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an Brechdurchfall leiden; ein Cholerafall ist nach ärztlichem Ausspruch nicht darunter.

Kiel, 30. August. DieKieler Zeitung" meldet: Bis zum Mittag des 29. August wurden bei der Polizei im ganzen 9 Cholera-Erkrankungen und drei Todesfälle gemeldet.

Berlin, 28. August. Der Kaiser folgt mit gespanntestem Interesse allen Nachrichten über die Cholera im Reiche. Es sind ihm wiederholt Vorträge über die Sachlage und die eingeleiteten Abwehr­maßregeln erstattet worden. Es bestätigt sich, daß dis Reise des Professors Dr. Koch nach Hamburg auf persönliche Veranlassung des Kaisers erfolgt ist. Auch hat der Kaiser eine Reihe von Anordnungen über Erleichterung des Manöverdienstes derTruppen erlassen.

Zu der Militärvorlage schreibt dieNat.- Ztg." daß die darin vorgesehene thatsächliche Ab­kürzung der Dienstzeit für die Fußtruppen nicht bloß auf eine Vermehrung der Zahl der Dispositions­urlauber hinauskomme, sondern allen Infanteristen mit geringfügigen Ausnahmen zu gute kommen soll. Es handle sich um die thatsächliche Herabsetzung der Dienstzeit für die Fußtruppen auf zwei Jahre, und zwar nicht bloß in der Form der Dispositions­

beurlaubung, so daß die Mannschaften im Laufe des dritten Dienstjahres auch wieder eingezogen werden könnten; die Regierung sei vielmehr bereit, hiergegen im Etat Garantien zu geben. Der Unterschied gegen die gesetzliche Einführung der zweijährigen Dienst­zeit scheint darin zu bestehen, daß die Regierung die Möglichkeit behalten will, nach Ablauf der betreffenden Etatsperiode zu der jetzigen Einrichtung zurückkehren zu können, falls die thatsächliche zweijährige Dienst­zeit sich nach der Meinung der Militärverwaltung nicht bewähren sollte. Der Betrag der Mehrkosten, welche die neue Einrichtung bedingen soll, wird sehr hoch, noch höher, als vor einiger Zeit angegeben. Man nennt die Summe von achtzig Millionen Mark jährlich.

Brüssel, 29. Aug. Heute Morgen um '/-9 Uhr ist der von Ostende kommende Expreßzug an einen von Antwerpen kommenden Personenzug infolge falscher Weichenstellung angesahren. Der Ostender Zug wurde nur wenig verletzt, von dem Antwerpener Zug wurde der letzte Wagen umgeworfen, ein Wagen 1. Klasse vollständig zerschmettert, ein Wagen 2. Kl. halb zertrümmert. Einige 50 Personen sind verwundet. 32 Tragbahren schaffen fortgesetzt Verwundete fort, die unter den Trümmern hervor­

geholt werden. Der Generalkonsul der Oranjestaaten wurde schwer verwundet; 20 Priester sind unter den Verwundeten. 2 Leute blieben tot. Die genaue Zahl der Verwundeten ist noch nicht festgestellt.

Haag, 30. Aug. Die Niederländische Regier­ung erklärte anläßlich der Cholera in Havre sämt­liche Plätze an der Nordküste von Frankreich von Brest bis zur belgischen Grenze, sowie sämtliche Mätze, welche an Gewässern liegen, die in den Kanal ein­münden, als von der asiatischen Cholera angesteckt.

Kandwirtschaftl. Bezirksverein.

Die K. Centralstelle für die Landwirtschaft will an die Mitglieder des landw. Bezirksvereins Ab­zeichen abgeben, welche bei dem landwirtschaftl. Hauptfest in Cannstatt am 28. Sept. d. I. zu freiem Eintritt in den Kreis berechtigen. Uebertraqbar an andere Personen, Frauen oder Kinder sind diese Abzeichen nicht.

Diejenigen Mitglieder nun, welche von diesem Anerbieten Gebrauch machen wollen, mögen sich spätestens bis 5. Sept. bei dem Unterzeichneten melden, da nachträglich eingekommene Wünsche keine Berücksichtigung mehr finden können.

stellvertr. Vereinsvorstand L. Tingler.

Amtliche KeklttmtmachmiM.

Revier Stammheim.

Sußmisflonsverkauf von Stammholz.

05>

Waldteil

Stückzahl

Art

Klasse

II.

III.

IV.

Fi. u. Ta.

Festmeter

1

Hinterer Schleifberg

17

Langholz, normal

45

4

2

2

14

38

5

2

3

22

43

6

4

2

4

»

13

Ausschuß

16

4

3

5

14

72

6

22

//

87

4

2

7

15

Sägholz, normal

19

3

8

,,

18

Ausschuß

34

1

9

Felsenweg

36

Langholz, normal

98

12

1

3

10

17

55

4

2

1

11

18

65

1

2

12

35

60

9

8

1

13

22

Ausschuß

72

6

3

2

14

20

72

6

2

2

15

14

/,

32

6

2

2

16

20

Sägholz, normal

35

2

2

17

27

Ausschuß

21

5

1

Das Ausschußholz ist zu 90"/» des Revierpreises angeschlagen. Offertformularien und Losverzeichnisse werden vom Revieramt abgegeben. Die Gebote sind, in ganzen und h',° Prozenten des Revierpreises bezw. Anschlags ausgedrückt, verschlossen und mit der AufschriftAngebot auf Stamm­holz" versehen, bis längstens

Samstag, den 10. September, nachmittags 3 Uhr,

beim Revieramt einzureichen. Die Eröffnung der Gebote findet zu dieser Zeit imBären" in Stammheim statt.

Die Anwohner

werden wiederholt aufgefordert, die im letz- tenWochenblatt angeordneten Reinigungs­und Desinfektionsmaßregeln alsbald vor­nehmen zu lasten und fortzusetzen. Von jedem gewissenhaften Haushaltungsvor­stand wird erwartet werden dürfen, daß nicht nur die getroffenen Anordnungen alsbald befolgt werden, sondern daß seinerseits alles geschieht, um dem Auf­treten und der Verbreitung von Krank­heiten vorzubeugen. Dazu gehört ins­besondere die Handhabung größter Rein­lichkeit in den Häusern und in der Nähe derselben, Wegschaffung aller gährendrn und faulenden Stoffe, sowie Desinfizierung der Ablagerungsstätten, der zum Haus gehörigen Winkel, Dohlen, Wasserablauf­röhren u. s. w.

Demnächst werden in den einzelnen Häusern Visitationen vorgenommen wer­den; gegen denjenigen, welcher den An­ordnungen nicht nachgekommen ist, wird Strafe verhängt und das Erforderliche auf seine Kosten ausgeführt werden.

Calw, den 31. August 1892.

Stadtschultheißenamt.

Haffner.

Erklärung.

In Sachen des hiesigen Schulhaus­baus sind durch einen hiesigen Einwohner Bezichte verbreitet worden, bezüglich wel­cher derselbe heute vor Unterz, die Er­klärung abgab, daß er einsehe, daß diese Bezichte grundlose und strafbare Ver­leumdungen sind, an deren Verbreitung mitgewirkt zu haben, er aufrichtig be- daure.

Stadtschultheißenamt.

Haffner.

Bekanntmachung.

Nachdem di« Kapitalwerte (Steuer­kapitale) der in ihrem Bestände veränder­ten Gebäude in der Gemeinde Calw durch das Bezirkssteueramt festgestellt sind, wird das Ergebnis dieser Ein­schätzung 21 Tage lang

vom 1. bis 21. September 1892

zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein.

Dem Eigentümer oder Nutznießer eines Gebäudes steht bezüglich des Steuer­anschlags (Steuerkapitals) desselben das Recht der Beschwerde zu.

Etwaige Beschwerden, welche die Be­teiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuerkollegium Abteilung II. zu richten und längstens bis zum 24. September 1892 bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzubringen. Die Versäum­nis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich.

Stadtschultheißenamt.

Haffner.

Gefunden

wurden 1 Medaillon, 1 Zigarren­etuis und 2 Geldbeutel. Eigentums­ansprüche sind binnen 8 Tagen beim Stadtschultheißenamt geltend zu machen, widrigenfalls die gefundenen Gegenstände den Findern ausgefolgt würden

Stadtschultheißenamt.

Haffner.

Teinach.

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Frau Hajo.

Erklärung.

Auf die in verschiedenen auswärtigen Zeitungen erschienenen Berichte, daß ich den Benjamin Proß, Taglöhner von Altburg, am 29. Juni d. I. mißhandelt und bedroh! habe, erkläre ich, daß dies eine vollständige Unwahrheit ist. Zur Rettung meiner geschädigten Ehre gegen­über meinen Mitbürgern mache ich hic- mit bekannt, daß die Kgl. Staatsanwalt­schaft Tübingen durch Beschluß vom 15. Juli d. I. das gegen mich auf die er­stattete Anzeige eingeleitete Strafver­fahren unter Uebernahme der Kosten auf die kgl. Staatskasse eingestellt hat, weil durchaus kein Beweis dafür beigebracht worden war, daß ich eine strafbare Hand­lung gegen rc. Proß begangen, vielmehr erwiesen wurde, daß ich von demselben nur die Zahlung einer schon länger be­stehenden Forderung verlangt habe.

Altburg, den 31. August 1892.

Jakob Friedrich Rägle, Schuhmacher.

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