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und Anzeigeblnlt für den Bezirk (Lalw. 67. Zshrgayg.
Erscheint Dient tag, Die Einrückungtgebkhr gedung S Pfg. die Heile, sonst
Donnerstag und Samt tag. beträgt im Bezirk und nächster Um- is Psg.
^ Samstag, den 10. Dezember 1892.
Lbonnementtpreit vierteljährlich in der >o Pfg. uv
20 Pfg. Lrägerlohn, durch dir Pop bezogen Mk. 1. 1ö. sonst t» ganz Württemberg Mk. 1. Sö.
Amtliche Mekanutmachunge«.
Dir (Ortsbehörden
werden hiemit auf den in Nr. 28 des Min.-Amts- blatts (S. 513) vom laufenden Jahre enthaltenen Erlaß des K. Ministeriums des Innern, betr. die Gewerbe-Legitimations-Karten der italienischen Handlungs-Reisenden vom 25. vor. Mts. hingewiesen und beauftragt, das Polizeipersonal hierüber zu verständigen. Calw, den 9. Dezember 1882.
K. Oberamt. Lang.
Bekanntmachung,
vetr. die Aichurrg und den Gebrauch von Gefässen und Abstichstäben zum Ermessen von Milch
Dmch die Ministerialverfügung vom 18. Okt. 1892, betreffend die Aichung und den Gebrauch von Gefässen und Aichstäben zum Zumessen von Milch (Reg.Bl. S. 495) wird es ermöglicht, bei der Lieferung von Milch die gelieferten Quantitäten auch anders, als mittelst der bisher verwendeten aichord- nungsmäßigen Flüssigkeits-Maße oder Wägung, zu messen, indem dazu die üblichen Kannen, Gölten, Kübel, Bütten und Abstichstäbe, sofern diese geaicht sind, verwendet werden.
Diese Zumessungsweise wird jedoch tatsächlich nur für Molkereien und Käsereien von praktischer Bedeutung sein.
Sämmtliche Beteiligte, welche sich dieser Art der Zumessung von Milch bedienen wollen, werden hiemit aufgefordert, ihre im Gebrauch befindlichen Milchgesässe und Abstichstäbe, sofern sie den Vorschriften der bezeichneten Verfügung entsprechen, alsbald aichen zu lassen, oder sich mit vorschriftsmäßigen Gefässen und Abstichstäben zu versehen. Dabei wird bemerkt, daß die Benutzung ungeaichter Geräthe dieser Art in Zukunft strafbar ist.
Uebrigens wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur zum Zumessen der Milch im öffentlichen Verkehr, d. h. im Verkehr zwischen zwei Kontrahenten, nicht zum Zumessen im inneren Wirtschaftsbetrieb — und nicht zur Beifuhr und Ablieferung von Milch, sondern nur zum Messen des Gelieferten geaichte Geräte erforderlich sind. Die Kannen, Gölten u. s. w., in denen Milch geliefert wird, müssen also nicht geaicht sein, wenn die Milch erst nach dem Ausgießen aus diesen Gefässen gemessen wird.
Die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, in welchen sich größere Milchhandlungen, Molkereien oder Käsereien sich befinden, werden aufgefordert, die Beteiligten hierauf hinzuweisen.
Calw, den 9. Dezember 1892.
K. Oberamt.
Lang.
Deutsches Reich.
Berlin, 7. Dez. Reichstag. Der Antrag des Abg. Hirsch und Genossen, wonach Mitglieder freier eingeschriebener Kaffen, welche am 1. Januar 1893 noch nicht in dem Besitz der vorgeschriebenen Bescheinigung ihrer Leistungsfähigkeit sind, jedoch um die Bescheinigung nachgesucht haben, von der Verpflichtung einer Zwangskasse anzugehören, befreit sind, wird in der ersten und zweiten Beratung angenommen. Es folgt die erste Lesung des Antrags Rmte- len betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens in Strafsachen und die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen. Abg. Rintelen (Zentr.) begründet seinen Antrag. Staatssekretär des Reichsjustizamtes Hanauer bemerkt, daß die vom Reichsjustizamt im Aufträge des Reichskanzlers über die fraglichen Punkte ausgearbeiteten Entwürfe bereits dem preußischen Justizministerium zur Begutachtung vorliegen. Abg. Frohme (Soz.) verlangt, daß eine Entschädigung auch für unschuldig erlittene Untersuchungshaft bewilligt werde und verteidigt seine Partei gegen den
Vorwurf, daß sie den Meineid predige. Abg. Kauff- mann (freis.) ist durch die Erklärungen des Staatssekretärs befriedigt. Abg. Hartmann (kons.) erklärt sich ebenfalls durch die Ausführungen des Staatssekretärs zufriedengestellt. Abg. Haußmann (Volkspartei) bringt praktische Fälle als Beweis bei, daß Freigesprochene wegen des „non liguot" benachteiligt seien. Es ist mittlerweile ein Schlußantrag eingegangen. Abg. Stadthagen (Soz.) bezweifelt die Beschlußfähigkeit des Hauses. Bei der Auszählung des Hauses werden 40 Stimmen gegen und 106 Stimmen für den Schluß der Debatte abgegeben. Das Haus ist somit nicht beschlußfähig und vertagt sich bis zpm nächsten Freitag. Tagesordnung: I-ex Heinze, klein« Vorlagen.
— Die Militärvorlage wird voraussichtlich morgen Samstag beraten und Zweifels ohne an eine Komission verwiesen werden. Es hat den Anschein als wäre die Mehrheit des Reichstags für die Vorlage, resp. zu einem Kompromiß mit der Reichsregierung geneigt. Die dreijährige Dienstzeit hat Graf Caprivi durch seine Einräumung, daß auch die zweijährige zulässig sei, ein- für allemal preisgegeben; aber zur gesetzlichen Fixierung der zweijährigen will er sich auch nicht verstehen und sie in die Praxis nur gegen die bekannten „Kompensationen" einführen. Diese Kompensationen sind es aber gerade, in deren Ablehnung der Reichstag einig ist; denn sie bedingen die finanzielle Mehrbelastung, welche die Volksvertretung im Unterschied zu den verbündeten Regierungen für unerschwinglich hält. Hält der Reichskanzler seine Kompensationen wirklich fest, so ist der Konflikt da. Die M. Allg. Ztg. glaubt jedoch, es werde nicht so weit kommen. Freilich werde der Kompromiß nur zu erzielen sein, wenn man auf den prinzipiellen Austrag der sich entgegenstehsnden Forderungen für den Augenblick verzichte und sich allseits mit einem Provisorium begnüge: etwa einem Provisorium, welches die probeweise Einführung der
^ rr rKt 6 t ^ rr . Nachdruck verbaten.
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Novelle von D. Freiin von Spättgen.
(Schluß statt Fortsetzung.)
Hätte sie während des Weges nur ein einziges Mal nach rückwärts geschaut- dann würde sie wohl sicher nicht mehr im Zweifel über den Geber jener Rose gewesen sein.
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Es war ein zauberisch schöner Juliabend. Gleich Diamanten strahlten die Sterne am Himmel, und wer nie eine amerikanische Sommernacht durchlebte, der hätte denken können, ein Teil der Gestirne wäre zur Erde herabgefallen, so glitzerten und funkelten die zahlreichen xflow veorms (Leuchtkäfer) allenthalben im tauigen Grase und duftigen Gesträuch. In traulicher Eintracht saßen Mutter und Tochter auf der kleinen Veranda, während Polly, eine junge Negerin, welche Grace, seitdem sie so guten Verdienst erzielte, zum Beistand der Mutter ins Hauswesen genommen, geräuschlos hin und her glitt und den Theetisch abräumte. .Du bist heute so stillmein Kind, was ist dir ^Zuweilen scheint es mir, als ob deine Gedanken ganz wo anders weilen als zu Hause!" fragte Mrs. Northland, nachdem sie schon einigemal nach der prächtigen Rose geschaut hatte, die an des jungen Mädchens Busen prangte. .Ich denke darüber nach, daß wir doch jetzt sehr glücklich sein können, M'a," entgegnet« die Angeredete mit halb abgewandtem Gesicht.
.Du, mein Engelskind! Wie sorgst und plagst du dich für mich — das zu vergelten, vermag nur Gott," flüsterte die ältere Dime in tiefer Bewegung.
„Ich ernte ja auch reiche Früchte. Die Mühe ist so gering, in anbetcacht, daß ich deine Stirn wied-r ohne Sorgfalten erblicke," lautete die hellere Erwiderung.
„Du wolltest mir längst einmal etwas über die verschiedenen Häuser erzählen, in denen du ein- und ausgehst, Grace. Ich hoffe, man begegnet dir mit Achtung?*
„Sei außer Sorge, Mama. Noch niemals habe ich die geringste Zurücksetzung
erfahren. Vor Allem ist es-" (Grace zögerte ein wenig) „ist es Ms. Clark,
die stets in sehr liebreicher Weise zu mir spricht."
.Mrs., Clark, eine noch junge Frau?"
„Etwa i» deinem Alter. Sie ist eine große, volle Blondine, mit selten schönen» blauen Augen und-"
„Und einem keinen. roten Male an der Oberlippe?" fiel Mrs. Northland der Tochter hastig ins Wyrt.
„Ja. gewiß. Woher kennst du denn diese Dame?"
Die Mutter war jetzt in ihren Stuhl zurückgesunken und atmete tief und schwer.
,O Grace, welche Entdeckung? Warum auch mußtest du gerade in dieses Haus geraten? Gerade sie ist die Frau, um deretwillen dein armer Vater einen Treubiuch beging, indem er mich ihr, dem reichen Mädchen, mit welchem er bereits verlobt war, vorzog. Einst waren wir beide uns als Mädchen in beinahe mehr als schwesterlicher Liebe zugethan, lange Jahre hindurch; dann aber hat sie mir die Thür gewiesen, sich gänzlich von mir losgesagt — mich verflucht! Ein Unsegen ruhte seitdem auf dem Bunde zwischen deinem Vater und mir. Dein Vater verlor sein