4
MMW
Amis- und Anzeigeblatt für den Bezirk Lalw
67. IahrM-.
M 33
WM
2»rp^Ü
»M
WWW
WWn!^
.Mi
; A
Erscheint Vien »rag, Donnerstag und SamStag. Dte EinrückungSgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um- -ebunz S Pfg. die Zeile, sonst IS Psg.
Amtliche Nekanutmachungen.
Die Ortsvorsteher und Ortssteuerbeamlen
werden angewiesen, die nachstehende Aufforderung an die Hundebesitzer auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und dem Inhalt derselben gemäß die Aufnahme der Hunde zu besorgen.
Calw, den 19. März 1892.
K. Oberamt.
Schüller, A.-V.
Aufforderung
an die Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde
auf das Etatsjahr 1. April 1892 bis 31. März 1893.
In Gemäßheit der Gesetze vom 8. Sept. 1852 (Reg.-Blatt S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg.-Blatt S. 79) werden sämtliche Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1892 bis 31. März 1893 aufgefordert, indem zugleich folgendes bemerkt wird:
1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 ^ für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.
2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 1891 bis 31. März 1892 einen Hund versteuert hat und denselben in der Zeit jvour 1. bis 15. April 1882 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1892 bis 31. März 1893 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1892 keinen Hund mehr besitzt.
3) Auf deu 1. April 1882 haben nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen.
Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung.)
-4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesitzer (Inhaber) am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.
5) Wer nach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember 1892 in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt,
Dienstag, den 22. Mär; 1892.
hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Angabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.
6) Sobald ein Hund, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten.
7) Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziffer 3 Abs. 1, Ziffer 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeigefrist (Ziff. 3 Abs. 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.
8) Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet, und nicht bis zum 15. April die Abmeldung zurücknimmt, hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.
9) Wenn in einer Gemeinde auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1889 (Reg.-Blatt S. 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Abgabe angesetzt und eingezogen.
Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamten eine Bescheinigung des Gemeinderats ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge auf ihre Hunde zutreffe.
K. Hberamt K. Kameralämter ßakw. Mensteig, Kirsau, Hleuthin.
Deutsches Reich.
Berlin, 18. März. In der gestern abgehaltenen Sitzung des Kronrats hat der Kaiser, wie übereinstimmend in den heutigen Blättern berichtet wird, nach Erledigung der Tagesordnung das Wort ergriffen und erklärt, vaß er kein nur von Konservativen und Zentrum beschlossenes Volksschulgesetz, sondern die Beteiligung der alten Kartellparteien wünsche. Infolge dessen hat Kultusminister Graf Zedlitz sein Entlassungsgesuch eingereicht.
Berlin, 19. März. Die „Kreuz ztg." wiederholt ihre gestrige, anderweit bisher unbestätigte Meldung von der Demissionierung jdes Grafen Ca- privi und fügt hinzu, der Kaiser habe seinen Geh. Kabinettschef Lucanus an den Kultusminister gesandt, um diesen zur Rücknahme seiner Demission zu bewegen, bis Spätnachmittag sei aber die Zurücknahme nicht erfolgt.
Abonnementspreis vierteljährlich in der Stadt ?v Pfg. urd Sv Pfa. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. 1b, sonst 1« ganz Württemberg Mk. 1. Sk.
Berlin, 19. März. Privat-Telegr. d. „Neuesten Nachrichten". Daß Entscheidungen über die Krisis nicht vor Rückkehr des Kaisers zu erwarten seien, wird allgemein bestätigt. Die Zedlitz-Differenz gilt als unausgleichbar. Dagegen ist Caprivi's Verbleiben, welches der dringende Wunsch des Kaisers ist, wahrscheinlich. Andernfalls wird vielfach, jedoch lediglich vermutungsweise, Waldersee als sein Nachfolger genannt. Die Konservativen schwärmen für eine Ernennung Puttkamers zum Kultusminister. Einstweilen beantwortete der Kaiser Caprivi's Gesuch noch nicht. — Die Volksschulkommission setzt zunächst Dienstag ihre Beratung fort; wie lange, das hängt von der Entschließung der Regierung ab. Das Gesetz gilt jedenfalls als aufgegeben.
Berlin, 19. März. Das Entlassungsgesuch des Grafen Zedlitz kam dem Kaiser wie den Ministern völlig überraschend, da es weder eine Folge der Debatte, noch gar einer Uebereinstimmung des Ministers gewesen war. Caprivi's Demission dürfte auf den bereits geäußerten Wunsch des Kaisers rückgängig werden. Als Nachfolger des Grafen Zedlitz wird zumeist Lucanus, Chef des Zivilkabinets, früher Unterstaatssekretär im Kultusministerium, genannt. Von Herrn v. Rauchhaupt war überhaupt keine Rede. Die gesamte liberale Presse begrüßt die Wendung; Kreuzzeitung, „Nordd. Allg. Ztg." schweigen inden Morgenausgaben, die „Germania" ist völlig verzweifelt. Hier wird übrigens auch die Version verbreitet, daß außer den dem Kaiser zugegangenen vertraulichen Stimmungsberichten aus den Provinzen namentlich auch das Eintreten des Groß- herzogs von Baden für die Wendung bestimmend gewesen sei, der bei seiner letzten Anwesenheit hier mit großer Entschiedenheit auf den Ernst der Situation hingewiesen habe.
Tages-Ueuigkeiten.
* Calw, 21. März. Mit dem gestrigen Tage hat der rauhe Winter seine Herrschaft an den Frühling abgetreten und dieser hat denn auch bei der lieblichsten Witterung seinen Einzug gehalten. Jedermann eilte gestern ins Freie, um die milde Frühlingsluft zu genießen und sich zu erfreuen an der sich neu verjüngenden Natur. Namentlich waren es die Partieen auf dem hohen Felsen, dem Eselspfade, dem Steckenäckerle und die an der Sommerseite sich hinziehenden Wege, welche stark besucht waren. Viele »änderten auch nach Zavelstein, um die sich zu einem wunderschönen Frühlingsflor entfaltete Crocusblume zu pflücken. In voller Pracht stehen diese gern gesehenen Blümchen da, ganz umschwärmt von den fleißigen Bienen, die schon aus dieser Erstlingsblume ihren Honig holen. Auch das Teinachthal hat einen neuen Schmuck erhalten. Wir bemerkten an einem ganz an der Teinach liegenden, oberhalb der Marmorsägerei befindlichen großen Felsblock eine in den Stein gehauene Platte mit der Inschrift: Wilhelm II., König von Württemberg, 6. Oktober 1891. Von der Straße aus kann die Inschrift bequem gelesen werden. Ueberall hört man munteren Gesang und fröhliche Lieder, neu erwacht ist die Natur, neues Leben kommt in die Arbeiten der Menschen und alles hofft nun auf ein gutes und fruchtbares Jahr.