Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk Lalw

68. Jahrgang.

40

MK

MM

-

M7si7,

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Die EinrückungSgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung 9 Pfg. die ^eile, sonst 12 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Calw.

Bekanntmachung,

detr. das Musterungsgeschäft pro 1893.

1) Das diesjährige Musterungsgeschäft wird im Aushebungsbezirk Calw in folgender Weise vor­genommen werden:

Freilag. de» 14. April, Musterung in Liebenzell.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8'/, Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell; Morgens 9 Uhr: die von Msnakam, Möttlingen, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichen­bach, Ottenbronn; morgens 10 Uhr: die von Sim- mozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach.

Samstag, den 15. April, Musterung in Reinveiler.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9'/, Uhr: die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Hornbero; Morgens 10'/- Uhr: die von Liebelsberg, Martinsmoos, Neu­bulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr: die von Röthenbach, Schmieh, Würzbach, Zwerenberg.

Montag, den 17. April, Musterung in «Kechtllgen

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, Decken- pfronn, Gechingen; Morgens 10 Uhr: die von Holzbronn, Ostelsheim, Stammheim.

Dienstag, den 18. April, Musterung in Calw.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Sommenhardt, Speßharvt, Teinach, Zavelstein.

Die Losung

findet für sämtliche Militärpflichtige des Bezirks am

Mittwoch, ve» 19. April, morgens 7'/- Uhr, tn Calw

AbonnementSpreis vierteljährlich in der Stadt so jPfz. urck 20 Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. 15, sonst t» ganz Württemberg Mk. 1. 35.

zur Stammrolle angemeldet haben und wird für di« Nichterschienenen das Loos durch ein Mitglied der Ersatzkommission gezogen. Ausgeschloffen von der Loosung sind: die zum Einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, die von einem Truppenteil angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden, die dauernd Unwürdigen.

2) Die Ortsvorsteher haben auf Grund der Stammrollen die Heuer gestellungspflichtigen Leute, welche in den Listen noch nicht gestrichen sind, proto­kollarisch, nach Jahrgängen geordnet, zur Musterung vorzuladrn. Die Vorladungsurkunden sind längstens bis 6. April d. I. hieher einzu- senden. Von der Gestellung können die Gemeinde­behörden nicht entbinden. Wer an solcher durch Krankheit verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das, falls der Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Gemeindebehörde zu beglaubigen ist. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel können auf Grund eines solchen Zeugnisses überhaupt von der Gestellung befreit werden.

Nach Anordnung der K. Oberersatz-Kommission werden die Ortsvorsteher aufgefordert, Scheinoer­ziehungen entgegenzutreten und solche eventuell noch gelegentlich des Musterungsgeschäfts zur Kenntnis des Unterzeichneten zu bringen.

3) Die Militärpflichtigen, sowie deren An­gehörige sind berechtigt, spätestens am Musterungs­termin Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Anträge können durch Urkunden, Zeugnisse und Sachverständige unter­stützt werden. Derartige Urkunden müssen obrigkeit­lich beglaubigt sein.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhaft- Zeugen hiefür zu stellen.

Werden Reklamationen mit der Erwerbsun­fähigkeit von Eltern und Geschwistern u. s. w. be­gründet, so haben die betreffenden Verwandten sich zur ärztlichen Untersuchung bei der Musterung der Ersatzkommission vorzustellen.

Schulamtskandidaten haben ihre Prüfungs- zeugnifse rechtzeitig, spätestens am Musterungstermin vorzulegen.

4) An- und Abmeldungen von Pflichtigen sind

Bonnerstag. den 6. April 1893.

statt. Die Musterungstermine und der Loosungs- termin sind nach mitteleuropäischer Zeit festgesetzt.

Bei der Musterung haben nicht nur die Mili­tärpflichtigen des Jahrgangs 1893, sondern auch all« Diejenigen der früheren Jahrgänge zu erscheinen, über deren Militärpflicht noch nicht endgiltig entschieden ist, oder welche von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind. Die Angehörigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine mitzubringen.

Militärpflichtige, welche im Musterungstermin unentschuldigt ausbleiben, oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie dadurch nicht zugleich eine höhere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Auch ver­lieren diejenigen, welche unentschuldigt bei der Muster­ung gefehlt haben, die Berechtigung, an der Losung teilzunehmen, oder die Vorteile der bereits gezogenen Loosnummer und unter Umständen den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zu­rückstellung oder Befreiung vom Militärdienst. Die Entschuldigung, eine besondere Vorladung nicht er­halten zu haben, kann für die Regel nicht berücksich­tigt werden; es ist die Sache der Pflichtigen, sich beim Ortsvorsteher oder dem Unterzeichneten zu erkundigen, wann sie zur Musterung zu erscheinen haben.

Am Tage der Musterung haben die Militär­pflichtigen rein gewaschen und mit frischem Leibweiß­zeug versehen zu erscheinen, auch müssen diejenigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiven behaupten, das Innere des Ohrs gründlich reinigen, damit eine Untersuchung desselben ohne Weiteres vorgenommen werden kann.

Das Erscheinen bei der Loosziehung ist den Militärpflichtigen freigestellt. An der

Loosung nehmen Teil diejenigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1873, welche im Bezirk Calw in einem der genannten Musterungsorte zur Musterung erschienen waren, oder welche entschuldigt gefehlt haben, sowie diejenigen der Altersklassen 1872 und rückwärts, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Loosung gelangt und daher nachträglich zur dies­jährigen Loosung zugelassen worden sind. Der Auf­ruf der Pflichtigen zur Loosung erfolgt in der Ordnung der Gemeinden, in welchen dieselben sich aufhalten und

Aeirikketon.

"" Nachdruck verboten

Ruf dem Wosenhof.

Erzählung von H. Moevingus.

(Fortsetzung.)

Obgleich der Jubel groß war. und überall Lachen, Geschrei und Gejodel er­tönte, merkte man's der Menge an, daß sie auf etwas besonderes wartete. Endlich, als die Sonnenstrahlen schon schräger fielen, ließ sich Trommelschag vernehmen. Ein hundertstimmiger Jauchzer wie aus einer Brust antwortete. Das Kranzstechen konnte bald beginnen.

Durch das Menschengewühl drängten sich jetzt drei Männer. Der eine, auf den all- Augen sich richteten, trug einen falschen, weißen Bart, hatte sich mit Kiffen :kugelrund ausgestopst und hielt in der Hand einen langen Hol,pfeil, auf dessen Spitze er sehr geschickt einen Kranz balanzierte. Hinter ihm her schritten zwei Trommler.

Platz da Platz für den Ausrufer! hieß eS.

Die Menge wich zur Seite. Schnell wurden ein paar Fässer herbeigerollt, -auf die der Ausrufer stieg. Dreimal schwang er Pfeil und Kranz und sprach:

Das Spiel soll beginnen, Ihr Buben herbei,

Nun zeigt was Ihr könnt, werft den Pfeil nit vorbei.

Durch den Kranz laßt ihn fliegen, bis in die Wolken hinan,

Dann hat g'wiß unser Herrgott selber seine Freud' daran.

And sich zu den Dirnen wendend, fuhr er mit schelmischem Lächeln fort:

Ihr Mädel groß, Ihr Mädel klein,

Ihr Hellen und Ihr Schwarzen,

Es hat wohl jede längst von Euch Im Herzen ihren Schätzen,

Doch heute wird es offen kund,

Wen Ihr Euch habt erkoren.

Ich rat' Euch, nehmt den Mund in acht,

Und habt die Lippe wohl bewacht

Bald ist ein Kuß verloren.

Em weitsckallendes Jubelgeschrei erhob sich, als der Ausrufer geendet und nun von seinem Thron wieder herabkletterte. Ihm nach strömte alles einer Stelle zu, wo zwischen zwei und wohl vierfach mannshohen Stangen 24 Kränze an einem Seil schaukelten. Im Nu hatten sich die Burschen gesondert. Der Ausrufer verteilt« die Lose; man zog.

Wer hat Nr. 93?

Ich.

Wer das?

Der Rosenhofer Bauer.

Ist recht; tritt an.

All die hundert Augenpaare schauten jetzt nach dem schmucken Burschen, der leichten Schrittes die aufgeworfene Schanze erstieg.

Wie man auf dem Land« beim Verlust eines Angehörigen keine schwarzen Kleider trägt, so ist'S auch nicht Sitte, sich von allen geräuschvollen Lustbarketten