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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und SamStag. Die Einrückungsgebühr betragt im Bezirk und nächster Um­gebung S Pfg. die Aeile, sonst 12 Pfg.

Samstag, den 16. September 1893.

ganz

Abonnementspreis vierteljäl a. Trägerlohn, durch die Post Württemberg Mk. 1. 35.

in der Stadt SO bezogen Mk. 1. 15,

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Amtliche Nekauntmachurrgev.

Calw.

An die Gemeindebehörden

betr. die Einleitung der Jahresschätzung der Gebäude.

Unter Hinweisung auf den Minist.-Erl. vom 18. Aug. d. I. (Amtsblatt S. 244) werden den Ge­meindebehörden nachstehende Weisungen erteilt:

Zunächst ist die Schätzung derjenigen Aender- ungen einzuleiten, welche sich an Fabriken oder sonstigen größeren gewerblichen Anlagen nebst ihren Zübehörden (namentlich Maschinen) durch Neubauten oder sonstige Bauausführungen, bezw. durch Abgang, Zuwachs oder Wertveränderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben.

Zu diesem Zweck werden die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziffer 9 Abs. 15 des Nor- malerlasses vom 16. März gleichen Jahres (Klumpps neueste Handausgabe S. 18 lit. a) beauftragt, die Besitzer derjenigen Fabriken oder gewerblichen An­lagen, bei welchen die bezeichneten Voraussetzungen zutreffen, zu unverweilter, unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen (Ziffer 1 und 2) zu be­werkstelligender Anmeldung der eingetretenen Aender- ungen bei der Ortsbehörde aufzufordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Ge­bäude bezüglichen Einträge des Feuerversicherungs­buchs vorzunehmen und von den hienach sich ergeben­den Aenderungsanträgen

spätestens bis S5. September d. I. hieher Anzeige zu machen.

Im Einzelnen sind hiebei die folgenden Vor­schriften zu beachten:

1) Die der Schätzung zu unterwerfenden Zu­behörden (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fach- Lestelle, Transmissionen, Rohrleitungen u. dgl.) sind

abgesondert von den Gebäuden möglichst detailliert (unter Angabe der Gebäude, Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinde», der Stück­zahl, des Materials, Maßes, bezw. Gewichts und des mutmaßlichen Wertes derselben) zu bezeichnen.

Soweit solche Zubehörden als unverbrennbar von der Versicherung ausgenommen werden wollen, ist dies speziell anzugeben.

Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeld­ungen und um das Anmeldungsgeschäft möglichst zu vereinfachen, empfiehlt sich bei der Anmeldung der Zubehörden die Benützung tabellarisch angelegter An­meldungsformularien, welche seitens der Anmelde­pflichtigen vom Oberamt unentgeltlich bezogen werden können.

2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken und ähnlichen gewerblichen Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln.

Wenn es aus -besonderen Gründen wünschens­wert ist, daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung des Brandversicherungsinspektors vorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.

3) Bei der dem Gemeinderat obliegenden Durch­sicht der Feuerversicherungsbücher ist besonders auch darauf zu achten, daß Doppelversicherungen, wie sie z. B. in Fabriken bezüglich der Maschinen und sonstigen Zubehörden mitunter noch Vorkommen, sowie Ver­sicherungen von solchen Objekten, welche dem Zwang der Landesanstalt unterliegen, bei Privatgesellschaften vermieden werden.

4) Da die bezügliche Vorlage an den K. Ver­waltungsrat auf den 1. Oktober d. I. zu erfolgen hat, sind die beteiligten Gebäudebesitzer noch besonders auf diesen Endtermin unter dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß spätere Anmeldungen als auster­ordentliche auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden können.

Hinsichtlich der sonstigen Gebäude wird später weitere Bekanntmachung erfolgen.

Den 14. September 1893.

K. Oberamt. Schöller, A.-V.

Bekanntmachung.

Nachstehende mit Erlaß der K. Kreisregierung vom 9. ds. Mts. Nr. 7017 für vollziehbar erklärten bezirkspolizeilichrn Vorschriften zur Verhinderung eines schädlichen Betriebs des Fischfangs innerhalb der Fischwege und ihrer Um­gebung werden hiemit bekannt gemacht.

Calw, den 14. September 1893.

K. Oberanit. Schöller, A.-V.

Bezirkspolizeiliche Vorschriften zur Verhinde­rung eines schädlichen Betriebs des Fisch­fangs innerhalb der Fischwege (Fischleitern) und ihrer Umgebung.

Auf Grund des Art. 39 Z. 2, sowie der Art. 51 bis 53 des Landes-Pol.-Str.-Ges. vom 27. Dezb. 1871 werden nach eingeholter Zustimmung des Amts» Versammlungs-Ausschusses die nachstehenden bezirkS» ^polizeilichen Vorschriften erlassen.

8- 1-

Die Fischwege (Fischleitern)

a) am Wehr der Firma Schill L Wagner in der Nagold zu Calw,

b) am Wehr des Sägwerksbesitzers Christian Kirchherr in der Teinach auf den Markungen Sommenhardt und Altbulach,

welche dazu bestimmt sind, den Fischen das Aufsteigen in den obern Flußlauf zu ermöglichen, sind das elftere das ganze Jahr hindurch, das letztere vom 1. Oktober bis 31. März j. Js. offen zu halten. 8- 2.

Das Einhängen oder Einsetzen von Fangvor»

Aeuitketon.

Brandkäthe.

Aus den Papieren eines Dorfschulmeisters.

Von K. Linden.

(Fortsetzung.)

Seine Worte erinnerten mich wieder an Klärchen. Ich hatte das unbestimmte Gefühl, als ob sie dem jungen Manne nicht gleichgiltig sei. Als ich ihn einlud, Mich ab und zu zu besuchen, fügte ich hinzu:

.Sie sind'« ja noch von früher her gewohnt, da sie so viel bei meinem Vor­gänger verkehrten; da sind Sie auch wohl ein Jugendfreund seiner Tochter?"

Meinem forschenden Blick entging sein Erröten nicht.

Ja, das Klärchen und ich wir warm immer gut Freund mit einander, so lange sie noch zu Hause war. Seit sie bei den Rembergs ist, haben wir nicht mehr mit einander verkehrt, ich hielt mich zurück, weil ich dachte, sie wolle es nun mit jenen hatten und di« vornehme Dame spielen. Doch ich glaub', ich Hab ihr Unrecht gethan."

Das ist auch meine Meinung," entgegnet« ich eifrig.Das junge Mädchen scheint so gut und lieb."

Seine Augen strahlten. .Ja, das ist sie auch, ich wüßte keine, die ihr gleicht!" bestätigte er.

Unsere Wege trennten sich. Gerne hätte ich während des Gespräches einmal die Rede auf seine Schwester gebracht, doch ich wußte nicht recht die Worte dazu zu finden, ohne daß es dem jungen Manne auffällig erscheinen mußte. Wenn ich auch nicht das Vergnügen gehabt hatte, den Fabrikherrn zu sprechen, freute

ich mich doch meines Ganges, weil er mein Bekanntwerdea mit Käthes Bruder vermittelte.

Nur in der Kirche hatte ich Käthe einmal gesehen. An den ersten Sonntage» hatte ich sie nicht bemerkt, dann aber gewahrte ich sie ganz fern hinten auf der letzten Bank, wo gewöhnlich nur arme oder alte Frauen ihren Platz suchten. Da saß sie zwischen zwei alten Mütterchen, und noch mehr trat in dieser Umgebung ihr« eigenartige Jugendschönheit hervor. Im einfachen dunklen Kleide, das reiche, gold­rote Haar in zwei schweren Flechten am Hinterkopfe aufgesteckt, horchte sie itill uiü» ernst, die dunklen Augen auf den Prediger gerichtet, dessen Worten. Jetzt lag nicht der gewöhnliche, trotzige, bittere, stolze Zug auf ihrem Gesichte, sondern jener weiche, schwermütige Ausdruck, den ich auch damals während des Festes an ihr bemerkt i» Augenblicken, wo sie sich unbeobachtet wähnte. Plötzlich, als der Gottesdienst zjk Ende war und die Leute sich erhoben, sah ich, wie es aufblitzte in ihren Auge» und ein heißes Erröten über ihr Antlitz flog, während sie den Kopf seitwärts wandt«, und dann entdeckte ich auch die Ursache. Drüben am Pfeiler stand Hermann Rem­berg und seine leuchtenden Blicke ruhten mit warmem Gruße auf dem Mädche». Von dessen Antlitz aber war der weiche Zug wieder verschwunden und kalt und trotzig wandte sie sich ab.

An Hermann Reinberg hatte ich einen Freund gewonnen, den ich stets höh«« schätzen lernte. Obgleich er mich herzlich einlud, ihn zu besuchen, ging ich doch nu« selten, weil mir die außergewöhnlich große Freundlichkeit seiner Mutter gegen mich auffällig erschien, wie das ganze Wesen dieser Frau, die im Dorfe im hohe» Ansehen stand nicht allein ihres Reichtums, sondern auch ihrer Wohlthätigkeit wille«. Sie gab mit vollen Händen an alle Sammlungen, an Kranke und Arme, mußt« jedoch auch, wir ich im Men bemerkte, recht gut dafür zu sorgen, daß ihr« Wohl- thaten nicht geheim blieben.

Hin und wieder, wenn ich mit Hermann zusammen war» hatte ich das Gespräch auch auf das Schützenfest und die von ihm erwählte Königin gebracht. Der Gege»-