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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk Lalw.
68. Jahrgang.
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Umgebung S Pfg. die Heile, sonst 12 Pfg.
Donnerstag, den 2. Mär; 1893.
AbonnementSpreiS vierteljährlich in der Stadt S0 jPfg. und 20 Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. 15, sonst i» ganz Württemberg Mk. 1. 35.
Amtliche Bekanntmachungen.
Aufforderung.
Diejenigen Reservisten, Landwehrmänner, Ersatzreservisten und ausgebildeten Landsturmpflichtigen zweiten Aufgebots, welche auf Zurückstellung hinter die letzten Jahresklassen ihrer Waffe oder Dienstkategorie wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, werden aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb vierzehn Tagen, spätestens aber vor dem Musterungstermin bei dem Ortsvorsteher ihres dauernden Aufenthaltsorts anzubringen.
Wegen der Behandlung der Gesuche werden tue Ortsvorsteher auf Zß 122 und 123 der Wehrordnung (Reg.-Bl. 1889, Nr. 3) und die Ministerial- verfügung vom 8. April 1876, Ziffer III (Min.-A.-Bl. S. 120) hingewiesen.
Calw, den 1. März 1893.
K. Oberamt.
Lang.
Aufforderung.
Diejenigen, welche Ansprüche auf Zurückstellung Militärpflichtiger wegen häuslicher Verhältnisse aus Len in Z 32, 2 a—6 der Wehrordnung angeführten Gründen erheben wollen, werden aufgefordert, dieselben so zeitig geltend zu machen, daß sie noch vor dem Zusammentritt der zur Entscheidung darüber berufenen Grsatz-Commission vollständig erörtert werden können. Die Ortsvorsteher haben solche Gesuche, welche bei ihnen schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll erklärt werden können, nach der Ministerialverfügung vom 8. April 1876 (Min.-A.-Bl. S. 114 ff.) zu behandeln.
Calw, den 1. März 1893.
K. Oberamt.
Lang.
Bekanntmachung
betreffend den Eintritt junger Leute in die Unteroffizierss chulen.
Junge Leute im Alter von 15—16 Jahren, welche in eine Unteroffiziers-Vorschule, und solche im Alter von 17 —20 Jahren, welche in eine Unteroffiziersschule einzutreten wünschen, haben sich alsbald beim Bezirksfeldwebel zu stellen, von dem ihnen weitere sachdienliche Auskunft erteilt werden wird. Calw, den 1. März 1893.
K. Oberamt.
Lang.
Arnlsvergleichungskosten.
Die Amtsvergleichungskosten-Lerzeichniffe pro 1892/93 und die Verzeichnisse des Aufwands für Geisteskranke pro 1892/93 sind seitens der Gemeinden getrennt in doppelter Ausfertigung spätestens bis 15. März ds. Js. mit den erforderlichen Belegen an die Amtspflege einzusenden.
Von Gemeinden, aus welchen die genannten Verzeichnisse nicht rechtzeitig einkommen, wird angenommen, daß sie derartigen Aufwand im Jahre 1892/93 nicht gehabt haben.
Calw, den 1. März 1893.
K. Oberamt.
Lang.
Die Gemeindebehörden
werden auf das neue vollständig erschienene Werk die Württ. Gesetzgebung über die Verwaltung der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen von Ober-Regierungsrat Fleischhauer aufmerksam gemacht.
Bestellungen wären nicht an das Oberamt, sondern an eine beliebige Buchhandlung zu richten. Calw, den 1. März 1893.
K. Oberamt.
Lang.
Deutsches Reich.
Berlin, 27. Febr. Reichstag. Das HauS ehrt vor Eintritt in die Beratung das Andenken des verstorbenen Abgeordneten Boediker in der üblichen Weise. Gegen den Abgeordneten Metzger (Soz.) soll wegen Beleidigung des Hamburger Senats strafrechtlich vorgegangen werden. Das um die Ermächtigung dazu nachsuchende Schreiben geht an die Geschäftsordnungs-Kommission. Der Bericht der Reichsschulden- Kommission wird debattelos erledigt und der Reichsschuldenverwaltung Decharge erteilt. Hierauf folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs betreffend Abänderung der Maß- und Gewichtsordnung. Die Vorlage wird auf Antrag des Abgeordneten Broemel von der Tagesordnung abgesetzt. Es folgt die Prüfung der Wahl Ahlwardts. Die Kommission beantragt, die Wahl für giltig zu erklären. Abg. Knörcke (freis.) wünscht, den Reichskanzler zu ersuchen, Untersuchung der bei der Wahl vorgekommenen Verstößt einzuleiten. Abg. Rickert (freis.) empfiehlt ebenfalls Untersuchung der gerügten Vorfälle. Die Wahl wird für giltig erklärt und der Antrag Knörcke nach Probe und Gegenprobe angenommen. Es folgt die Beratung des Spezialetats der Reichsjustizverwaltung. Das Reichsjustizamt erfordert an Besoldungen 528,630 Abg. Bar (freis.) wünscht von den verbündeten Regierungen die Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Behandlung von Strafgefangenen, welche wegen nicht ehrenrühriger Straf- thaten verurteilt worden sind. Redner beklagt, daß die Strafvollstreckungen in den verschiedenen Einzelstaaten durchaus verschieden sind. Staatssekretär im Reichsjustizamt Hanauer verweist auf die großen Schwierigkeiten, welche sich der Regelung betreffs eines Strafsoollzuggesetzes entgegenstellen. Abgeord. Münch (wild) hält den Erlaß eines vernünftigen Strafvollstreckungsgesetzes für dringend notwendig und
II erlitte ton.
Die Adoptivtochter.
Erzählung von K.Labacher.
(Fortsetzung.)
11 .
Am nächsten Nachmittage befanden sich Elisabeth und Katharine allein in der Hütte. Josef Will war bei seinem Enkelkind« auf Besuch, und Frau Anna hotte Streu aus dem Walde für die Ziege. Elisabeth saß in ihrem „kleinen Salon/ wie fle scherzhaft einen erhöhten Tritt, an dem einen Fenster der Stube, nannte, zu dessen Ausschmückung jedes Mitglied der Familie etwas beigetragen hatte; der Eine einen gepolsterten Stuhl, der Andere ein zierliches Arbeitstischchen und eine Dritte und Mette ein verblichenes Stück Teppich, oder eine nur wenig gekittete, im Übrigen sehr niedliche Porzellanfigur. Zum Danke dafür hatte Elisabeth schon oft versichert, sich noch nie so behaglich und glücklich gefühlt zu haben, wie in ihrem „kleinen Salon", welche Rede namentlich für Frau Anna's Ohren eine himmlische Musik war.
Katharine hatte sich einen Schemel nahe zu ihrer Schwester gerückt und war beschäftigt, niedliche Körbchen aus Stroh zu flechten, welche ihre Brüder dann zum Verkaufe in die nächste Stadt zu tragen pflegten. — „Gehst Du heute nicht in den Wald, Elisabeth?" fragte sie von ihrer Arbeit aufblickend.
„Nein, Katharinchen, ich will dieses Fußkissen heute noch fettig mrchen, damit Ferdinand es morgen mit in die Stadt nehmen kann. Du weißt, eS ist dringend bestellt worden. Und im Walde geht das Arbeiten nicht io rasch, da wird man durch vielerlei zerstreut. Später, wenn auch Du mit Deinem Tagwerk zu Ende bist, machen «vir zusammen einen Spaziergang."
1 f
„Wie hat Dir der fremde Herr gestern gefallen?" fragte Katharine etwas unvermittelt.
Eine leichte Röte huschte über Elisabeth's Stirn und Wangen hin.
„Was kann ich darüber sagen, Katharine? Ich habe ihn ja nur einmal gesehen und gesprochen. Wie wenig, um sich ein Urteil über einen Menschen zu büden."
„Ich meine eS etwas anders," erwiderte Katharine, nun ihrerseits errötend. „Ich meine sein Äußeres; ich glaube, er ist recht hübsch und er hat so gute, freundlich« Augen."
„Du magst recht haben, Katharine. Ich habe ihn nicht so ganz genau angesehen."
Katharine fand in dem Gesichte ihrer Schwester einen Ausdruck, als sei ihr dieses Gespräch nicht völlig angenehm. Sie fragte daher nach anderen gleichgültigen Dingen, worauf sie die freundlichsten und ausführlichsten Antworten erhielt.
Und so plauderten die Mädchen fort, bis der letzt« Stich an dem Fußkiffen gethan und auch KatharineN's Körbchen vollendet war. Dann ging e« hinaus in's Freie, in den Wald.
Elisabeth schien in Gedanken vertieft, ihr Schritt war auch viel langsamer wie sonst und sie wählte einen andern, wetteren Weg, als den gewöhnlichen, zu ihrem LieblingSplatze. Als sie ihn endlich betrat, schrak sie zusammen und blieb zögernd und befangen stehen. Denn dort, auf einem der MooSsitze, ruhte der Fremde. Er erhob sich, zog grüßend seinen Hut und sagte in herzlichem Tone: Wenn Ihnen meine Gegenwatt nicht angenehm ist, so will ich sogleich gehen. Diesen schönen Ott will ich Ihnen durchaus nicht verleiden."
Sie nahm sich zusammen, um nicht gar zu kindisch zu erscheinen.
„Wir haben ja hier alle Raum genug, mein gnädiger Herr, Katharina und ich bleiben ohnehin nicht lange, wir müssen wieder nach Hause ehe eS dunkel wird."
„Also bis dahin habe ich die Erlaubnis zu bleiben!" erwiederte Graf Rudolf