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^ 31. Amis- und Anzeigeblait für den Bezirk (Lalw. 68. Jahrgang.

Erscheint Di en s tag, Donnerstag und Samstag. Die Einrückungsqebühr belräat im Bezirk und nächster Um­gebung 9 Pfg. die ^eile, sonst !2 Pfg.

Dienstag, den 14. Mär; 1893.

Abonnementspreis vierteljährlich in der Stadt 90 jPsg. und 20 Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. 15, sonst t» ganz Württemberg Mk. 1. 35.

Amtliche Wekauntmachungen.

Bekanntmachung,

betreffend die Feldbereinigung auf der Markung Stammheim.

Nachdem bei der Abstimmungstagfahrt am I I. 4>. Mts. mehr als die Hälfte der beteiligten Grund­besitzer (231 von 388) zugestimmt hat, beziehungsweise -nach den gesetzlichen Bestimmungen als zustimmend anzusehen ist, auch mehr als die Hälfte des Grund­steuerkapitals (8517 ^ 18 ^ von 16545 ^ 14 -rZ) auf diese Mehrheit fällt, so wird hiemit gemäß Art. 12 des Gesetzes vom 30. März 1886 die 'Feldbereinigung der Gewändeunterer Grund, Heng­stetter Steigle, Osterhalde, auf'm Stutz, Häldle, 'Walkersthal, Brand, oberer Grund, untere und obere Büchach, Schönbronn, oberste Wiesen, Holder, hohe Nille, Einsiedel, große Birkach, Schanzenäcker und Steig", der Markung Stammheim unter Einbe­ziehung eines Teils der angrenzenden Markung Calw als bei der Abstimmung beschlossen erklärt.

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die zur Minderheit gehörenden, sowie die nach Art. 9 Abs. 3, bezw. Art. II Abs. 5 des Gesetzes vom 30. März 1886 als zustimmend angenommenen Grundeigentümer das Recht haben, innerhalb der unerstrerklichen Frist von zwei Wochen vom Tag der Abstimmung, 11. März 18S3 an gerechnet, dem Oberamt die nach ihrer Ansicht der Ausführung des beschlossenen Unternehmens entgcgen- stehenden Gründe mündlich oder schriftlich darzulegen, -und daß binnen derselben Frist Beschwerden gegen den Bescheid über die in Art. 10 Abs. 1 des ge­mannten Gesetzes bezeichneten Ansprüche und hieraus

oder aus anderen Gründen abgeleitete Anträge auf Berichtigung des Ergebnisses der Abstimmung bei dem Oberamt vorzubringen sind.

Für die Wahl der Vollzugskommission wird eine besondere Tagfahrt demnächst anberaumt werden.

Die Ortsvorsteher der Gemeinden Stammheim, Gechingen und Althengstett haben dies alsbald zur Kenntnis der beteiligten Grundeigentümer zu bringen, sowie durch Anschlag am Rathaus und sonst orts­übliche Weise bekannt zu machen. Einem Vollzugs­bericht hierüber wird entgegengesehen.

Calw, den 13. März 1893.

K. Oberamt.

Lang.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von

Unterrichtskursen im Hufbeschlag.

Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Huf­beschlaggewerbe, vorgeschriebenen Prüfung behufs oes Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Ge­werbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in u) Heilbronn, b) Reut­lingen, e) Hall, ä) Ulm, und e) Ravens­burg dreimonatliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag statt, welche am

Dienstag, den 2. Mai 1893, ihren Anfang nehmen.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 3. April d. I s. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die be­treffende Lehrwerkstätte befindet, vor­schriftsmäßig einzureichen.

Dem Zulafsungsgesuch sind in Form urkund­licher Belege anzuschließen:

1) ein Geburtszeugnis;

2) der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehr­zeit im Schmiedhandwerk und einer zweijähr. Thätigkeit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber schonimHufbeschlagbeschäf- tigt gewesen sein muß; die Zeugnisse hierüber müssen von den betreffenden Meistern selbst ausgestellt und von der Ortsbehörde be­glaubigt sein;

3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Ein­willigungserklärung des Vaters oder Vormunds;

4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;

5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vor­mund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (Z 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).

Stuttgart, den 1. März 1893.

v. Ow.

Isuiktetorr.

Die Adoptivtochter.

Erzählung von K. Labacher.

(Fortsetzung.)

Reden wir nicht mehr davon, aus Barmherzigkeit reden wir nicht mehr da­von, Herr Graf. Ich will nicht belohnt werden, ich thue nur meine Pflicht. Ach, Sie verstehen ja doch nicht, was in dieser gequälten Brust vorgeht. Entfernen Sie Rudolf von hier und Sie haben das Beste, das einzig Mögliche für mich gethan."

Ich habe es schon einmal zu dir gesagt, Elisabeth, Du bist eine eigentümliche Matur. Und was ist eS denn, das Dich für alle Deine Opfer entschädigt? Ich möchte -es wissen."

Sie kehrte ihm das thräaenüberströmte Antlitz zu und blickte ihm unverwandt >in's Auge.

Haben Sie die innere Stimme noch nie vernommen, Herr Graf, die uns -sagt:Das ist gut" unddas ist bös," die uns bittere Borwürfe zuflüstert und ;unsere Nächte mit ängstlichen Träumen heimsucht, wenn wir ihr nicht gehorchen? Dieser Stimme Gebot bestimmt meine Handlungen, ich habe nicht den Mut, mich -gegen sie zu empören."

Dein Entschluß bleibt unwiderruflich?" fragt« der Graf nach kurzem Stillschweigen.

Unwiderruflich!" klang es ihm leise aber entschieden zurück.

So bleibt mir nur noch eine Mission übrig, Elisabeth. Rudolf will nicht fort ohne Abschied von Dir. Ich kenne den Jungen wenig, traue eS ihm indessen zu, daß er nicht eher weicht, bis Du ihm seinen Wunsch erfüllt hast."

Auch das noch!" stöhnte Elisabeth, tief erbleichend.Auf das war ich nicht gefaßt, das hätte man mir ersparen sollen."

Der Graf, wenig mit Seelenleiven bekannt, sah inu Erst-m»en ve» heißen, schweren Jammer aus Elisabeth's Augen starren. Er streckte ihr unwillkürlich di« Hand entgegen.

Armes Kind!" sagte er.Du hättest eine bessere Familie verdient. Wie gerne würde ich Dich dann als Schwiegertochter umarmt haben."

Ein Ausdruck edlen Stolzes verdrängte das bittere Weh in Elisabeth's Züge» und sie richtete sich zu einer festen Haltung empor.

Eine höhergestellte, reichere Familie könnte ich haben, Herr Graf, eine bessere ehrlichere nicht. Es ist traurig, daß in Ihren Kreisen der Wert des Menschen nach' Ahnen und Besitzungen gemessen wird. Dock ist dem einmal so und den gegebene» Verhältnissen muß Rechnung getragen werden. Graf Rudolf mag kommen, ich hoffe der unseligen Stunde gewachsen zu sein."

Und sonst soll ich nichts für Dich vermögen, Elisabeth? Gar nichts? D» hast keinen Wunsch, kein Begehren?"

Nichts, nichts!"

Er erfaßte ihre Hand und drückte sie sanft in der seinen.

Du hast meine Hochachtung gewonnen, sagte er in einem fast innigen Tone. Ich danke Dir, Elisabeth! Mag der Segen des Himmels auf Dir ruhen, Du ver­dienst ihn."

Sie wandte sich erschüttert ab und winkte ihm, zu gehen. Draußen auf der Bank fanv er neben Katharine auch Frau Anna, die er, trotz der vielen Jahre, i» denen er sie nicht gesehen hatte, an ihren angenehmen Zügen sogleich wieder erkannte. Er zog eine Brieftasche hervor und wollte sie in die Hand der Schuhmachersfrm» drücken. Sie wich indessen mit einer fast erschrockenen Gebärde zurück.

Da sei Gott vor. daß ich mir den Kummer meines Kindes mit Geld be­zahlen lasse," sagte sie, tief sich verneigend.Einmal haben wir freilich Geld nehme» müssen, ich und mein Josef, well außer Lieschen noch sieben Kinder um Brot schriee». Jetzt aber ist's anders, Herr Graf! Jetzt hat unsere arm- Elisabeth durch ihre«