
32
Dennjächt
104
66
Omberg
218
19
Ernstmühl
64
02
Gechingen
1383
94
Hirsau
1116
„
67
Holzbronn
291
„
32
Hornberg
239
63
Liebelsberg
377
„
95
Liebenzell
969
„
99
Martinsmoos
326
06
Monakam
252
20
Möttlingen
537
93
Neubulach
354
56
Neuhengstett
220
65
Neuweiler
521
03
Oberhaugstett
375
52
Oberkollbach
205
55
Oberkollwangen
340
„
60
Oberreichenbach
439
„
76
Ostelsheim
773
24
Ottenbronn
243
59
Röthenbach
284
66
Schmieh
287
03
Simmozheim
867
38
Sommenhardt
399
01
-Speßhardt
317
21
Stammheim
1816
12
Teinach
546
40
Unterhaugstett
245
66
Unterreichenbach
402
81
Würzbach
671
51
Zavelstein
191
91
Zwerenberg
303
„
26
27500 ^ ^
Bekanntmachung.
Schultheiß Kepler von Röthenbach ist am -18. d. Mts. in sein Amt eingesetzt worden.
Calw, den 19. Januar 1894.
K. Oberamt. Lang.
Bekanntmachung der K. Landgestütskommission, betreffend die Patentierung der Privatbeschälhengste für die Deckperiode 1884.
In Gemäßheit der Beschälordnung vom' 25. Dezember 1875 Z 12 ff. findet die Patentierung derjenigen im Besitze von Privaten befindlichen Hengste, welche von ihren Besitzern während der Deckperiode 1894 zum Beschälbetrieb verwendet werden wollen, zur nachbezeichneten Zeit in folgenden Orten statt: in Laupheim am 8. Februar d. I., vormittags
11 Uhr,
in Aulendorf am 9. Februar d. I., mittags
12 Uhr,
inGeislingen am 10. Februar d. I. vormittags
11 Uhr.
Diejenigen Hengstbesitzer, welche Patente für die Deckperiode 1894 zu erlangen wünschen, werden aufgefordert, ihre Hengste in einem der oben genannten Orte zu der bezeichnet«» Zeit der Patentierungskommission vorzuführen.
Für die Patentierung von Hengsten aus dem Neckar-, Schwarzwald- und Jagstkreis wird besonderer Termin für den Fall anberaumt, daß bis
Dienstag den 3V. Januar d. I. Patentierungsanmelvungen bei dem Sekretariat der Landgestütskommission, Stuttgart, Dorotheenstraße 1, einlaufen sollten.
Die Erteilung des Patents setzt voraus, daß der Hengst, für welchen das Patent gelten soll, nicht unter drei Jahren alt, vollkommen entwickelt ist, keine erheblichen Gebrechen und Formfehler hat und vermöge seines Körperbaus, seiner Knochenstärke und seines Ganges zur Erzeugung brauchbarer Pferde als geeignet erscheint, sowie daß der um das Patent Nachsuchende in den Orten, wo er das Beschälgewerbe betreiben will, ein Beschällokal mit einer den Anblick des Beschälbetriebes abwehrenden Umfassung besitzt.
Der Patentbewerber hat der Patentierungskommission ein obrigkeitliches Zeugnis über das Zutreffen der in Betreff des Beschällokals gemachten Voraussetzung, sowie, wenn der Hengst schon im Jahr 1893 patentiert war, die Patent-Urkunde des Jahres 1893 vorzulegen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die für ausgezeichnete Privatzuchthengste bestimmten Staatsprämien nur solchen Hengstbesitzern zuerkannt werden können, welche ihre Hengste der Patentierungskommission an den oben bezeichneten Zeiten und Orten behufs einer vorläufigen Auswahl vorführen werden.
Stuttgart, den 19. Januar 1894.
K. Landgestütskommission.
In Vertretung:
Schittenhelm.
Deutsches Reich.
Berlin, 19. Jan. (Deutscher Reichstag.) Fortsetzung der erstenLesung der Weinsteuer. Am Bundesratstisch sitzen v. Posadowsky, v. Mittnacht, Riedel. Vor spärlich besetztem Haus beginnt die Debatte der elsässische Abgeordnete Freiherr Zorn ^v. Bulach, Präsioent des Landwirtschaftsrats (Hospitant der Ddsch-Kons.) Redner spricht gegen die Vorlage, da der Wein in Elsaß-Lothringen und Süddeutschland kein Genußmittel, sondern ein Nahrungsmittel sei. Der schon genug belastete Winzerstand werde durch die Weinsteuer noch mehr bedrückt und durch die fast unannehmbaren Kontrollvorschriften beunruhigt werden. Die Vorlage sei eben am grünen Tisch ausgearbeitet und trage den praktischen Ver
hältnissen zu wenig Rechnung. Statt einer Kunst» weinsteuer empfehle er lieber eine Rosinensteuer. Fa» brikant Koepp-Wiesbaden (fr. Vereinigung) stellt die schwierige Lage des Weinbau's dar. Die Wein» bauer verlangten trotz des Notstandes keine Liebesgaben, aber wünschten wenigstens von den neuen Steuern verschont zu werden. Er bittet daher um Ablehnung der Vorlage. Der Direktor des Reichsschatzamts Aschenborn bestreitet, daß die Weinsteuer die Winzer treffen werde; nur 45 Prozent deS jetzigen Konsums würden der Steuer verfallen, daher sei ein Rückgang des Consums nicht zu befürchten. Oberregierungsrat Gamp (Reichsp.) stimmt für die Vorlage. Er würde es nicht thun, wenn man ihm beweisen könnte, daß die Steuer den Winzer treffen werde. Pfarrer Simonis (Elsässer), führt aus, die Regierung unterschätze die soziale Tragweite der Vorlage. Da schon die Handelsverträge den reichsländischen Weinbau schwer geschädigt hätten, lehne er rundweg die Vorlage ab. Die Beratung wird auf morgen 1 Uhr vertagt.
Berlin, 20. Jan. (Deutscher Reichstag.) Fortsetzung der ersten Lesung der Weinsteuervorlage. Vor Beginn der Debatte wird durch Zuruf in die Kommission für Arbeiterstatistik gewählt: Kro- patschek (kons.), Letocha (Centr.), Merbach (freik.) Siegle (nat.-lib.), Hitze (Centrum), Schmidt (freist Volkspartei), Molkenbuhr (Soz.) Rechtsanwalt P a y er- Stuttgart (südd. Volkspar.) polemisirt sehr scharf gegen die Vorlage, die er einen unbedachten Gesetzentwurf nennt. Wenn einigermaßen Fühlung zwischen den verbündeten Regierungen und dem Volke bestände, hätte die Vorlage gar nicht eingebracht werden können. Er hofft deshalb, sie werde ohne Beratung im Plenum abgelehnt werden und spricht den Wunsch aus, daß man sofort die zweite Lesung vornehmen möge, um die Weininteressenten von der Beunruhigung zu befreien. Redner weist darauf hin, daß der süddeutsche Weinbauer der verschuldetste in der ganzen deutschen Landwirtschaft sei und es hinsichtlich der Verschuldung mit den ostpreußischen Grundbesitzern aufnehmen könne. (Heiterkeit.) Trotz der Beteuerung, daß die Vorlage keine Luxussteuer sei, treffe sie sehr fühlbar den Winzer. Der Winzer mache deshalb aber doch keine so unerhörte Agitation wie die Agrarier; dann möge man ihn in Ruhe lassen und mit neuen Steuern verschonen. Die Ueberstimmung der süddeutschen Staaten im Bundesrat in betreff der Weinsteuer be» deute eine Vergewaltigung und sei nicht geeignet, das Band der deutschen Einheit fester zu knüpfen. Miguel möge sich an die Worte erinnern, die er 1878 in Kaiserslautern gesprochen habe: „Mein Herz gehört der Pfalz!" Württemberg. Ministerpräsident v. Mitt» nacht verteidigt als Antwort für den Vorredner die Einbringung der Vorlage durch die Regierungen. Ein Neservatrecht Württembergs komme hierbei allerdings nicht in Frage, aber die württembergische Regierung habe sich in anbetracht des Notstandes der Winzer genötigt gesehen, sich gegen die vorliegende Wein» steuer zu erklären. (Lebhafte Bewegung — stürmische Bravorufe auf der Linken.) Blankenhorn (ntl.) spricht sich gegen die Vorlage in ihrer jetzigen Form aus, doch werde er event. einer Kunst- und Schaumweinsteuer zustimmen. Hirsche! (d. R.-P.) glaubt.