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Amis und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw
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Erscheint Dien «tag, D-nnerliag und Sämling. Die EinrückungSgebühr b-trlgt im Bezirk u»d nichfter Umgebung » Psg. bi- Zeile, sonst l« Piz.
Dienstag, den 23. Kebruar 1892.
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LbonnementSpreiS vierteljährlich in der Stadt BO Pfg. m d Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. L. 1v, s»nir i» ,z Württemberg Mk. I. 35.
Calw.
Die Jeier des Heöurtsfestes
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wird am Donnerstag, den SS. Februar 189S, in herkömmlicher Weise begangen werden.
Der Gottesdienst
beginnt Vormittags 10 Uhr und versammeln sich die Theilnehmer am gemeinsamen Kirchgang um 9°/« Uhr auf dem Rathhaus.
Das Jesteffen
im Gasthof zum „Waldhorn" hier wird um 1 Uhr Nachmittags beginnen.
Der Unterzeichnete erlaubt sich, die Einwohner der Stadt und des Bezirks zu zahlreicher Betheiligung an der Feier einzuladen mit dem Ersuchen, die Anmeldungen zum Festessen bei Herrn Kuom rechtzeitig machen zu wollen.
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an, daß ich ig mit meinem id Calw ver- rt übernehme, usz. Jungfer,
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Au die OrtsbkhSrde« für die Arbeiler- verficheruug und die Krankenkassen.
Im Anschluß an eine zwischen dem Reichsversicherungsamt, den Landesversicherungsämtern und Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalten statt- gehabte Verständigung werden die bei der Berichtigung der Quittungskarten nach ZZ 65 und 67 der Vollzugsverfügung vom 24. Oktober 1890 zum Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz betheiligten Ortsbehörden und Krankenkassen beauftragt, bei Vollzug der angeführten ZZ 65 und 67 Nachstehendes zu beachten:
Wenn die schuldige Beitragsentrichtung unterblieben oder Beitragsmarken in unzureichender Höhe verwendet worden sind, der rückständige Beitrag aber vom Arbeitgeber wegen Zahlungsunfähigkeit oder aus einem andern Grund nicht eingezogen werden kann, so ist von der Berichtigung der Quittungskarte Umgang zu nehmen, — falls aber die Vernichtung verwendeter zu niederer Marken bereits erfolgt sein sollte, bevor die Uneinbringlichkeit des Rückstands seitens des Arbeitsgebers feststand, ist die Wiederersetzung der verwendeten Marken durch den Vertreter der Versicherungsanstalt, beziehungsweise die Beitragseinzugsstelle zu veranlaßen.
Ist der Versicherte in diesen Fällen bereit, die rückständigen Beiträge einschließlich des den Arbeitgeber treffenden Antheils selbst zu bezahlen, so findet vorstehende Weisung keine Anwendung und ist vielmehr die Quittungskarte durch Einklebung der richtigen Marken zu berichtigen.
Calw, 20. Februar 1892.
K. Oberamt.
Supper.
Au die Gemeindebehörden.
Nachdem in der am 31. August v. I. in Lübeck stattgehabten außerordentlichen Generalversammlung der
Aktionäre der Lübecker Feuerversicherungdgesell- schaft die Auflösung dieser Gesellschaft und die Liquidirung des Geschäfts derselben beschlossen worden ist, wird dieß gemäß Ministerialerlaß vom 4. Febr. 1892 unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß hienach von der genannten Gesellschaft im Königreich keine neue Versicherungen gegen Feuersgefahr mehr übernommen werden dürfen. Dagegen bleiben die bereits abgeschlossenen Verträge bis zum Ablauf ihrer vertragsmäßigen Dauer in Kraft, soweit sie nicht im Weg der Vereinbarung schon vor diesem Zeitpunkt aufgehoben werden.
Bemerkt wird, daß die Oommereial Union ^.sssenranee Oomxanz? Inwiteä in London, Direktion für das deutsche Reich in Berlin, von der Lübecker Feuerversicherungsgesellschaft in Liquidation Generalvollmacht erhalten hat, das gesammte Versicherungsgeschäft der letztgenannten Gesellschaft im deutschen Reich abzuwickeln und bis zur erfolgten Abwicklung in ihrem Namen zu verwalten und die für die Lübecker Feuerversicherungsgesellschaft im deutschen Reich in Kraft befindlichen Versicherungen mit Zustimmung der Versicherten auf die 6ommereia1 Union zu übertragen.
Die Gemeindebehörden haben hievon ihre Gemeindeangehörigen in Kenntniß zu setzen.
Calw, den 20. Februar 1892.
K. Oberamt.
Supper.
Die Grtsvorstehtt
derjenigen Gemeinden, in welchen sich Fabrikkrankenkaffen und eingeschriebene Hilfskaffen befinden, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Ueberfichten und Rechnungsabschlüsse für das Jahr 1891 spätestens bis 1. April d. I. hieher vorzulegen sind.
Die Vorlage vor diesem Termin ist erwünscht.
Calw, dm 20. Februar 1892.
K. Oberamt.
Supper.
Tages-Neuigkeiten.
* Calw, 22. Febr. Am Freitag abend hielt Hr. Professor Haug im Georgenäum einen öffentlichen Vortrag über „Das Salz, sein Vorkommen, seine Gewinnung und seine kulturgeschichtliche und volkswirtschaftliche Bedeutung". Der geehrte Redner führte etwa folgendes aus: Das Salz wurde schon in sehr früher Zeit als wichtiges Genußmittel gebraucht; die Aegypter gewannen dasselbe aus dem Meer; sie verwendeten es nicht nur als Würze der Speise sondern auch zum Einbalsamieren der Leichen; Bedürfnis nach Salz ist auch beim Wild vorhanden; es spielt daher das Salz bei den meisten lebenden Wesen eine große Rolle und die Menschen haben demselben eine hohe Bedeutung beigelegt, die sich auf mancherlei Art äußert. So bezeichnet das Darbringen von Salz und Brot die Unterwerfung unter einen Höheren, zugleich gilt es aber auch als Sinnbild der Treue und Freundschaft, ja in der Vorzeit wurde es sogar für heilig gehalten; auch im geistigen Leben wird als Salz bezeichnet, was die Fäulnis des Geistes verhindern soll. Als größte Vorratskammer von Salz ist das Meer zu nennen. Aus dem Meerwasser gewinnt man das Salz in den sog. Seesalinen, welche an der italienischen, spanischen und französischen Küste zahlreich angelegt sind; die Produktton der am Mittelmeer gelegenen Staaten ist sehr groß. Eine hervorragende Bedeutung haben auch die Binnenseen wie der große Salzsee, das kaspische Meer u. s. w., welche als natürliche Salzpfannen gelten. Salzquellen waren schon lange bekannt und der Besitz einer solchen Quelle sehr wertvoll. Außerdem kommt das Salz noch im Steinsalzlager und in den Salzsteppen vor. Bekannt sind die großen Steinsalzlager in Oesterreich, der norddeutschen Tiefebene, in Lothringen und Württemberg. Salzsteppen finden sich besonders im mittleren Asien. Es liegt auf der Hand, daß der Handel mit Salz eine große Ausdehnung gewann und von Anfang an verschiedene Verkehrswege aufschloß. In der Neuzeit