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Verletzungen wahrnahm, muß man annehmen, die Verunglückte sei einem Schlaganfall, der ihr erst das Bewußtsein raubte und.sie dann zu Fall brachte, zum Opfer gefallen."

Preschen, 23. Juli. Die nach siebzehn Tagen glücklich geretteten drei Bergleute derEmeran"- Zeche bei Bilm verbrachten die heutige Nacht sehr gut. Die Nahrungsaufnahme erfolgt anstandslos und es ist nicht das geringste besorgniserregende Symptom wahrnehmbar. Die seit dem 4. Juli abends 7 Uhr durch einbrechende Schwemmsandmassen ver­schüttet gewesenen Bergleute heißen Jakob Sotka, Franz Makelik und Heinrich Horak. Seit vielen Tagen hatte man alle Hoffnung, die Verunglückten noch dem Tod zu entreißen, aufgegeben. Nichtsdestoweniger ließ die Leitung des Werkes die Rettungsarbeiten un­verdrossen fortsetzen. Welche Ueberraschung, als man Donnerstags abends gegen halb 9 Uhr aus dem ab­gesperrten Stollen schwache Hilferufe hörte! Mit

verdoppelter Kraft wurde nun an der Wegräumung des Schwemmsandes gearbeitet, und um halb 11 Uhr war man bei den Totgeglaubten. Alle drei waren bei vollem Bewußtsein. Ihre einzige Nahrung wäh­rend der langen schrecklichen Zeit war Gruben­wasser. Zwei von den Verunglückten waren bereits so geschwächt und erschöpft, daß sie sich nicht mehr vom Platze schleppen konnten, um zu dem Wasser zu gelangen. Nur einem ward es möglich, unter der äußersten Aufbietung aller Kraft für sich und seine Leidensgefährten das an den Wänden herabsickernde Wasser zu sammeln. Donnerstags abends ging er wieder nach Wasser. Er fühlte sich dabei gleichfalls schon so erschöpft, daß er glaubte, daß dies sein letzter Gang sei. Plötzlich drang ein Lichtschimmer zu ihm. Der Schwemmsand in der Strecke hatte sich am First des Stollens etwas gesetzt, und durch die so ent­standene Oeffnung drang das Licht der Grubenlampen der bei den Rettungsarbeitcn beschäftigten Bergleute

zu ihm. Dies veranlaßte ihn, Hilferufe auszustoßen. Als man die drei zu Gerippen abgemagerten Geretteten zu Tage brachte, verloren sie das Bewußtsein. Sie befinden sich nun in sorgfältigster ärztlicher Behandlung.

Paris, 26. Juli. Auf dem Jahrmarkt in Reuil stürzte ein Theater ein. 82 Personen wurden verwundet, jedoch niemand lebensgefährlich. Die Säulen und Stützbalken waren von böswilliger Hand durchsägt. Der Thäter ist unbekannt.

Washington, 26. Juli. Das Senatsmit­glied Best brachte eine Resolution ein, wodurch der Präsident der Vereinigten Staaten ermächtigt wird, die Zölle auf Gewebe, Eisen- und Kurzwaren, Töpfer- und Glaswaren, welche aus Frankreich, Deutsch­land oder England eingeführt werden, um 25 Proz. zu ermäßigen, wofern die genannten Staaten sich verpflichten, an dem internationalen Uebereinkommen, betr. die freie Ausprägung des Silbers, teilzunehmen.

Amtliche Kekallllttilllchllngklr.

Bekanntmachungen über Einträge im Genossenschaftsregister.

i.

Gerichtsstelle,

welche die Bekannt­machung erläßt.

2 .

Datum

des

Eintrags.

3.

Wortlaut der Firma;

Sitz der Genossenschaft; Ort ihrer Zweigniederlassungen.

4.

Rechtsverhältnisse

der Genossenschaft.

5.

Bemerkungen.

-O

K. Amtsgericht Calw.

23. Juli 1892.

Darlehenskassen-Verein Oberhaugstett, eingetr. Genoffenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Oberhaugstett.

Statut vom 29. Juni 1892.

Der Verein hat den Zweck, seinen Mitgliedern die zu ihrem Geschäfts- und Wirtschaftsbetriebe nötigen Geldmittel in verzinslichen Darlehen zu beschaffen, sowie Gelegenheit zu geben, müßig liegende Gelder verzinslich anzulegen.

Vorstandsmitglieder sind:

Adam Rentschler, Schreiner,

Joh. Burkhardt, Wagner,

Jak. Friedr. Stepper, Bauer,

Matth. Kübler, Steinhauer,

Heinrich Blaich, Steinhauer, sämtlich in Oberhaugstett.

Der Vorstand giebt seine Willenserklärungen kund und zeichnet für die Genossenschaft durch Namens­unterschrift des Vorstehers oder dessen Stellvertreters und zweier weiterer Vorstandsmitglieder unter der Firma der Genossenschaft.

Die von letzterer ausgehenden Bekanntmach­ungen werden unter der Firma, gezeichnet durch den Vereinsvorsteher oder den Vorsitzenden des Aufsichts­rats im Calwer Wochenblatt veröffentlicht.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist wäh­rend der Dienststunden des Amtsgerichts jedem gestattet.

Z- B.: Amtsrichter Fischer.

Bezirkskrankenkasse.

Rechnungsabschluß

füv das KakenöerzaHv 1891. Einnahmen:

1) Baarer Kaffenbestand am 1. Januar. 714 ^

2) Zinse von Kapitalien. 11

3) Eintrittsgelder. 529

4) Beiträge. 11,029

5) Ersatzleistungen Dritter für gewährte Krankenunterstützung 58

6) Aus zurückgezogenen Bankeinlagen. 1,000

7) Beitrag der Invaliditäts-Versicherungsanstalt zu den

Verwaltungskosten (Einzugsgebühren) .... 225

Summe der Einnahmen

Ausgaben:

1) Für ärztliche Behandlung . 2,255 ^

2) Für Arznei und sonstige Heilmittel.1,571

3) Krankengelder

89 -H,

25 47 14 -

26

69

13,568 ^ 70 -g.

a. an Mitglieder.3,887

40 H, 93 .

67 50 65

b. an Angehörige der Mitglieder. 40

4) Unterstützungen an Wöchnerinnen. 124 ^

5) Sterbegelder. 388

6) Kur- und Verpflegungskosten an Krankenanstalten . . 1,257

7) Zurückgezahlte Beiträge und Eintrittsgelder .... 7

8) Anlagen bei Banken. 1,500

9) Verwaltungsausgaben

s.) persönliche. 1,998

b) sächliche. 271

10) Sonstige Ausgaben.-. 94

Summe der Ausgaben . . 13,398 ^

Abschluß.

Einnahmen. 13,568 ^

Ausgaben.. . 13,398 , _

Kaffenbestand am 31. Dezember .

59

31

74

46

93

18 iZ. 70

18 .

Vermögensausweis

nach dem Bestand vom 31. Dezember 1891.

Aktiva.

Barbestand am 31. Dezember 1891 170 ^ 52 H,

Bankeinlagen. 500

Summe . . 670 o2 -H.

Nach dem vorjährigen Abschlüsse betrug das Gesamt­vermögen . 730 01 H.,

Ergibt gegen das Vorjahr an Gesamtvermögen weniger 59 ^ 49

Fremde Gelder: ..

Einnahmen für die W. Jnvaliditäts- rc. Versicherungs-

Anstalt .7,140 34 H,

Ausgaben für dieselbe.7,107 44

Passiv-Remanet . . 32 ^ 90 H.

Den Arbeitgebern und Kassenmitgliedern steht noch das Recht zu, die Rechnung nebst Belegen, Revisionsprotokoll rc. binnen einer von heute an laufenden Frist von 8 Tagen auf dem Rathause einzusehen.

Z)er Worfrhenös:

Louis Korndörfer.

Kasfrev:

Kober.

Bekanntmachung.

Nachdem die Gewerbekataster (Steuer- kapitale) der neu einzuschätzenden Ge­werbetreibenden in der Gemeinde Calw durch die Bezirksschätzungs-Kommission festgestellt sind, wird das Ergebnis der Einschätzung 21 Tage lang vom 1. August bis SS. August 18SL zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus auf­gelegt sein. Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines Steuer­anschlags (Steuerkapitals) das Recht der Beschwerde zu. Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an die Kataster- Kommission zu richten und längstens bis

zum S5. August 18S2 bei dem Orts­vorsteher zur Weiterbeförderung anzu­bringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich.

Stadtschultheißenamt. _ Haffner.

Gefunden

wurden 1 Armspange und 1 Schürz.

Eigentumsansprüche sind binnen 8 Tagen beim Stadtschultheißenamt geltend zu machen, widrigenfalls die gefundenen Gegenstände den Findern ausgefolgt würden.

Stadtschultheißenamt.

Haffner.