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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw.

Erscheint Dien » t« g, Donnerttag und SamStag. Die EinrüekungSgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung S Pfg. die Zeile, s»nst 12 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Dienstag, Len 19. Dezember 1893.

LbonnementSpreit TrLgerlohn, durch die Württemberg Mk. 1..

68. Iahrzas-.

oft bezogen Mk. 1. 1b, ^»nst t»

Calw.

An die Orts-Vorsteher, betr. die Ausstellung der Wandergewerbe- schcine für das Jahr 18S3.

Die Ortsvorsteher erhalten unter Hinweis auf H 64 der Minist.-Verf. betr. den Vollzug der Ge­werbeordnung für das deutsche Reich vom 9. Novem­ber 1883 (Reg.-Bl. S. 234 fg.) den Auftrag, nach voraufgegangener öffentlicher Aufforderung über sämt­liche Personen ihrer Gemeinde, welche für das Jahr 1894 oberamtliche Wandergewerbescheine wünschen und im Besitze eines gültigen Wandergewerbescheines für das Jahr 1893 sind, ein tabellarisches Verzeichnis mit den Rubriken: 1. fortlaufende Nummer, 2. Vor­name und Zuname des Hausierenden, 3. Staats­angehörigkeit, 4. Erwerbsgrund der Staatsangehörig­keit, 5. Militärverhältmsse, 6. Bezeichnung der Hausier­waren, 7. Bemerkungen, insbesondere Nummer des Wandergewerbescheines von 1893 anzufertigen und am Schluffe desselben zu beurkunden, daß seit Aus­stellung des früheren Zeugnisses keine Aenderung der in Betracht kommenden tatsächlichen Verhältnisse bei den einzelnen Gesuchstellern eingetreten und daß letztere in die Ortsgewerbekataster bezw. Gewerbeverzeichmsse als Wandergewerbetreibende ausgenommen, so­wie daß sie mit keiner Wandergewerbesteuer im Rückstand sind.

Für Gesuchsteller, welche nicht im Besitze eines für das Jahr 1893 giltigen Wandergewerbescheines sind, müssen die durch H 64 obengenannter Mimsterial- verfügung vorgeschriebenen Zeugnisse unter Bezeich­nung der Staatsangehörigkeit der Bittsteller und des Erwerbsgrunds derselben, sowie mit einer Beurkundung

des Ortsvorstehers darüber, daß die Gesuchsteller in die Ortsgewerbekataster bezw. Gewerbeverzeichmsse als Wandergewerbetreibende ausgenommen sind, vor­gelegt werden.

Diese Zeugnisse, sowie das obengenannte tabel­larische Verzeichnis sind unter Anschluß der Sporteln mit je 3 ^ und je 50 für jeden Begleiter, sowie 50 für ein zu genehmigendes Druckschriftenver- zeichnis dann wenn Druckschriften feilgeböten wer­den wollen bis

31. d. Mts.

hieher einzusenden.

Die auf Grund der tabellarischen Verzeichnisse bezw. der Zeugnisse ausgestellten neuen Wander­gewerbescheine für 1893 werden den Schultheißenämtern zur Aushändigung an die Bittsteller zugefertigt wer­den. Vor Ausfolgung derselben ist je auf der zweiten Seite die Personalbeschreibung und die Unterschrift des Empfängers bezw. der Begleiter desselben beizu­fügen und vom Ortsvorsteher zu beglaubigen.

Persönliches Erscheinen der Gesuchsteller beim Oberamt ist nicht geboten.

Zugleich werden die OrtWvrsteher und die Gemeindepfleger veranlaßt, sich mit den Bestimmungen des Gesetzes betr. die Kommunalbesteuerung des Hausiergewerbebetriebs vom 23. Mai 1890 (Reg.-Bl. S. 100 fg.) und der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 28. Oktober 1890 betr. die Vollziehung des eben genannten Gesetzes (Reg.-Bl. S. 280 fg.) wiederholt genau vertraut zu machen.

Nach Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes haben die mit einem Steuerkapital von einhundert und mehr Mark eingeschätzten Hausiergewerbetreibenden außer denjenigen Steuern, welche sie innerhalb Württembergs

des Wandergewerbebetriebs entrichten, in jedem Ober­amtsbezirk, auf welchen sie ihren Gewerbebetrieb aus­dehnen, vor Beginn des Gewerbebetriebs in diesen Bezirken eine Abgabe an die Amtskörperschaft (Aus­dehnungs-Abgabe) zu entrichten, welche den fünften Teil der ihnen angesetzten Staatssteuer, wenigstens aber 40 beträgt. Zu diesem Zweck sind diese Hausiergewerbetreibenden nach Z 9 der Ministerial- verfügung verpflichtet, in jedem anderen Oberamts­bezirk, auf welchen sie ihren Wandergewerbebetrieb auszudehnen beabsichtigen, vor dem Beginn des Be­triebes von diesem Vorhaben, und zwar, wenn der Betrieb in der Oberamtsstadt fortgesetzt werden soll, bei der Amtspflege, andernfalls bei der Gemeinde- pflege derjenigen Gemeinde, in welcher der Betrieb in dem Ausdehnungsbezirke beginnen soll, mündlich oder schriftlich Anzeige zu erstatten und sich hiebei über die Berechtigung zur Ausübung ihres Äänder- gewerbebetriebs und über die erfolgte Beiziehung zur Staatsgewerbesteuer durch den Wandergewerbeschein, Gewerbesteuerschein oder das Steuerzeugnis der Orts­behörde auszuweisen.

Die Bescheinigung über die Entrichtung dieser Ausdehnungs-Abgabe hat der Wandergewerbetreibende während der Ausübung seines Wandergewerbebetriebes stets bei sich zu führen, auf Erfordern den zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und sofern er hiezu nicht im Stande ist, aus deren Geheiß den Be­trieb bis zur Herbeischaffung der Bescheinigung ein­zustellen.

Hierüber, sowie über die weiteren in Betracht kommenden Bestimmungen des Gesetzes und der Ministerialverfügung, insbesondere auch über die Straf­bestimmungen in Art. 4 des Gesetzes, sind vie Hausier»

Ileuicketori.

Nachdruck »erbeten.

Auf dem Hexenaltar.

Eine Harzgeschichte.

Von G. Walter.

(Fortsetzung.)

Sind S i e nicht müde?" entfuhr eS mir, indem ich mich schnell zu ihm wandte.

Ich pflege um zehn Uhr zu Bett zu gehen!" gab er zurück. Mir kochte das Blut. Hedwig war verschwunden. Die Mutter war ihr gefolgt.Ich komme noch «in wenig herunter!" hatte sie mir zugerufen.

Immer?" sagte ich ingrimmig.Auch auf Reisen?"

Er maß mich mit einem Blick, der deutlich sagte:Geht das Sie vielleicht etwas an?" verneigte sich kühl und ging. Ich hätte ihn erwürgen können. Und diesem Menschen sollte Hedwig angehören, meine süße Rose, dies warme, junge, -verzweifelte Herz? Gab es denn keine Erlösung für sie, für mich?

Planlos ging ich hinaus. Im Vorbeigehen an dem großen Triakzimmer sah ihn dasitzen, eine Zeitung vor sich haltend. Ich ging hinaus, in die tiefe Dämmerung draußen, die das Licht deS mit voller, rotglühender Scheibe aufgehenden Mondes iroch nicht durchdrang. E« war kalt; aber mich stör nicht. Ich ging schnellen Schrittes, bis dahin wo schwarz und massig jene zwei gewaltigen Felsblöcke am Rande der Bergplatte sich von dem lichteren Himmel abhoben, von dem ersten Licht des Mondes gestreift. Das war ja der Hexenaltar und die TeuselskaNzel! Ich lehnte an dem Fels und setzte mich auf die zerbröckelte Stufe, das Gesicht in die Hände gestützt. Totenstill das Thal unter mir, mein Blick tauchte sich in Nacht. Ich hob dir Augen. Kein Stern oben. Nun zog eine Wolke vor den Mond.

Brausend und stöhnend fuhr ein Windstoß über das Trümmerfeld, das kahle, dT Brockengipfels, und schnob pfeifend hinab in die große, dunkle Tiefe.

Ich schaute auf. Dort auf dem Hexenaltar, da saß eine dunkle Gestalt und sah hinab in die Tiefe.

Ja, das war sie, Hedwig. Ich wußte eS, ob ich auch ihr Gesicht nicht sah. Es fehlte nicht viel, daß mein Arm sie erreichen konnte. Stand mein Herz jetzt still, samt meinen Gedanken?Hedwig!" rief ich leise.

Sie antwortete nicht und rührte sich nicht. Ich stand auf und stieg mit zwei Schritten auf den Stein und stand neben ihr. Da brach der Mond durch die Wolken und goldenes, gedämpftes Licht fiel auf sie und auf mich. Im Thal erstarb der Wind; wie tiefes, verstummendes Seufzen klang eS herauf, dann war'S still wie i« Grab.

Hedwig!" Sie rührte sich nicht, So saß sie da, die Hände vors Gesicht gelegt.

< Ich beugte mich über sie und zog ihr die kalten, kleinen Hände vom Antlitz.

. Sie hielt das Haupt gesenkt. Ich wußte nicht, was ich that, wußte überhaupt nicht mehr, ob wir beide hier noch in der Welt oder irgendwo sonst, gestorben, im Raum verloren wären ich hob ihr Kinn mit der Hand, daß sie das Gesicht heben mußte ticstr neigte ich mich über sie, da stieß sie mich wie entsetzt mit beiden Hände» zurück und saß so, die Arme abwehrend auSgestreckt, aus großen Augen wortlos mich anblickend, vor mir.

Soll ich gehen, Hedwig?"

Ja!" DaS erste Wort an mich!

Dann leb' wohl auf immer! und sei glücklich!" Ich wandte mich.

Bleiben Sie!" tönte eS leise.

Ich stand wie gebannt. Um un» wurde e« finsterer. Wallende Nebel zog« langsam auS dem Thal herauf und.krochen zwischen den FelStrümmern hin un» woben wie zerfließende, feuchte Schleier um de» Hexenaltar. Die Brockennebel kommen schnell auf.