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stna (Sizilien). Eine Bäuerin setzte ihr kaum einige Monate altes Kindlein auf den Boden auf einen Strohhaufen und ging dann ihren Hausgeschäften nach; unterdessen kam einer der besagten Vierfüßler heran, schnüffelte erst an dem Kleinen herum und biß ihm dann ein Händchen ab. Das zarte Kind starb bald darauf.
London, 17. Novbr. Aus Airdrie (Schottland) wird gemeldet, daß die Kohlengrube Summer- lie Kickwood bei Coatbridge in Brand geraten ist, 52 Bergarbeiter sind dadurch von der Oberwelt abgeschlossen, man befürchtet, daß dieselben bereits erstickt seien.
Permischtes.
— Der Württ. Landes-Jagdschutz- Ver ein (Vorstand Herzog Albrecht von Württemberg) veröffentlicht folgenden, den Gemeindevorständen zunächst zu unterbreitenden Beschluß: 1. Der Würt- tembergische Landes-Jagdschutz-Verein hat den Beschluß gefaßt, daß diejenigen seiner Mitglieder, welche Pächter einer Gemeindejagd sind oder werden, Prämien zu Gunsten der Armenkassen der betreffenden Gemeinden oder zur Unterstützung von durch Hagelschlag betroffenen Gemeindeangehörigen unter folgenden Voraussetzungen bezahlen:
o) es ist für eine Pachtzeit von mehr als 6 Jahren in einer Gemeinde, also zu Beginn des 7. Pachtjahres eine einm. Prämie von 25°/°,
„ t.b. „ „ „ ,, ,, 50 /o,
„ ko. „ „ „ „ 75 /»,
„ 25. „ „ „ „ „ 100°/»
und von da ab von 10 zu 10 Jahren gleichfalls je eine Prämie von 100°/» des ursprünglichen (Anfangs-) Pachtschillings zu entrichten; die Höhe der einzelnen Prämienprozentsätze bleibt sich somit im Laufe der Jahre gleich ohne Rücksicht darauf, ob mit der Zeit der ursprüngliche Pachtschilling erhöht oder vermindert worden ist; b) Bedingung ist aber, daß der betreffende Jagdpacht dem seitherigen Pächter ohne öffentliche Versteigerung verlängert wurde; o) als Anfangstermin für das Inkrafttreten obigen Beschlusses ist der 1. Januar 1892 festgesetzt worden.
2. Ferner werden die Gemeinden darauf aufmerksam gemacht, daß der Württ. Landes-Jagdschutz-
Verein die Pflichttreue u. s. w. einzelner Jagdschutzbeamten (Gemeindediener) nur dann durch Prämien und Belohnungen anerkennt, wenn der betreffende Jagdpächter Mitglied des Württ. Landes-Jagd- schutz-Vereins, beziehungsweise des Allgemeinen Deutschen Jagdschutz-Vereins ist.
3. Der Zweck vorstehender, den Nutzen der Gemeinden im Auge habenden Beschlüsse ist, bei den Gemeinden des Landes das Interesse für den Jagdschutz-Verein und dessen Mitglieder zu erwecken und demgemäß zu bewirken, daß die Gemeinden zu ihrem eigenen Vorteil darnach trachten, ihre Jagden in gediegene Hände zu geben und dadurch für eine längere Reihe von Jahren eine möglichst geordnete, gleichmäßige und sichere Einnahme zu erzielen.
Nachstehendes Beispiel mag zeigen, von welch erheblichem Vorteil die Gewährung der unter 1. a genannten Prämien sein kann:
in der Gemeinde N. wurde im Jahre 1892 ein Hof von Hagelschlag heimgesucht; der Pächter der betreffenden Gemeindejagd hat dieselbe seit 1886, hielt sich nicht an den unter 1. e genannten Anfangstermin, sondern gewährte schon im Herbst 1892 (d. h. im 7. Jahr seines Jagdpachts) des Pachtschillings als Prämie zu Gunsten der hagelbeschädigten Hofbesitzer; wie sehr letztere durch diese unerwartete Beihilfe erfreut waren, kann durch einen den warm empfundenen Dank hiefür an den Jagdpächter aussprechenden Gemeinderatsbeschluß zum Ausdruck.
Kinder-Volksküche. Die erste Kinder- Volksküche ist am letzten Mittwoch in Berlin eröffnet worden. Im sauberen wohlgehaltenen Hause der Stralsunderstraße 68 hat die erste Kinder-Volksküche sich niedergelassen, eine der segensreichsten Anstalten, deren das an Wohlthätigkeitsinstituten so reiche Berlin sich rühmen darf. Den Eingang schmückte eine Guir- lande, einfachen Blumenschmuck trugen die Tische in den drei freundlichen Zimmern, die hier menschenfreundlicher Sinn der notleidenen Jugend widmete. Die hübsch tapezierten Wände tragen Bilder des Kaisers und der Kaiserin, ferner Tafeln mit passenden Kernsprüchen, sowie Versen aus dem alten und neuen Testament. Denn die neue Kinder- Volksküche fragt nach dem Glauben so wenig, wie Not und Hunger nach ihm fragen, die beiden Feinde,
die hier bekämpft werden sollen. Das einzige Bekenntnis, das hier abzulegen wäre, lautet einfach; „mich hungert!" Und nicht einmal nach diesem wird gefragt. Alle Kinder, dievondenRektoren derSchulen im Norden Berlins mit Anweisungen für die Kinder-Volksküche versehen werden, bekommen hier ohne jedes Entgelt einen stattlichen Teller voll Suppe oder Gemüse und etwas Fleisch. Die Rektoren sind ersucht worden, alle bedürftigen Kinder zuzuschicken. Auch nichtschulpflichtige Kinder werden auf Anmeldung, nach einer einfachen Nachprüfung der Verhältnisse, hier umsonst Beköstigung finden, und für fünf Pfennige bekommt hier ohne weitere Nachweise jedes eintretende Kinv eine reichliche Mittagsportion. Vierhundert Kinder sollen hier täglich gespeist werden. Gewiß auch für andere Städte ein sehr nachahmungswürdiges Unternehmen!
Künstliche Eisbahn. Seit dem 1. Nov. ist in München nach fünfmonatlicher Unterbrechung die künstliche Eisbahn — neben derjenigen von Paris die einzige in Europa — wieder eröffnet. Technische Schwierigkeiten würden einer Ausdehnung des Eislaufs auf die Sommermonate nicht im Wege gestanden haben; wohl aber bringt es die Rücksicht aus die Rentabilität der Anlage mit sich, daß deren Inhaber, Ingenieur Unsöld, die Dampfmaschinen dazu verwendet, um im Sommer Eis für den Hausbedarf, im Herbst, Winter und Frühjahr dagegen für den Eissport herzustellen.
Er kennt ihn nicht. Zwei Freunde gehen an einem Wildpretladen vorüber. „Du," sagt der Eine erstaunt, „da schau nur einmal deinen Jagdhund an, wie der den Schweif einzieht — ich glaub' gar, der fürchtet den Hasen, der da hängt!" „Ja, weißt du," meint der Andere verlegen, „tot hat er noch keinen gesehen!"
Rücksichtsvoll. Richter: „... Zugegeben, der Michel hat Ihnen zuerst eine Ohrfeige gegeben, trotzdem hatten Sie kein Recht, ihn so jämmerlich zu prügeln — — Sie konnten ihn ja verklagen!" Angeklagter: Das that ich aus Rück- . sicht für's G'richt nit! I' Hab' g'hört, dasselbe hätt' I momentan so viel z'thun!"
Mtliche Kkkauntlllgchuuse».
Amtliche Bekanntmachung
betreffend Aendernng einer Waffernrerksanlage.
Die Firma Schill L Wagner in Calw beabsichtigt die Wasserkraft der von ihr angekauften Lohmühle m der Weise auszunützen, daß an Stelle des dazu gehörigen Wasserrades und des eigenen kleinen Rads der Firma eine Turbine eingesetzt wird.
Die Aenderung der Stauanlage besteht darin, daß die Leerlaufsfalle vergrößert und ihre Grundschwelle um 150 mm tiefer gelegt wird.
Dies wird mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntnis gebracht, etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen binnen 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle anzubringen. Nach Ablauf der Frist, welche mit Ablauf des Ausgabetags dieses Blattes beginnt, können Einwendungen in diesem Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Zeichnungen, Beschreibungen und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Oberamtskanzlei zur Einsicht auf.
Calw, den 17. November 1893.
K. Oberamt.
Lang.
K. Amtsgericht Calw.
Bekanntmachung.
Die Reihenfolge, in welcher die für das Jahr 1894 gewählten Hauptschöffen an den einzelnen ordentlichen Sitzungen Dienst zu leisten haben, wird durch Auslosung in der am
Samstag, den 25. Novbr. d. I., vormittags 11 Uhr,
stattfindenden öffentlichen Sitzung des Kgl. Amtsgericht bestimmt werden.
Den 20. November 1893.
Oberamtsrichter De ckinger.
Calw.
Gläubiger-Aufruf.
In der Verlassenschaftssache der am 16. Januar 1883 verstorbenen Ehefrau des Gottlob Mohr, Schlossers hier, Christiane, geborene Blaich, haben
die Beteiligten Nachholung der seiner Zeit aufgeschobenen Eventualteilung beantragt.
Aus diesem Anlaß ergeht an die Gläubiger Aufforderung, etwaige Ansprüche binnen 10 Tagen bei Gefahr der Nichtberücksichtigung hier anzumelden und zu erweisen.
Den 17. November 1893.
Namens der Teilungsbehörde:
K. Gerichtsnotariat.
S a p p e r.
Bekanntmachung.
Nachdem die Berichtigung der Orts-, Grund- und Gefällsteuerkataster auf 1. April 1893 und die Festsetzung des Katasterbetrags in der Gemeinde Calw durch das Bezirkssteurramt vorschriftsmäßig stattgefunden hat, so wird das Ergebnis dieser Katasterberichtigung 21 Tage lang
vom 23. November bis 13. Dezember 1883
zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathause aufgelegt sein. Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuerkollegium Abteilung für direkte Steuern zu richten und längstens innerhalb dreier Tage nach dem Ablauf jener 21 Tage, also bis zum 16. Dezember 1893 bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung schriftlich anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Beschwerden und der Berechtigung zu solchen wird auf Verlangen von der Unterzeichneten Stelle Auskunft erteilt.
Calw, den 20. November 1893.
Stadtschultheißenamt.
AV. Bozenhardt.
Krioat-Ameigerr.
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Der Unterricht für Anfänger findet Montag und Mittwoch abend im „Adler" statt, woselbst noch Anmeldungen entgegen genommen werden.
Oberriedt. I
Kochzeitseintadung.
Verwandte, Freunde und Bekannte laden wir zu unserer am Donnerstag, den 23. Nov., stattfindenden Hochzeitsfeier in das Gasthaus z. „Hirsch" in Altburg freundlichst ein. 1
Ariedr. Schnürle, ^ Sohn des Martin Schnürle, V GemeindepflegcrS in Oberriedt. H Margarethe Schwämmle, j( in Eberspiel. ^
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SluttgarterSchnihörot
empfiehlt
C. Störr's Wwe.
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sind gegen doppelte Pfandsicherheit, auch in kleineren Posten, auszuleihen.
Zu erfragen im Compt. d. Bl.
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Vers Anweisung nach 17jähriger approbierter Methode zur sofortigen radikalen Beseitigung, mit, auch ohne Vorwissen, zu vollziehen. keine Bcrufsstör-
ung, unter Garantie. "NL Briefen sind 50 Pfg. in Briefmarken beizufügcn. Man adressiere: ,.H»riva1anstalt Dltka ßtzriftina bei SSckingen, Baden."
Gi send ahnfra chtbri efe
sind zu haben in der Druckerei d. Bl.