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Amts-
un- Anzeigeblatt für den Bezirk Calw.
67. ZshkMß.
Erscheint Dienstag, Die EinrückungSzebÜhr gebung S Pfg. die Zeile, sanft
Dannerstag und Sein-tag. beträgt im Bezirk und nächster Um- 1, Pfg.
Dienstag, den 12. April 1892.
AbonnementSprei» vierteljährlich in der Stadt »0 Pfg. und L 0 Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. tö, sonst in ganz Württemberg Mk. 1. öb.
Amtliche Bekanntmachungen.
K. Amtsgericht Calw.
GerichtsvoUnester ketr.
In Folge Ablebens des bisherigen Gerichtsvollziehers Johannes Wochele in Calw, wurden bestellt:
1) als Gerichtsvollzieher: für die Stadtgemeinde Calw
Biedermann, Johannes, Polizeiwachtmeister daselbst,
für die Gemeinden Ernstmühl, Hirsau und Teinach
Schlee, Wilhelm, Schuhmacher in Calw, mit dem Sitz in Calw, für die Gemeinde Liebenzell
Katzenmaier, Georg, Flaschnermeister daselbst,
für vie Gemeinde Stammheim
Strienz, Christian, Johs. Sohn, Maurermeister daselbst,
2) als Gerichtsvollzieher und Stellvertreter für die Gemeinde Hirsau
Schuhmacher, pens. Landjäger in Calw. Den 8. April 1892.
Oberamtsrichter - Deckinger.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der im Staatsanzeiger vom 24. Juni 1891, Nro 143, und im Wochenblatt für die Landwirtschaft vom 28. Juni 1891, Nro 26, veröffentlichten Grundbestimmungen für die staatlichen Bezirksrindviehschauen findet in
Calw auf dem „Brühl"
am Freitag, den 3. Juni 1892, Morgens 8 Uhr, eine staatliche Bezirksrindviehschau statt.
Zugelaffen werden zu der Schau:
Zuchtthiere des rothen und Fleck-Viehs (Simmen- thaler-, Alb-, Haller-, Neckar- und verwandtes Vieh), nämlich
a) Farren, sprungfähig mit 2—4 Schaufeln,
b) Kühe, erkennbar tragend oder in Milch mit
höchstens 3 Kälbern.
Preise können bei der Schau in nachfolgenden Abstufungen zuerkannt werden:
a) für Farren zu 140, 120, 100, 80
b) für Kühe zu 120, 100, 80, 60 <^.
Die Höhe, wie auch die Zahl der zu vergebenden Preise jeder Abstufung, wird übrigens erst bei der Schau selbst unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der vorgeführten Thiere endgiltig festgesetzt.
Diejenigen, welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Thiere spätestens bis 23. Mai d. I. beim Oberamt Calw unter Benützung der von diesem zu beziehende» Anmeldescheine anzumelden und spätestens bis Morgens 8 Uhr am Freitag, den 3. Juni 18S2, auf dem „Brühl" iu Calw aufzustellen.
Bemerkt wird, daß dem Antrag auf Zulassung des „Grauen und Braunviehs" zu der Schau mit Rücksicht auf die geringe Zahl der zu dieser Rasse gehörigen Thiere im Bezirk Calw eine Folge nicht gegeben worden ist, zumal da die Besitzer der betreffenden Thiere durch die künftighin-voraussichtlich wieder alle Jahre stattfindende Abhaltu g eines land
wirtschaftlichen Hauptfestes Gelegenheit erhalten werden, sich bei diesem um Preise zu bewerben.
Calw, 25. März 1892.
K. Oberamt.
Supper.
Aufforderung zur Ginkomrnens- Fatierung behufs der Besteuerung Pro 1893 93.
Nachdem die in Art. 7 des Gesetzes vom 19. September 1852 vorgeschriebene Aufforderung zur Fatierung des Kapital-, Renten-, Dienst- und Berufseinkommens auf den 1. April 1892 „im Staatsanzeiger" vom 1. April d. I. erfolgt ist, werden die Ortssteuerkommissionen, wie die Steuerpflichtigen auf dieselbe mit nachstehenden Bemerkungen hingewiesen:
1) Die Einkommensfatierung hat in der ortsüblichen Weise in der bis zum I. Mai d. I. sich erstreckenden Frist bei den Ortssteuerkommissionen zu erfolgen.
2) Wenn in den Fassionen Wertsanschläge für Naturalbezüge enthalten sind, für die keine feste Preise bestehen, so ist nach dem Vorgang (A.- Bl. Nr. 44 v. 1891) Punkt 3 zu verfahren.
3) Alle Männer und Frauenspersonen, ohne Unterschied des Alters, welche aus ihren persönlichen Leistungen, die der Gewerbesteuer nicht unterworfen sind, einen Verdienst von über 350 ^ im Jahre beziehen, unterliegen der Dienst-Einkommenssteuer; in den Fällen, wo dieselben Wohnung und Kost vom Dienstherrn empfangen, ist der Wert dieser
r 11 otO » Nachdruck verbaten.
Der Schwedenhof.
Novelle von Fritz Brentano.
(Fortsetzung.)
„Wenn sich ein Käufer für den Hof fände," anwortete der Bauer, „der es redlich mit uns meinte und nicht unsere schwere Notlage benutzte, um uns den Hals vollends zuzuschnüren — ein Käufer, der bares Geld genug in Händen hat, um die drängendsten Schulden zu tilgen und uns noch eine Summe herauszuzahlen, die uns gestattet, ein neues, kleines Anwesen zu erstehen, dann wäre alles gut und wir könnten wieder frischen Lebensmut fassen. Aber wenn unsere Gläubiger den Hof in die Hände kriegen, dann geht er um einen Spottpreis fort, kaum groß genug, um die Hauptschuld zu zahlen. Wir müssen als Bettler — nackt und bloß abziehen, und auch die Försterin kommt um das bissel Kapital, das sie uns so gutherzig geliehen und das wir ihr bis jetzt noch nicht verzinst haben!"
„Die Gertrud," sprach seufzend die Frau, „ja, die thut mir am meisten leid. Sie hat uns das Geld so freudig angeboten, als sie sich — ich weiß heute noch nicht warum — so fest an uns anschloß. Und sie ist ein so stilles, gutes Weib, hat noch kein einziges Mal an die Schuld gemahnt und fast will mir scheinen, als ob ihr der Verfall des Schwedenhofes gerade so zu Herzen ginge wie uns."
„Gott weiß, daß es so ist!" erwiederte der Bauer, „hat sie doch erst vorgestern wieder, als ich im Vorbeigehen in der Stadt bei ihr vorsprach, mir ihr Leid über den Rückgang unserer Wirtschaft in einer Art und Weise geklagt, daß ich sie schließlich noch trösten mußte, statt mir Trost bei ihr zu holen."
„'s ist die alte Liebe zu dem Ulrich," sprach die Frau, „mit dem sie versprochen war, ehe sie den Jäger nahm."
„Und warum that sie das wohl, warum ließ sie von Ulrich?" fragte der
Bauer. „Ich habe schon öfters 'mal d'ran regen wollen, aber immer hielt mich eine gewisse Scheue davor zurück, 's muß eine dunkle Geschichte sein, weil sie gar nichts davon verlauten läßt, trotzdem sie an dem Hofe hängt, als ob er ihr eigen wäre."
»Ja, ja," sprach sinnend die Frau, „hab's auch oft schon gedacht. Warum wäre auch sonst wohl der Schwedenhofbauer fortgezogen, als der Förster tot und die Gertrud wieder frei war?"
„Tot? Wer sagt, daß er tot ist? antwortete der Bauer. „Wer will's behaupten? Seine Leiche ist nie gefunden worden, trotzdem sie damals monatelang den Wald absuchten und dann noch jahrelang unter der Hand überall forschten. Er soll mit seinem Weibe nicht gut gelebt haben, und sie meinen, er wäre auf und davon gegangen."
„Er ist tot!" sprach in diesem Augenblick eine tiefe, ernste Stimme, und ein Fremder, welcher schon vor längerer Zeit unter die Thüre getreten war und im Schutz der hereingebrochenen Dunkelheit dort unbemerkt das Gespräch der Beiden mit angehört hatte, trat in die Stube.
„Hollah, Mann, wer seid Ihr und was schleicht Ihr Euch am Abend spät in fremder Leute Stube?" fragte heftig der Bauer und wandte sich dem Ankömmling zu.
„Weder Euch fremd, noch in der Stube!" antwortete dieser und trat mitten in das Gemach. „Schauet mir nur in'S Gesicht, wenn Eure Hausfrau das Licht angezündet hat, vielleicht hat die lange Zeit doch nicht so ganz meine Züge verwischt."
Die Bäuerin hatte sich erhoben.
In wenigen Augenblicken stand die Öllampe auf dem Trsch und verbreitete ihr spärliches Licht. Der Bauer nahm sie und leuchtete in das Antlitz des Fremden, über welchem ein Zug tiefer Trauer lag, als er einen scheuen Blick in der Stube umherwarf, der zuletzt auf der Thür des Seitengcmachs hasten blieb, in welchem vor fünfzehn Jahren die Schwedenhofbäucrin ihren letzten Atemzug ausgehaucht hatte.
„Gott im Himmel," sprach der Bauer und schaute seinen Gast mit großen Augen an, „das ist ja — nein, ich irre mich nicht — das ist ja der Ulrich!"
»Ja» der Ulrich," antwortete dieser, „der heimgekehrt ist nach langer, bewegter Wanderfahrt, weil's ihn draußen nicht mehr litt in der Fremd«! Und nun, Mann,