Simmozheim, 31. Juli. (Egsdt.)
Es ist wahrlich eine traurige Geschichte, wenn inan, wird man zu Korrespondenzen in Blättern getrieben, sich gegen lügenhafte Angriffe wehren muß. Nun gleich zur Sache:
1) In einer dieses Frühjahr im Hirsch in Gechin- gen gehaltenen Ausschußsitzung des westlichen Gausängerbundes wurde die Nichtabhaltung des Gausängerfestes für das Jahr 1693 beschlossen. Motiv: schlechte Ernteausstchten. Es ist das erstemal, daß ein derartiger Beschluß von ein paar Personen mir nichts dir nichts umgestoßen und 4mal geändert wird; wenigstens hat meines Wissens bei allen vorangegangenen Rundesfesten ein Dirigent oder Vorstand des Festvereins sich noch nie erlaubt, über einen derartigen Beschluß nichtsfragend hinwegzugehen. Wie dann trotzdem die Einladung zum Fest mit „der Ausschuß" unterzeichnet werden konnte, ist mir und anderen Bundesangehörigen rätselhaft, zumal man den Ausschuß gar nicht fragte.
2) Den Ausdruck: „ich stelle mich mit meinem Verein nicht unter vie Direktion eines Unberufenen" weise ich hiemit als Lüge mit aller Entschiedenheit zurück. Der Einsender des Artikels in Nro. 88 d. Bl. hat da meine „dürren Worte" schrecklich fett gemacht. — Man hat mit der Zeit immer mehr merken können, daß die oftmalige Verschiebung des Festes nicht in der
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Futternot, nicht in der Geldarmut, auch nicht in den schlechten Ernteaussichten ihre Gründe hatte; der Grund lag vielmehr darin, daß der Dirigent des Festvereins nicht immer zu der im Auge gehabten Zeit mit seinen Chören bei 2 Vereinen fertig wurde, weshalb mein Ausdruck: „Wenn ein Kuhbauer mit der Leitung von 2 Gesangvereinen auf ein Gaufest nicht zur Zeit fertig wird, dann soll er bei einem bleiben", gar nicht ungeschickt gewählt war.
Z) An einer entsprechenden Persönlichkeit im Orte hätte es dem Althengstetter Gesangverein nicht gefehlt. Der frühere Dirigent, den ich als einen tüchtigen kenne, hat den A. Gesangverein auf eine Höhe gebracht, auf der er gegenwärtig nicht mehr steht. Die gut besuchten Konzerte, die unter der früheren Leitung stets mit Beifall vom Publikum ausgenommen wurden, sind seither ausgeblieben, was auch irgendwo seinen Grund haben dürfte.
4) Daß ich am Festtage selbst nach Althengstett kam, war reiner Zufall (kann 4 Zeugen stellen). Wenn es meine Absicht gewesen wäre, den in Ostelsheim versammelten Bundesvereinen Bericht zu erstatten, so hätte ich der Probe beigewohnt, hätte die Aufstellung des Festzugs beobachtet, mich von der Tüchtigkeit der Musik überzeugt, auch wäre ich auf den Festplatz gegangen, was ja alles nicht der Fall war. Wenn dann auf dem Festplatz gebrummt wurde: werft ihn hin
aus, werft ihn über den Zaun hinaus, wenn er hereinkommt", so ist das für den oder die Betreffenden auch sehr bezeichnend und wirft ein noch viel eigentümlicheres Licht vielleicht nicht zum erstenmal auf dieselben. Uebrigens reut mich mein Gang nach A. trotzdem nicht, weil man Heuer zum erstenmal von einem Gausängerfest nichts zu lesen bekommen hätte.
5) Offen sei es hier gesagt, daß die Gesinnung, von den der Einsender des Artikels in Nro. 88 in seinem letzten Satze redet, durchaus sich nicht vereinzelt vorfindet. Warum blieben denn außer Simmozheim andere Vereine, ohne sich von irgend jemand beeinflussen zu lassen, auch weg, wie z. B. der Gesangverein Ostelsheim, Döffingen, Deckenpfronn, Gültlingen, also der halbe Bund? Woher kommt es, daß ein anderer Dirigent beim Lehrergesangverein in Calw zu mir sagte: Wurst, diesmal muß ich bloß mittappen? Oder ein anderer: ich gehe zum Fest, um dann zu keinem mehr zu gehen? Einsender, vereinzelte Gesinnung? Wenns im Bunde so aussieht, dann wäre es besser, seine Tage wären gezählt und der letzte Festzug wäre des Bundes Leichenzuq gewesen!
I. Wurst.
Gottesdienst
am Arcitag, den 4. August. Auß- und Aettag. Vorbereituugspredigt und Beichte um 10 Uhr.
Amtliche KekalmtlNllchMlM.
BeknirntmnHnng.
Nach dem Gesetz vom 14. April 1893 kann den Gemeinden, in welchen der Gemeindeschaden den Betrag der Staatssteuer übersteigt, die Erhebung eines Zuschlags zur Liegenschaftsaccise bis zum Betrag von 80 Pfg. von je 100 Mark des der staatlichen Accise unterliegenden Kaufpreises gestattet werden.
Die näheren Bestimmungen über die Erhebung rc. dieses Zuschlags sind in dem cit. Gesetz und in den hiezu erlassenen Vollzugsverfügungen enthalten.
In Anwendung des erwähnten Gesetzes haben die bürgerlichen Kollegien unterm 26. Juni 1893 beschlossen:
„Zu Gunsten der Stadtkasse Calw einen örtlichen Zuschlag zu der staatlichen Liegenschaftsaccise im Betrag von 80 Pfennig von je 100 Mark zu erheben und zwar vom 1. September 1893 an bis zum 31. März 1897."
Diesem Beschluß wurde nach Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen Nr. 11257 vom 26. Juli 1893 die Genehmigung erteilt.
Die von dem Gemeinderat berechneten örtlichen Zuschläge werden zugleich mit der staatlichen Accise durch das K. Ortssteueramt zum Einzug gebracht.
Calw, den 1. August 1893.
Aerneinöevat.
Vorstand: Haffner.
Liebenzell.
Vek«ririrtiii«rehiriig.
Nach dem Gesetz, betreffend die Erhebung eines Zuschlags zur Liegenschaftsaccise durch die Gemeinden, vom 14. April 1893 (Reg.-Bl. S. 74) kann Gemeinden, in welchen die zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse durch Umlagen auf Grundeigentum, Gebäude und Gewerbe aufzubringenden Mittel den Betrag der Staatssteuer übersteigen, die Erhebung eines
Zuschlags zu der Liegenschasts-Aecise
gestattet werden.
Der örtliche Zuschlag erstreckt sich auf die — der staatlichen Liegenschafts- Accise unterliegenden — Verträge, insoweit die Vertragsgegenstände im Gemeindebezirke gelegen sind.
Die näheren Bestimmungen über die Erhebung rc. dieses Zuschlags — insbesondere auch über das Schätzungsverfahren, welches im Streitfälle behufs Ermittlung des betr. Anteils an dem accisepflichtigen Kaufpreise oder Werte dann einzutreten hat, wenn die um einen einheitlichen Preis öder um eine andere einheitliche Gegenleistung veräußerten Gegenstände in mehreren Gemeindebezirken liegen — sind in dem cil. Gesetze, in der Vollzugs-Verfügung hiezu vom 28. April 1893 (Amtsblatt des Ministeriums des Innern S. 105 ff.) und in dem Erlaß des K. Steuerkollegiums, Abteilung für direkte Steuern, vom gleichen Taqe (ebendaselbst S. 107 ff.) enthalten.
In Anwendung des erwähnten Gesetzes haben die bürgerlichen Kollegien unterm 13. Mai 1893 beschlossen:
Zu Gunsten der Stadtkasse im Gemeindebezirk Liebenzell bis zum 31. März 18!»7 als Zuschlag den Betrag von Fünfzig Pfennig von je einhundert Mark des der staatlichen Accise unterliegenden Kaufpreises oder des Wertes der denselben vertretenden Gegenleistung erheben zu lassen.
Diesem Beschlüsse wurde nach Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 25. Juli 18g3 Nr. 11181 die Genehmigung erteilt. (Ges. Art. 1 Abs. 3.) ''
Der Zeitpunkt des Beginns der Erhebung ist auf 1. September 18N3 festgesetzt. 0
Die vom Gemeinderate berechneten örtlichen Zuschläge werden zugleich mit der staatlichen Accise durch das K. Stadtacciseamt zum Einzug gebracht.
Den 1. August 1893.
Stadtschultheitzenamt.
Schneider.
Revier Liebenzell.
Uadel-Stamucholz- Derkauf
Mittwoch, 8den 16. August, zvorm. 10 Uhr, ^ auf dem Rat- ^/haus in Lieben- zzell aus Beutel- . stein, Dennjächthalde, Spannagelsriß, unterer, mittlerer und oberer Tannberg, unterer und oberer Finkenberg, Steinachwald, oberer Hasenrain und Scheidholz:
-1867 Stück Langholz mit Fm. 200 I., 278 II., 357 III., 506 IV., 30 V. Classe;
311 Stück Sägholz mit Fm. 121 I., 121 II., 58 III. Classe.
Müller, nimmt seine gegen die Frau Kunstmüller Burkhardt gemachten beleidigenden Ausdrücke als unwahr zurück und bittet dieselbe um Verzeihung.
Den 31. Juli 1893.
Michael Greulc.
Gesehen
Schultheißenamt.
Girrbach.
Vrrvat-Arrzeigen.
Donnerstag abend 8 Uhr
Bibelstunde
im Bereinshaus
Heute — Donnerstag —
Ill»-NV 6 N 83 MMluNg.
Revier Liebenzell.
Kokz Derkauf.
Am Montag, 8 den 7. August, !?vorm. 9 Uhr, ! werden im /„Ochsen" in Liebenzell aus den - Distrikten Bie- selswald, Burghalde und Kohlberg 1 Rm. Nadelholzscheiter, 1 eich., 1 buch, und 100 Nm. Nadelholz-Anbruch, sowie 3 kleine Reisteile geschätzt zu 120 Nadelholzwellen, verkauft.
Unterreichenbach.
Die bürgerlichen Kollegien dahier haben am 3. v. M. beschlossen, in Gemäßheit des Gesetzes vom 14. April d. I. zu Gunsten der Gemeindekasse einen Zuschlag zur Liegenschaftsaccise im Betrage von 60 von 100 ^ des der staatlichen Accise unterworfenen Kaufpreises oder des Werts der denselben vertretenden Gegenleistung zu erheben, und wurde dieser Beschluß mit hohem Erlaß der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 25. v. M. genehmigt. Dieses wird hiemit der bestehenden Vorschrift gemäß zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Den 1. August 1893.
. Gemeinderat.
Vorstafid: Schultheiß Scholl.
Würzbach.
Avvitte.
Der Unterzeichnete Michael Greulc,
Nächsten Sonntag und die Woche über backt
Laugenbretzelu
G. Heller.
Meinen Most
empfehle ich, um damit zu räumen, zu herabgesetzten Preisen
Bäcker Schnürte.
Für Gemeinde«.
Wegweiser»«»Eisen,
schön und gut, werden angefertigt in der Eisengießerei u. ÄliisaOnenfubrilr
von kmil kvlssn,
Pforzheim.
Wegen Entbehrlichkeit setze ich meinen in der Vorstadt unter dem Botzen- hardt'scheu Wohnhause befindlichen gewölbten
sowie mehrere grostc Fässer dem Verkaufe aus.
Pfrommer, Metzger.
400 Ktülk ältere Ziegel
hat zu verkaufen der Obige.
Schubmacher-Hksuch.
Ein tüchtiger Arbeiter findet sofort dauernde Beschäftigung bei
Friedrich Schüler, Schuhmacher.