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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw.
67. Zahrgau-.
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Die Sinrkckungrgtbühr beträgt im Bezirk und nächster Umgebung » Pig. die Aetle, s-nft IL PIg.
Amtliche Bekanntmachungen.
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Donnerstag, den 7. Zuli 1892
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durch die rttemderz Mk. 1. Sb.
Post bezogen Mt.
Königl. Regierung des Neckarkreises.
Bekanntmachung,
betreffend eine Floftsperre auf der Enz.
Nachdem das K. Forstamt Leonberg für den im Laufe dieses Sommers vorzunehmenden Umbau der Floßgasse in Bietigheim um die Verhängung einer Floßsperr« auf der Enz nachgesucht hat, wird in Anwendung des Z. 29 der Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ordnung der Langholzflößerei auf der Enz rc. vom 20. April 1883 und unter Hinweisung auf die einschlägigen Bestimmungen dieser Ministerialverfügung für die Zeit voml. August bis 11. September 1898 die Flostsperre verfügt.
Dies wird den berührten Polizeibehörden und sämtlichen Interessenten hiedurch bekannt gegeben.
Ludwigs bürg, den 29. Juni 1892.
Der Regierungs-Präsident.
I. V.:
Oberregierungsrath (gez.) Holland.
Vorstehende Verfügung wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Calw, 5. Juli 1892.
K. Oberamt.
Schönmann A.-V.
Bekanntmachung.
Im Markt- und Börsenverkehr, sowie im Kleinhandel wird noch vielfach nach Pfund und Centner gerechnet. Es ist dies u. A. dem Umstand zuzuschreiben, daß diese Gewichtsgrößen und Bezeichnungen in der Maß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 noch besonders aufgeführt sind und daß auch heute noch die meisten nach Pfund und Centner be- zeichneten Gewichte im öffentlichen Verkehr zulässig sind.
Nachdem aber in dem Gesetz betr. die Abänderung der Maß- und Gewichtsordnung vom 11. Juli 1884 die Bezeichnungen Pfund und Centner nicht mehr aufgeführt sind, erscheint es im allgemeinen Interesse und zur Verhütung von Mißverständnissen und Mißbräuchen geboten, darauf hinzuwirken, daß im öffentlichen Verkehr bloß noch nach Gramm (x), Kilogramm (kx) und Tonne (t) gerechnet wird. Hiezu liegt um so mehr Grund vor, als Gewichte mit der Bezeichnung nach Pfund und Centner zur Aichung und Stempelung bloß bis zum 31. Dezember 1896 zugelafsen sind.
Die Ortsbehörden rc. werden deshalb darauf hinwirken, daß im öffentlichen Verkehr bloß noch nach Kilogramm und Tonne gerechnet wird und daß diese Bezeichnungen in den Markt-rc.-Berichten ausschließlich zur Anwendung gelangen.
Calw, 4. Juli 1892.
K. Oberamt.
' . Schönmann A.-V.
Bekanntmachung,
betreffend die Pferde-Vormusterung am 81. und 88. Juli 1898.
Nach dem Erlaß der K. Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 14. v. M. (Minist.-Amtsbl. S. 165) findet gemäß Z 1 des Pferdeaushebungsreglements vom 16. Januar 1887, Regbl. S. 19, wieder eine periodische Bormusterung des Pferdestandes statt und zwar im Oberamtsbezirk Calw am Donnerstag den 81. und Freitag den 88. Juli d. Js. je von vormittags 8 Uhr ab. Musterungsort ist Calw, Musterungsplatz der Brühl.
Zur Vormusterung sind vorzuführen am Donnerstag, den 81. Juli ds. Js., vormittags 8 Uhr: die Pferde von Calw und Hirsau; vormittags 9 Uhr: die Pferde von Alt
burg, Althengstett, Deckenpfronn, Dennjächt, Ernstmühl, Gechingen, Holzbronn und Liebenzell; Vormittags 19 Uhr: die Pferde von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Dachtel, Emberg, Hornberg, Liebelsberg, Martinsmoos, Monakam, Möttlingen.
am Freitag, den 88. Juli d. Js., vormittags 8 Uhr: die Pferde von Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ostelsheim, Ottenbronn, Simmozheim, Speßhardt; vormittags 9 Uhr: von Neubulach, Oberhaugstett, Sommenhardt, Stammheim, Teinach, Unterhaugstett, Würzbach, Zavelstein; vormittags 19 Uhr: von Neuweiler, Oberkollwangen, Röthenbach, Schmieh, Unterreichenbach und Zwerenberg.
Die Pferde sind bei der Vormusterung in der Ordnung, wie sie in den von den Ortsvorstehern nach Z 5 des revidierten Pferdeaushebungsreglements alsbald anzulegenden und der Kommission bei Beginn her Musterung zu übergebenden Verzeichnissen laufen, aufzustellen, und es haben die Ortsvorsteher, welche bei der Vormusterung der Pferde ihres Gemeindebezirks anwesend zu sein- haben, bei der Aufstellung und Vorführung der Pferde mitzuwirken (s. weiter Z 5 des Reglements). Die Zahl der zur Vorführung kommenden Pferde ist bis längstens 15. Juli hierher anzuzeigen.
Jeder Pferdebesitzer ist nach erhaltener Aufforderung bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Zwangsmaßregeln verpflichtet, zu der bestimmte» Zeit und an dem bestimmten Ort seine sämtlichen Pferde vorzuführen, mit Ausnahme:
a) der Fohlen unter 4 Jahren (nach dem 1. Juni 1888 geboren),
d) der Hengste,
e) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben,
ä) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind.
H. Nachdruck »erb »t«n.
Dolorosa.
Roman von A. Wilson. Deutsch von A. Geisel.
(Fortsetzung.)
Die Schatulle schließend, stützte Frau Orme das Gesicht in beide Hände und stöhnte laut; dann öffnete sie ein Medaillon, welches sie an goldener Kette um den Hals trug, und blickte in Regina's liebliche Züge.
„Mein Liebling," flüsterte sie ergriffen, „o, Du sollst deinen Blick dereinst frei aufschlagen dürfen! Um Deinetwillen will ich nicht wanken und weichen und der Gott der Wittwen und Waisen wird mit uns Beiden sein." Das Medaillon küssend, schloß sie den Deckel wieder und griff dann nach den Briefen, welche die Alte gebracht. Das erste Schreiben war von dem Direktor des Londoner Theaters, an welchem sie kürzlich gastirt hatte; der zweite Brief trug die Unterschrift „Simon" und enthielt nur wenige Zeilen folgenden Inhalts:
„Sehr geehrte Frau!
Ich beeile mich Ihnen mitzuteilen, daß Sie die fragliche Verschreibung erhalten können, falls Sie bereit sind, den Kaufpreis um IM L. Sterling zu erhöhen. Ihrer baldgefälligen Mitteilung entgegensetzend, zeichne mit besonderer Hochachtung ergebenst
Simon."
Frau Orme las den Brief aufmerksam durch, worauf sie denselben zerriß und das dritte Schreiben, welches den Poststempel New-Iork trug, erbrach. Die Adresse zeigte eine kühne, ausgeschriebene Männerhand, al« Frau Orme indes den Brief entfaltete, fielen ihr einige welke, aber süßduftende Brüchen entgegen und die Über
schrift lautete: „Meine liebste Mama!" Den Brief sammt den Veilchen an die Lippen drückend, flüsterte die arme Mutter leise:
„Meine süße Regina — die Mahnung kam zur rechten Zeit! Deinen Brief will ich jetzt nicht lesen — derselbe könnte mich weich machen und das darf nicht sein — ich muß fest bleiben! . . . . Heute Abend, wenn die Vorstellung beendet ist, soll der Brief mein Lohn sein!"
Das Drama, in welchem Madame Orme an diesem Abend austrat, führte den Titel „Kenilworth" und war nach dem gleichnamigen Roman Waller Scott'S bearbeit-t. Die große Schauspielerin hatte dem Theater-Direktor die Bedingung gestellt, das Stück an manchen Stellen nach eigenem Ermessen ändern zu dürfen und in Anbetracht des Weltrufs der Künstlerin hatte er dieser Bedingung gern zugestimmt, da er sonst darauf hätte verzichten müssen sie in seinem Theater auftreten zu sehen.
Lange vor Beginn der Vorstellung war das Haus gefüllt; das erste Auftreten der Künstlerin hatte wahre Beifallsstürme entfessell und zu dieser zweiten Vorstellung drängte sich Alles, was Anspruch auf Bedeutung, sowohl in Bezug auf geistige Vorzüge, wie auf Rang, Stellung und Reichtum machen konnte.
Inmitten des gefüllten Hauses zeigte sich nur eine einzige leere Loge und zwar war es die Proszeniumsloge im ersten Rang, die noch ihrer Besucher harrte — daß die Plätze besetzt werden würden, stand kaum zu bezweifeln. denn es war die Loge des amerikanischen Gesandten.
In dem Moment, in welchem der Vorhang in die Höhe ging und Förster und Lambourne auf der Bühne erschienen, öffnete sich auch die Thür der Loge und der Gesandte trat in Begleitung eines Herrn und einer Dame ein. Während Lambourne und Förster ihr» ersten Worte sprachen, stand in der ersten Seitenkoulisse ein weißhaariger Mann und schrieb einige Worte auf ein Blatt Papier; er blickte dabei mehrfach nach der erwähnten Loge und entfernte sich in dem Augenblick, in welche«