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Geffenttiche Ladung.

1) Johann Georg Wacker» geb. am 7. Februar 1858 in Holzbronn»

2) Johann Peter Talmon, geb. am 28. September 1858 in Neu-

hengstett,

3) Johannes Faitzler, geb. am 4. Oktober 1862 in Deckenpfronn,

4) Christof Heinrich Steck, geb. am 25. Juli 1862 in Calw,

5) Jonathan Protz, geb. am 10. Juni 1861 in Altburg,

6) Christian Botzenhardt, geb. am 25. März 1857 in Calw,

sämtlich zuletzt in ihren Geburtsorten wohnhaft und zur Zeit mit un­bekanntem Aufenthaltsort abwesend, werden beschuldigt

zu No. 3 als Wehrmann I. Aufgebots ) ohne Erlaubnis aus-

zu No. 4 u. 5 als Ersatzrcservisten / wandert zu sein,

zu No. 1, 2 u. 6 als Wehrmänner II. Aufgebots ausgewandert zu sein,

ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige

erstattet zu haben,

je Uebertretung gegen Z 360 No. 3 des Strafgesetzbuchs.

Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts Hierselbst auf Mittwoch, den 1«. Mai 1893, vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht Calw zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach Z 472 der Strafprozeßordnung von dem Bezirkskommando zu Calw ausgestellten Erklärungen verurteilt werden.

Calw, den 20. März 1893.

Bauer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Erledigte Straßenrvärterstekke.

Kommenden

Freitag, den 24. März d. I.» nachmittags 5 Uhr,

wird auf dem Rathaus in Deckenpfronn die erledigte Stelle eines stän­digen Staatsstraßenwärters für die Strecke Nr. 9, Lm 25,700 bis km 28,900 der Staatsstraße Nr. 85, TübingenCalw, auf den Markungen Deckenpfronn und Gültlingen mit einem Jahresgehalt von 520 ^ wieder besetzt.

Bewerber um diese Stelle, welche nicht über 40 Jahre alt sei dürfen, werden aufgefordert, sich hiezu einzufinden und ein gemeinderätlich be­glaubigtes Prädikats- und Vermögenszeugnis nebst Auszug aus dem Strafregister neuesten Datums, sowie Militär- und sonstige Zeugnisse mitzubringen.

Calw» den 20. März 1893/

K Stratzenbau-Jnspektion.

Fleischhauer.

Revier Wildbad.

Herüstl-otz-Derkauf.

Bei dem am H23. März, vor- Mittags 11'/- >Uhr, auf dem / Rathaus in Calmbachstatt­findenden Ver­kauf von

689 Stück tann. und fichtenen Bau­stangen (Langholz V. Klasse), kommen weiter zum Angebot aus Abt. Buchbusch Distrikt Kälbling:

71 Stück fichtenes Gerüstholz von 17 bis zu 24 Meter Länge mit zu­sammen 23 Fstm. und 26 Stück fichtene zu Gerüstholz ebenfalls ge­eignete Baustangen mit 5 Fstm.

Das Holz ist von besonders schöner Qualität.

Revier Langenbrand.

Slammtzoh-Derkauf

^am Mittwoch. Iden 29. März, ^vormittags 16 Mhr, auf dem /alten Rathaus in ) Langenbrand:

_ - Forchen

aus Hengsthalde des Distrikts Hengst­berg, Unt. Eulen loch des Distrikts Eulenloch und Siebeneichen des Di­strikts Ueberrück:

458 Stück Langholz mit 5 Fm. I., 61 Fm. II., 111 Fm. III., 162 IV., 7 Fm. V. Kl.; 7 Stück Säg­holz mit 4 Fm. I., 5 Fm. II. und 1 Fm. III. Kl.;

Tanne«

aus obigen Waldtellen und Brünn lc des Distrikts Rippberg:

478 Stück Langholz mit 165 Fm. I.» 148 Fm. II., 149 Fm. III.» 98 Fm. IV. und 11 Fm. V. Kl.; 98 Stück Sägholz mit 102 Fm.

I., 30 Fm. II. und 13 Fm. III. Klasse.

Das Holz in Eulenloch, Siebeneichen und Brünnle ist angerückt.

Calw.

Jaljrms

In der Verlassenschaftssache von Karoline Zahn, geb. Widmann, Schuhmachers Wwe. hier, kommt am nächsten

Samstag, den 25. ds. Mts., von nachmittags 1 Uhr an, im Haus Nr. 89 in der Lederstraße im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf:

Bücher, Betten, Leinwand, Schreinwerk, Faß- und Bandgeschirr, allerlei Hausrat und etwas Brennholz.

Den 20. März 1893.

K. Gerichtsnotariat. Sa pp er.

Calw.

Die Gebiinbe- und Grund - Eigentümer

werden aufgefordert, etwaige Veränder­ungen, welche sich seit 1. April 1892 an den Eigentumsgrenzen oder in der Kulturart der Grundstücke ergeben haben, bis zum 31. März d. I. hieher anzu­zeigen.

Stadtschultheißenamt.

Haffner.

Gefunden

wurde 1 Geldstück und 1 Schirm.

Eigentumsansprüche sind binnen 8 Tagen geltend zu machen, widrigenfalls die gefundenen Gegenstände den Findern ausgefolgt würden.

Stadtschultheißenamt.

Haffner.

Calw.

Aufforderung.

Diejenigen, welche seit 1. Januar d. I. ein der Gewerbesteuer unterwor­fenes Geschäft angefangen, nachhaltig er­weitert oder vermindert oder eingestellt haben, werden aufgefordert, spätestens bis zum 31. ds. Mts. der Unter­zeichneten Stelle Anzeige zu machen, spätere Anmeldungen können für dieses Quartal nicht mehr berücksichtigt werden. Unterlassene Anzeigen neu begonnener Gewerbe sind strafbar, dagegen liegt eine rechtzeitige Abmeldung eingestellter Ge­werbe im eigenen Interesse der Steuer­pflichtigen.

Stadtschultheißenamt.

Haffner.

Prirmt-Arrzeige«.

Todesanzeige.

Tiefbetrübt teile ich mit, daß meine I. Frau

Sophie Weist Sonntag mittag 2'/- Uhr sanft in dem Herrn entschlafen ist. Um stille Teilnahme bittet

der trauernde Gatte

I. Weist mit Sohn.

Beerdigung Dienstag mittag um 3 Uhr.

Calw.

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Hugo Rau.

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