M.
wir bitten, r, der aber rgen wird, r unserer
ige Zah-
cirofen-
l empfiehlt
Hirsau.
tk
l gesetzliche Maier.
mschine ge- - Billigste! r Vaseline- tgehalt und lllsnöl ist es besitzt )arzt nicht! chmaschinen l, blsn- en besseren 0 -g.
quelle str
aaschene, echt
(nicht unter er Psund für
. 25 Pfg.; «OPfg.; >k.50Pg.; r.. 3 M. u. 5M.; »NicN «s-hr > M. Ber- cträgen voa
Iva Nicht- ütwilligst
irs i.Westfl.
1893 .
Jegen den ,or. Durchschnittspreis.
nehr. wenig ^
4
52
62
32
Birnen
nle.
117. Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk Lalw. 68. Iahrgavr.
HDH
WiliMA
MW-M
!! MW
e>LrrsLi
aM».
iMMD
EM
SM
MW
"MM
WWM«
S-SM
MM
Erscheint Di-nrt-g, Do«ner»t«g und S-mStng. Di- EinrüikungSg-bühr beträgt im B-jirk und nächster Umgebung » Pfg. die Zeile, sonst 12 Psz.
Donnerstag, Len 5. Oktober 1893.
Abonnementspreis vierteljährlich in ber Stadt Sv Psg. v 20 Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen ML. 1. 1L, sonst ganz Württemberg Mr. 1. 35.
Amtliche Zzekarmtmachrmgeu.
Erlast des Ministeriums des Innern an die K. Stadtdirektion Stuttgart und die K. Oberämter, sowie an sämtliche Ortsbehörden, betreffend die Anwendung des Gesetzes vom 23. Mai 189« über die Kommunalbesteuerung des Hausiergewerbebetriebs (Reg.-Bl.
S. 1««).
Vom 11. September 1893.
Nachdem sich Zweifel darüber ergeben haben, ob Karoussell- und andere unter H. 55 Ziff. 4 der Reichsgewerbe-Ordnung fallende Betriebe der kommunalen Ausdehnungsabgabe nach Maßgabe des Art. 3 des Gesetzes vom 23. Mai 1890, betreffend die Kommunalbesteuerung des Hausiergewerbebetriebs (Reg.- Bl. S. 100), unterliegen, sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, behufs Herbeiführung einer gleichmäßigen Handhabung des angeführten Gesetzes den Eingangs erwähnten Behörden Nachstehendes zur Darnachachtung bekannt zu geben.
Die in dem angeführten Artikel 2 in Verbindung mit Art. 99 Ziff. 4—7 des Gesetzes vom 28. April 1873 (Reg.-Bl. S. 217) bezeichneten Voraussetzungen für die Erhebung der kommunalen Ausdehnungsabgabe treffen bei den in Z. 55 Ziff. 4 der Reichsgewerbe-Ordnung genannten Wandergewerben in der Regel deshalb nicht zu, weil diese Gewerbe fast durchaus nicht der Wandergewerbesteuer auf Grund der Bestimmungen des Art. 99 Ziff. 4—7 des Gesetzes vom 28. April 1873, sondern gemäß Z. 5 des Gesetzes vom 18. Juli 1824 (Reg.-Bl. S. 499) der Accise unterliegen (vergl. hiezu den Erlaß des K. Steuerkollegiums, Abteilung für direkte
Steuern, vom 4. Mai 1892 im Amtsblatt dieser Behörde S. 147 ff.).
Eine Ausnahme von dieser Regel machen die Karoussellbetriebe. Dieselben sind nach der von der Steuerverwaltung stets festgehaltenen Auslegung des Z. 5 des Accisegesetzes von der Accise freigelaffen, dagegen nach Art. 1 Ziff. 3 des Gesetzes vom 28. April 1873 der Gewerbesteuer, beziehungsweise, soweit der Betrieb im Umherziehen von Ort zu Ort erfolgt, der Wandergewerbesteuer unterworfen worden. Folgeweise sind die Karousfelbetriebe auch zu der kommunalen Ausdehnungsabgabe nach Maßgabe des Art. 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1890 heranzuziehen.
Stuttgart, den 11. September 1893.
K. Ministerium des Innern.
Schmid.
Obiger Erlaß wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Der Amtspflege und den Gemeindepflegern wird je ein Abdruck der gegenwärtigen Zeitungs-Nummer demnächst zugehen.
Calw, den 2. Oktober 1893.
K. Oberamt.
Lang.
Die Gemeindebehörden
werden angewiesen, spätestens bis 7. Oktober die Nachweisungen bezw. Fehlanzeigen über Regiehochbauarbeiten und getrennt von diesen die Nachweisungen bezw. Fehlanzeigen über Regietiefbauarbeiten für das letzte Quartal hierher einzusenden sind.
Calw, 2. Oktober 1893.
K. Oberamt.
Lang.
Die Ortsvorsteher
werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Sporte!» Verzeichnisse pro ult. September 1893 auf 1. Oktober abzuschließen und im Auszug unter Anschluß der Sportelgelder hierher vorzulegen sind.
Sind Sporteln nicht angefallen, so sind Fehlurkunden einzusenden, deren Ausstellung auf Grund des zur Zeit geltenden allgemeinen SportelgesetzeS vom 16. Juni 1887 zu erfolgen hat.
Calw, ven 1. Oktober 1893.
K. Oberamt.
Lang.
Dir Ortsbehörden für die Arbeiter- nerftcherung
werden hiedurch angewiesen, die Listen über die fingier» ten Steuerkapitale unverzüglich hierher vorzulegen bezw. Fehlanzeigen zu erstatten.
Dabei werden dieselben auf die ßZ 3—7 der Min.-Verf. vom 18: Juni 1891, betr. die Umlegung und den Einzug der Beiträge zu den landw. Berufs- genofsenschaften (Reg.-Bl. S. 154), ausdrücklich hin- gewiesen.
Calw, den 2. Oktober 1893.
K. Oberamt.
Lang.
An die Ortsvorsteher.
Dieselben werden beauftragt, die Anträge auf die Anweisung der Amtskörperschaftsbeiträge zu der Beschaffung von Kraftfuttermitteln
binnen einer Woche
hierher vorzulegen, soweit dies jetzt schon möglich ist. Calw, den 3. Oktober 1893.
K. Oberamt.
Lang.
Iseuikketorr.
Brandkäthe.
Aus den Papieren eines Dorfschulmeisters.
Von A. finden.
(Fortsetzung.)
»O, Sie sind sehr leichtgläubig, und sie versteht's, ein Märchen schnell zu ersinnen. Von der Geschichte, dem geplanten Ueberfall glaube ich nicht viel."
„Mas berechtigt Sie denn zu solcher Annahme?" fragte ich zornig auffahrend.
Er zog schweigend ein weißes Tuch hervor und hielt eS mir hin:
„Sehen Sie, dies Tuch sah ich dort liegen auf der Stelle, wo der Schuß gefallen war. Irren kann ich nicht, die Frau, welche den schweren Koffer trug, hatte um ihre Hand, mit der sie den Griff anfaßte, dies Tuch geschlungen, weil wahrscheinlich der Griff kalt und scharf war und die Hand davon schmerzte. Ich hob das Tuch auf, um mit demselben den Mann zu verbinden, da es aber zu kurz war nahm ich das meine und steckte dies unwillkürlich in die Tasche. Soeben beim Lampenlicht zog ich's hervor und mein Blick fiel auf die beüien Buchstaben, durch die es mit rotem Garn bezeichnet ist. Sie lauten K. S."
Ich fühlte, wie ich zusammenschrak, zu erdrückend schien mir dieser Beweis von Käthes Schuld.
„Aber kann nicht auch so eine andere heißen?" warf ich endlich ein.
„Ich wüßte niemand, auf den der Name paßte. Dann war ja auch die Ähnlichkeit in Gestalt und Kleidung gar zu groß, und der arme Verwundete erkannte sie auf den ersten Blick; für mich ist kein Zweifel mehr, sie war'S!" Es ist noch ein anderer Umstand, der mir'S zur Gewißheit macht; die Person des Mannes glaubte ich auch zu erkennen und mein Verdacht in dieser Beziehung hat sich soeben vollauf bestätigt."
„Und wer? Wer, meinen Sie, daß ihr Begleiter war?" fragte ich in atem» loser Spannung.
Er zögerte mit der Antwort.
„Ich weiß nicht, ob ich's aussprechen darf, aber ich sage es Ihnen im Ber» trauen auf Ihre Verschwiegenheit: Es war der Winkelbach, unser Verwalter."
Ich fuhr erstaunt zurück. Winkelbach in Gemeinschaft einer Frau, und diese sollte Käthe sein? Nimmermehr! Grell und leuchtend wie der Blitzstrahl stieg's i» mir auf mit ahnungsvoller Gewißheit, wer die Gefährtin jenes Mannes nur gewesen sein könnte, doch ich durste noch nichts äußern, aber fest stand es bei mir, daß, sobald auch das Gericht Käthe für die Schuldige halten würde, ich meine Vermutung laut aussprechen wollte. Eine war doch da, auf die die Namenszeichen des Tuche» paßten. Reinbergs Mutter hieß mit ihrem Mädchennamen Karoline Sallert.
Wir waren indes an dem Seitenweg angelangt, der links zum Schulhau» abführte. Hier blieb Hermann stehen und faßte meine Hand.
„Versprechen Sie mir, daß Sie gegen jedermann verschweigen und es selbst auch vergessen, was ich zu Ihnen vorhin sprach, kurz vor der verhängnisvollen Begegnung. Das ist jetzt alles mit einem Schlage zertrümmert und zerstört; vergesse« und begraben soll's sein für immer! Ich muß vor mir selber rot werden, wenn mir hin und wieder die Erinnerung kommen wird, daß ich je daran denken konnte, da» Mädchen zu meinem Weibe zu machen."
„Richten Sie nicht so kalt und selbstgerecht! Sie könnten es eines Tages bereuen !' mahnte ich.
„Ja, es mag wohl zu streng klingen, wir Reinbergs sind nicht gewohnt, über dergleichen milde zu urteilen. Wir haben unsere Ehre stets so rein gehalten, wi« nm ein hochadeliger Freiherr sein Wappenschild, und noch kein Reinberg hat sich seiner Handlungen zu schämen brauchen."
„Und dennoch soll man nicht voreilig andere richten," konnte ich mich nicht enthalten, zu entgegnen.