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Herbstes Baumgruben von genügender Breite und Tiefe ausgehoben werden. Auch ist die ordnungsmäßige Ausästung des Baum-Ueberhangs zu überwachen.

Für den Baumsatz und die Baum-Ausästung gelten die hienach aufgeführten Bestimmungen:

Z 1. Der Baumsatz an den Staats- und Nach- barschaftsstraßen ist gesetzliche Obliegenheit der anstoßen­den Güterbesitzer und zwar sind von ihnen frucht­bare Bäume zu pflanzen.

An solchen Orten dagegen, wo fruchtbare Bäume aller Versuche ungeachtet nicht fortkommen, dürfen auch Waldbäume gepflanzt werden.

An den hohen Einschnittsböschungcn, ebenso bei hohen Straßendämmen, welche am Rande mit Bäumen bepflanzt werden, ist übrigens den angrenzenden Grund­besitzern der Baumsatz für die Straße erlassen.

Z 2. Die jungen Bäume, welche von den Grund­besitzern der Straße entlang gesetzt werden, müssen gehörig erstarkt, am Stamm wenigstens 3 Centimeter (1 Zoll) dick und 2 Meter (7 Fuß) hoch sein.

Dieselben sind in Entfernungen von 2,8 Meter (10 Fuß) vom Straßenrand und von 10,3 Meter (36 Fuß) unter sich zu setzen, mit Dornen zu ver­wahren und mit starken Stickeln zu versehen. Außer­dem sind die Bäume übers Kreuz zu setzen, dergestalt, daß diejenigen Bäume, die auf der einen Seite der Straße gesetzt werden, gerade gegenüber der Mitte des zwischen zwei Bäume auf der anderen Seite der Straße befindlichen Zwischenraumes von 10,3 Meter (36 Fuß) zu stehen kommen.

Z 3. Abgehende Bäume sind alsbald durch junge zu ersetzen, vorausgesetzt, daß der Zwischen­raum zwischen den benachbarten Bäumen mindestens

10.3 Bieter beträgt.

Z 4. Die auf die Straße überhängenden Aeste und Zweige sind in der Art einzukürzen, daß über dem Nebenweg am Rande der Straße eine lichte Höhe von 2,3 Meter (8 Fuß) für den Fuß­wandel und 85 Centimeter (3 Fuß) vom Straßen­rand einwärts der Straße eine Höhe von 4 Dieter (14 Fuß) für den Wagenverkehr frei bleibt und zwar ist die Auslichtung der Bäume von jenen

2.3 Meter dis zu diesen 4 Meter in schräger Richtung auszuführen.

Bis 1. Dezember ds. Js. ist ausführlicher Bericht über das Geschehene zu erstatten.

Calw, den 2. November 1892.

K. Oberamt.

Lang.

Bekanntmachung.

In Liebelsberg ist die Maul- und Klauen­seuche wieder erloschen.

Calw, den 3. November 1892.

K. Oberamt.

Lang.

Tages-Neuiakeiten.

Calw. Der Gemeinderat hat in Folge Hinscheidens Ihrer Maje st ät der Königin Olga an Seine Majestät den König und Ihre Kaiser!. Hoheit die Herzogin Wera Beileidsadressen erlassen, worauf folgende Danksagungen eingegangen sind.

Euer Hochwohlgeboren

beehre ich mich höchstem Befehle gemäß mitzuteilen.

daß Seine Majestät die Eingabe des Gemeinderats Calw, worin derselbe dem Könige aus Anlaß des Ablebens Ihrer Majestät der Königin-Witwe sein Beileid ausspricht, erhalten haben. Seine Majestät geruhten diesen Beweis treuer Teilnahme und Er­gebenheit wohlwollend entgegenzunehmen und lassen Euer Hochwohlgeboren sowie den Mitunterzeichnern der Eingabe hiefür allergnädigst danken, wovon Euer Hochwohlgeboren den letzteren Eröffnung machen möchten.

Mit hochachtungsvollen Gesinnungen rc.

Der Cabinets-Chef Stuttgart, Griesinger,

den 2. November 1892.

Seiner Hochwohlgeboren dem Herrn Stadtschultheiß Haffner in Calw.

Sehr geehrte Herren!

Die Frau Herzogin Wera dankt den Herren vom Gemeinderat der Stadt Calw wärmstens für die herzlichen Worte des Beileids, welche sie aus Anlaß des tiefschmerzlichen Kummers, welcher I. Kais. Hoheit durch den Hingang der unvergeßlichen Königin Olga betroffen hat, an die Frau Herzogin richteten. Wie das Land, so hat insbesondere I. Kais. Hoheit viel an der hohen Entschlafenen verloren.

Mit vorzüglicher Hochachtung von Baldinger, Hofmarschall.

Stuttgart, 3. Nov. 1892.

Zu dem im letzten Blatt gemeldeten Brand­sall in Zwerenberg können wir noch nachtragen, daß der Schneidergeselle Andreas Stepper in Simmozheim als der Brandstiftung dringend verdäch­tig ermittelt und an das K. Amtsgericht Calw ein­geliefert wurde. Es scheint ein Racheakt des rc. Stepper gegen seinen früheren Meister Hornbacher, welcher ihn wegen eines in seinem Hause begangenen Diebstahls zur Anzeige brachte, vorzuliegen. Außer den 4 verbrannten Rindviehstücken sind noch 2 Schweine und 10 Hühner in den Flammen umgekommen.

Die Fortsetzung des Berichts über die Ge­neralversammlung des landw. Bezirks­vereins mußte für die nächste Nr. zurückgestellt werden.

Stuttgart, 2. November. Bei der heute nacht 11 s/s Uhr erfolgten Ankunft des Extrazugs mit der hohen Leiche der verewigten Königin-Witwe waren Seine Königliche Majestät mit den hier anwesenden Prinzen, Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Sachsen, dem Herzog Albrecht von Württemberg, den Prinzen Herrmann und Ernst zu Sachsen-Weimar, dem Herzog Wilhelm und dem Fürsten Karl von Urach, sowie mit den Hofstaaten im Bahnhof anwesend. Allerhöchstdieselben begrüßten daselbst zunächst die eine Viertelstunde vorher von Friedrichshafen eingetroffenen hohen Anverwandten, Ihre Kais. Hoheiten die Großfürstin Konstantin von Rußland, und die Herzogin Wera von Württemberg, sowie deren Töchter, die Herzoginnen Elsa und Olga, und verfügten sich sodann nach dem gegenüber liegen­den Perron der Bahnhofhalle, wo eine Kompagnie des Grenadier-Regiments Königin Olga als Ehren­wache aufgestellt war. Der Sarg wurde sofort nach Ankunft des Zugs durch 16 Unteroffiziere des ge­

nannten Regiments vom Wagen gehoben und unter Vorantritt des Oberhofmeisters der höchseligen Königin- Witwe nach dem Hauptportal des Bahnhofs getragen, bis zu welchem Seine Majestät der König mit Gefolge das Geleite gab. Nachdem der Sarg auf den mit 4 Pferden bespannten Trauerwagen gebracht worden war und der Zug nach dem K. Residenzschlosse in der im Programm festgesetzten Ordnung sich in Be­wegung gesetzt hatte, kehrten Seine Majestät in den Wilhelmspalast zurück.

Langenbrücken, 1. Novbr. Heute gegen abend wurde bei Kislau ein anscheinend geistes­gestörter Mann, welcher sich in dem dortigen Mühlkanal umherbewegte, angetroffen. Derselbe ver­weigerte jede Auskunft über Person und Herkunft und mußte mit Gewalt aus dem Wasser entfernt werden. Er war, lautKr. Ztg.", im Besitze von großen Geldsummen, welche abzugeben er sich ent­schieden weigerte. Wie festgestellt ist, hat er im Gasthaus zum Ochsen übernachtet, aber auch dort über seine Person keinerlei Auskunft gegeben. Er wurde deshalb durch die Gendarmerie nach Bruchsal verbracht und in das dortige Hospital abgeliefert.

Berlin, 3. Nov. Den Morgenblättern zu­folge kam es gestern nachmittag auf dem Kaiser Franz Grenadierplatz zwischen Schutzleuten und Strolchen zu einem Zusammenstoß. Ein Schutzmann wurde in den Kanal geworfen und von Schiffern wieder heraus­geholt. Die Polizei requirierte Hilfe, säuberte den Platz und verhaftete etwa 10 Leute.

Lsongsnsum.

Neues in der Bibliothek.

1) Allgemeine deutsche Biographie. 166.

bis 170. Lieferung. Senkenberg bis Spaignart.

2) Das Testament. Ein Stück Leben aus der

guten alten Zeit von Helene Berthold.

3) Oberlin. Johann Friedrich, Pfarrer im Stein­

thal. Sein Leben und Wirken.

4) Perpetua. Eine Erzählung aus der Christen­

gemeinde in Karthago von Dr. I. Paulus.

Standesamt ßalw.

Geborene:

30. Okt. Julie Frida, Tochter des Karl Aichele, Küfers von hier.

Getraute:

29. Okt. Wilhelm Mörsch, Rotgerber und Anna Kirchherr in Station Teinach.

29. Robert Wagner, Kaufmann in Echzell und Fanny Dreiß von hier.

29. Georg Kienzle, Schneidermeister hier und Agathe Pfohmann von Nagold. Gestorbene:

25. Okt. Jakob Christian Keller, Privatier hier, 68 Jahre alt.

Gottesdienste

am Sonntag, den 6. November. Reformationsfest.

Vom Turm: 212. Predigtlied: 630.

Vormittags halb 10 Uhr Trauergottesdienst für ' die verewigte Königin-Witwe Olga: Herr Dekan Braun. 11 Uhr Abendmahl für Gebrechliche im Vereinshaus^ 2 Uhr Predigt: Herr Stadtpfarrer Eytel.

Das Opfer am Vor- und Nachmittag ist für die württembergische Bibelanstalt bestimmt.

Traurrfeirrl

zum Gedächtnis

Ihrer Majestät der verewigten Königin-Witwe Hkga.

Da Sonntag, den 6. November, vormittags halb !v Uhr, in hiesiger Stadtkirche ein Trauergottesdienst für Ihre Majestät die Königin-Witwe Olga stattfinden wird, so erlauben wir uns, die Einwohnerschaft zu zahlreicher Beteiligung hiemit ergebenst einzuladen.

Die verehrlichen Vereine, welche an dem gemeinsamen Kirchgang sich beteiligen, werden zwischen dem Georgenäum und dem Rathaus ihre Aufstellung nehmen, die Herren Offiziere und Beamten, sowie die städtischen Kollegien sammeln sich am Rathaus.

Kairo, 4. November 1892.

Gv. Staötpfawer SLaötschul'theiß

Braun. Haffner.

I

Calw.

Die Erben des verstorbenen Jakob Keller, Privatiers hier, bringen dessen zweistöckiges

Wohnhaus

Nr. 409, nebst Geb. Nr. 409 Keller mit Waschhaus und Holz­hütte an der Bahnhofstraße, sowie 5 a 88 qm Garten hinter dem Wohnhaus, am. Montag, den 14. November 1892, vormittags 11 Uhr,

auf dem hiesigen Rathause zur Ver­steigerung.

Stadtschultheiß Haffner.

Lkw- WS Mklm

bei

K. K. Schäverle.